Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Entlastungen für Öl- und Pelletheizungen 

Aufatmen jetzt auch bei Nutzern von Öl- oder Pelletheizungen: Die Bunderegierung hat sich auf Entlastungen geeinigt. Nicht nur Gas- und Stromkunden sind von der Inflation und den massiven Preissteigerungen betroffen. Für diese wurden aber bereits umfangreiche Entlastungen beschlossen. Jetzt kommen auch Menschen zum Zug, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. 

 

Rückzahlung für 2022

Wer mit Gas oder Fernwärme heizt, durfte sich bereits im Dezember über den ersten Schritt des Entlastungspakets freuen. Die Abschläge wurden für diesen Monat ausgesetzt. Mieter bekommen davon zwar noch nichts mit, werden die Rückzahlung aber mit der kommenden Nebenkostenabrechnung spüren. Denn dann müssen Vermieter die Kosten verrechnen. Der nächste Schritt greift schon im kommenden März. Dann tritt die Preisbremse in Kraft, die die Preise für Gas und Fernwärme bei 12 Cent beziehungsweise 9,5 Cent pro Kilowattstunde deckelt und das schon rückwirkend ab Januar. 

Wer noch eine vergleichsweise alte Heizung mit Öl, Pellets oder Flüssiggas betreibt, der guckte bislang in die Röhre. Und das sind insbesondere in ländlicheren Gebieten gar nicht mal so wenig Menschen. Doch auch hier sind die Preise im letzten Jahr stark angestiegen. 

Nun haben sich die Ampel-Fraktionen im Bundestag auf eine Lösung geeinigt, wie auch diese Menschen entlastet werden können. Geplant ist eine rückwirkende Entlastung vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Bis zu 2000 Euro Auszahlung möglich

Wer 2022 nachweislich mehr als doppelt so viel – oder mindestens 100 Euro mehr – für das Heizen ausgeben musste als im Vorjahr, bekommt 80 Prozent dieser zusätzlichen Kosten vom Staat zurück. Allerdings nur bis maximal 2000 Euro pro Haushalt. Die Entlastung gilt für alle, die mit „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen. Demnach profitieren auch Betreiber von Kaminöfen mit Holzscheiten oder Kohle.  

 

Länder müssen Auszahlung organisieren 

Die Bundesländer bekommen das Geld vom Bund und müssen sich dann um die Auszahlung kümmern. Das soll möglichst unkompliziert vonstattengehen. Wer die Auszahlung bekommen möchte, muss eine eidesstattliche Erklärung zu seiner Brennstoffrechnung abgeben. Für Mieter erledigt das der Vermieter. Dieser muss die Entlastung dann über die Nebenkostenabrechnung an seine Mieter weitergeben. 

Alle Details und wie genau der Vorschlag der Ampel-Fraktionen umgesetzt werden sollen, muss jetzt noch in einer Bund-Länder-Vereinbarung beschlossen werden. Wann genau das passieren soll, ist bisher noch offen, es soll jedoch zeitnah erfolgen.