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Für den Fall der Fälle: abgesichert mit der Haftpflichtversicherung

Ein Schaden ist schnell passiert. Der Verursacher ist per Gesetz dazu verpflichtet für den Schaden aufzukommen – sei es durch Ersatz oder Reparatur. Da dass mitunter richtig teuer werden kann, greifen Haftpflichtversicherungen. Die bekannteste ist wohl die private Haftpflichtversicherung, aber auch Bauherren- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen sind wirst Du brauchen.

Ein Schaden ist schnell passiert. Der Verursacher ist per Gesetz dazu verpflichtet für den Schaden aufzukommen – sei es durch Ersatz oder Reparatur. Da dass mitunter richtig teuer werden kann, greifen Haftpflichtversicherungen. Die bekannteste ist wohl die private Haftpflichtversicherung, aber auch Bauherren- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen sind wirst Du brauchen.

Private Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung wird wie fast jede individuell auf Deine Bedürfnisse angepasst. Bei der Deckungssumme lautet die Empfehlung meist mindestens 5 Millionen Euro. Achte aber grundsätzlich auf eine hohe Deckungssumme. Da wirkt sich im Beitrag auch nur minimal aus. Gut abgesichert bist Du bei einer Deckung von 50 Millionen. Personenschäden sollten mit 10 Millionen abgesichert sein. Bei einer Unterversicherung zahlst Du die Differenz aus eigener Tasche.

Denn aus einem Versehen kann schnell mal teurer Schaden werden. Neben Versehen ist sogar grobe Fahrlässigkeit versichert. Auch gibt es einen Forderungsausfallschutz. Das bedeutet, dass Deine Versicherung in jedem Fall an Dich bezahlt, wenn Dein Gegner aus welchen Gründen auch immer nicht zahlen kann.

Auch sind Schäden durch nach Gewalttaten abgedeckt. Aber nicht nur Personen- und Sachschäden sind versichert. Auch, wenn Du beispielsweise durch verseuchte Daten einen Virus auf anderen Computern verbreitest, bist Du abgesichert. Sollte dadurch eine Firma vorübergehend lahmgelegt werden, bist Du auch gegen Vermögensschäden versichert.

Eine Versicherung – je nach Zusammensetzung – gibt es bereits für um die 50 bis 60 Euro pro Jahr. Manche Verträge sehen eine Selbstbeteiligung vor. Und das ist immer weitaus billiger als ein Schaden. Laut Statistischem Bundesamt hatten im Jahr 2018 etwa 83 Prozent der deutschen Haushalte eine entsprechende Absicherung.

Eine Versicherung – je nach Zusammensetzung – gibt es bereits für um die 50 bis 60 Euro pro Jahr. Manche Verträge sehen eine Selbstbeteiligung vor. Und das ist immer weitaus billiger als ein Schaden. Laut Statistischem Bundesamt hatten im Jahr 2018 etwa 83 Prozent der deutschen Haushalte eine entsprechende Absicherung.

Praktischerweise sind Kinder auch gleich mitversichert, selbst wenn Sie nicht mehr zu Hause wohnen, weil Sie beispielsweise studieren. Eine eigene Versicherung ist erst mit dem Berufseinstieg nötig. Paare, die nicht verheiratet sind, aber in einer gemeinsamen Wohnung leben, brauchen auch nur eine Versicherung.

Wichtig: Es gibt keine Pflicht, diese Versicherung abzuschließen, aber es gibt die Pflicht der Haftung bei von Dir verursachten Schäden.

Versicherte Leistungen

Zu den versicherten Leistungen gehören:

  • Sachschaden
  • Vermögensschaden
  • Mietsachschäden
  • Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge, wie Fahrräder oder Pedelecs
  • Nicht berechtige Forderungen (auch vor Gericht)
  • Schlüsselverlust (privat wie beruflich)
  • Schäden ein Leihgegenständen
  • Erstattung zum Neuwert
  • Ausgleich bei Versicherungsbeitragsänderung bei Unfällen mit geliehenen Fahrzeugen
  • bei zahlungsunfähigen Dritten
  • bei Schaden, die von Kindern unter 7 Jahren verursacht wurden
  • Drohnen und andere Fluggeräte
  • nebenberufliche Tätigkeiten
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • Fußgänger oder Radfahrer (auch von Elektrofahrrädern) im Straßenverkehr
    Teilnehmer bei privaten sportlichen Betätigungen wie Fußball oder Tennis
  • bei Schäden, die mit eigenen oder fremden Ruder- und Paddelbooten, Surfbrettern oder mit fremden (geliehenen oder gemieteten) Segelbooten entstehen
  • Inhaber von selbstgenutzten Immobilien
  • Sondereigentümer in Wohnungseigentümeranlagen, wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums
  • Internetschaden
  • das Gewässerschaden-Risiko für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe wie Farben, Lacke, Heizöl

