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Fragen aus der Community: Bauarbeitenkoordination

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz reduziert Unfallrisiken auf Baustellen durch Vorgaben zur Sicherheitskoordination. In der Praxis oft wenig bekannt ist die Tatsache, dass es unter Umständen auch bei Wohnungssanierungen zur Anwendung kommt.

Theresa aus München fragt: „Mit meinem Ehemann plane ich derzeit die Sanierung eines Mehrfamilienhauses in Bayern. Durch die Baubehörde wurde uns mitgeteilt, dass wir darauf achten sollen, dass das Bauarbeitenkoordinationsgesetz bereits während der Vorbereitung eingehalten wird. Was genau bedeutet das für uns und wie kann ich mich dahin absichern?”

Bauarbeitenkoordinationsgesetz: Was ist eine Baustelle?

Zugegeben, liebe Theresa, die Definition ist etwas sperrig: Baustellen sind „zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen, an denen Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden“. Dazu zählen insbesondere folgende Arbeiten: Aushub, Erdarbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinn, Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen, Einrichtung oder Ausstattung, aber auch: Umbau, Renovierung, Reparatur, Instandhaltungs-, Maler- und Reinigungsarbeiten sowie die Sanierung.

Grundsätzlich ist jeder Bauherr verantwortlich für seine Bauarbeiten. Doch mit einer entsprechenden Beauftragung hast Du die Möglichkeit, die Verpflichtungen aus dem BauKG an Projektleiter oder Planungs- und Baustellenkoordinatoren zu übertragen. 

Diese Pflichten gilt es einzuhalten

Auf jeder Baustelle hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung entsprechend des Arbeitnehmerschutzgesetzes bei der Entwicklung, Planung und Vorbereitung des Bauprojekts berücksichtigt werden. 

Der Bauherr hat auch für die Erstellung und Aufbewahrung einer Dokumentation für spätere Arbeiten am Bauwerk zu sorgen. Diese Unterlage ist für alle Baustellen unabhängig von Art, Größe und Dauer der Bauarbeiten zu erstellen. Ob und in welchem Ausmaß eine solche Unterlage für Wohnungen erstellt werden muss, richtet sich nach den Auswirkungen auf den zukünftig erforderlichen Schutz jener Arbeitnehmer, die spätere Arbeiten in dieser Wohnung durchführen: Denke dabei zum Beispiel an die Lage von Elektro- oder Wasserleitungen, und zwar nicht nur für zukünftige Arbeiten in der Wohnung, sondern auch für den Wohnungseigentümer/Mieter selbst, weil schon das Einschlagen eines Nagels in eine stromführende Unterputzleitung zu tödlichen Unfällen führen kann.

Bei reinen Malerarbeiten oder etwa dem Verfliesen eines Badezimmers hingegen ist keine Unterlage für spätere Arbeiten erforderlich, da diese Arbeiten keine Sicherheitsaspekte erfüllen.

Was, wenn ich das BauKG nicht beachte?

Werden die Bestimmungen des Gesetzes nicht eingehalten, drohen massive Geldstrafen. Kommt es zu Arbeitsunfällen mit Körperverletzung, einem Todesfall oder besteht eine öffentliche Gefährdung, werden zudem auch Strafgerichte damit befasst werden.

Bei Übertragung von Bauherrenpflichten auf einen Projektleiter/Koordinator sind diese für die Einhaltung der Bauherrenpflichten verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Glühbirne

Hinweis: Selbst, wenn es sich nur um eine Wohnungssanierung handelt, bei der Bodenleger, Elektriker, Fliesenleger und Maler beschäftigt werden, bestelle aus Eigeninteresse unbedingt einen Projektleiter bzw. Koordinator, der Dir die Gewerke koordiniert und für die Einhaltung aller Bestimmungen sorgt und in letzter Instanz auch haftet.