Was nicht bezahlt wird

Nicht versichert sind:

  • selbst verschuldete Verletzungen am eigenen Körper
  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch Straftaten
  • Schäden und Strafen nach Vertragsverletzungen
  • Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt
  • Schäden, die durch Hunde verursacht werden
  • Gefälligkeitsdienste

Weitere Varianten für Vermieter

Öltank-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung sichert Dich gegen die Kosten ab, die entstehen, wenn der Öltank in Deinem vermieteten Haus einen Defekt hat und dadurch das Erdreich, Grundwasser und/oder das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wird.

Wohnungs-Haftpflicht

Als Vermieter bist Du dahingehend abgesichert, wenn Forderungen an Dich herangetragen werden, die im Zusammenhang mit Deinem Mietobjekt stehen – egal ob aktuell vermietet oder leerstehend.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wenn Du das zu vermietende Objekt erst baust, renovierst oder kernsanierst, benötigt Du eine BauherrenHaftpflichtversicherung. So sind auf Deine Baustellen Personen- und Sachschäden versichert. Beispielsweise fallen Bauteile herab, treffen Arbeiter oder beschädigen geparkte Autos. Dabei geht es nicht nur um direkt am Bau beteiligte Personen. Auch Passanten könne im direkten Umfeld einer Baustelle zu Schaden kommen.

Du zahlst bei Vertragsabschluss einen einmaligen Betrag, der sich nach Art und Größe der Baustelle richtig. Es ist in der Regel ein Tausendstel der Bausumme. Die geplante Eigenleistung wird zusätzlich berechnet. Insgesamt die Versicherung über den gesamten Bauzeitraum, aber maximal drei Jahre gültig. Ohne diese Versicherung haftest Du vollumfänglich mit Deinem Privatvermögen. Hier ist eine Deckungssumme von zwei bis drei Millionen zu empfehlen.

Darüber hinaus bist Du stets in der Verantwortung, dass Deine Baustelle sicher ist.

Kleinere Arbeiten können über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Bitte informiere Dich im Vorfeld über den genauen Vertragsbestand.

Was nicht versichert ist

  • Arbeitsunfälle der Arbeiter
  • wenn Du ohne Architekten und Firmen baust
  • wenn Angehörige zu Schaden kommen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist für Besitzer vermieteter Objekte obligatorisch. Die ist wichtig, wenn den sogenannten Versicherungspflichten nicht nachgekommen wurde. Sprich, wenn jemand auf dem Fußweg ausrutscht und stürzt, weil dieser bei Glatteis nicht geräumt bzw. gestreut wurde. Ein möglicher Grund kann auch ein herabfallender Dachziegel sein, der ein geparktes Auto beschädigt. Die Versicherung empfiehlt sich auch für ein unbebautes Grundstück. Grundsätzlich gilt: Von Deinem Grundstück und Gebäude darf keine Gefahr ausgehen. Solltest Du einen Hausmeister oder Gärtner beschäftigen, ist er mitversichert.

Auch hier gilt wieder der erste Blick in Deine bestehenden Haftpflichtversicherungen, um zu sehen, was bereits abgedeckt sein könnte. Die Deckungssumme sollte bei 3 Millionen Euro liegen, und Bauvorhaben bis zu 100.000 Euro sowie Solaranlagen abdecken.

Zu guter Letzt

Mache Dir in Ruhe Gedanken, welche Versicherungen für Dich Pflicht sind und welche darüber hinaus sinnvoll sind. Neben der Haftpflichtversicherung empfiehlt sich eine Hausratversicherung. Die kannst Du Deinen Mietern ans Herz legen.