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Was steht im Erbrecht zum Thema Haus überschreiben? Vermietet.de fasst das Wichtigste zusammen

Das Erbrecht ist komplex und sieht viele Sonderfälle und Ausnahmen vor. Damit Sie einen guten Überblick erhalten, haben wir das Wichtigste aus dem Erbrecht zum Thema Haus überschreiben zusammengefasst.

Das Erbrecht ist komplex und sieht viele Sonderfälle und Ausnahmen vor. Damit Sie einen guten Überblick erhalten, haben wir das Wichtigste aus dem Erbrecht zum Thema Haus überschreiben zusammengefasst.

Regelungen im Erbrecht bezüglich Haus überschreiben, steuerliche Freibeträge, Selbstnutzung & schrittweise Schenkung

Laut Erbrecht ist ein Haus überschreiben steuerfrei, solange der Immobilienwert unter dem Freibetrag des Erben liegt. Sie können die Immobilie auch schrittweise überschreiben, sodass jeweils lediglich Teile der Immobilie verschenkt werden. Erben können nämlich bei einer Schenkung alle zehn Jahre den Freibetrag voll ausschöpfen.

  • Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro,
  • Kinder (auch Stiefkinder, Adoptivkinder) von 400.000 Euro
  • und Enkelkinder von 200.000 Euro.
  • Sind die Kinder (Eltern der Enkel) bereits verstorben, erhalten Enkel einen Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Übrige Abkömmlinge und Eltern haben einen Freibetrag von 100.000 Euro.
  • Geschwister, Neffen, Nichten und andere Personen haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
erbrecht-immobilie-überschreiben

Keine Steuern fallen beim Haus überschreiben an, wenn die Immobilie von den Erben selbst bewohnt wird. Einzige Bedingung dabei ist, dass der Erblasser vor dem Erbfall die Immobilie ebenfalls selbst bewohnt hat. Sonst gilt dies nicht und der Erbe kann lediglich seinen Freibetrag ausschöpfen. Der darüber liegenden Betrag muss versteuert werden.

Fristen im Erbrecht bezüglich Haus überschreiben

Wenn Sie an Ehepartner oder Kinder das Haus überschreiben, gilt eine 10-Jahresfrist für die Selbstnutzung, sofern die Schenkung steuerfrei bleiben soll. Bewohnen Ehepartner oder Kinder die Immobilie nicht selber, sondern vermieten diese nach der Schenkung, zahlen sie Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern. Wird die Immobilie selber bewohnt, gilt eine Größenbeschränkung von 200 Quadratmetern. Wenn Sie gemäß Erbrecht das Haus an Ehepartner überschreiben, spielen Wert und Größe der Immobilie jedoch keine Rolle.

Achtung: Wird die Immobilie nach dem Erbfall nicht zehn Jahre vom Erben bewohnt, sondern vorzeitig verkauft oder vermietet, fordert das Finanzamt die Erbschaftssteuer nach. Einzige Ausnahme: Der Erbe wird zum Pflegefall und muss aus diesem Grund ausziehen.

Wenn Sie ein Haus überschreiben, fallen mitunter Kosten in Form der Spekulationssteuer an. Allerdings nur, wenn die 10-Jahres-Spekulationsfrist überschritten wird. Diese bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Ersterwerb (durch den Erblasser) und Verkauf (durch den Erben). Wie lange der Erbe nach der Überschreibung bis zum Hausverkauf warte, ist folglich irrelevant.

Laut Erbrecht das Haus überschreiben – diese Kosten fallen immer an

Während die Schenkung in den oben beschriebenen Fällen frei von der Erbschaftsteuer bleibt und für das Haus ebenso keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss, fallen immer die folgenden Kosten an:

  • Kosten für den Schenkungsvertrag, der immer vom Notar beglaubigt werden muss, da Grundbesitz übertragen wird.
  • Wenn Sie nach Erbrecht ein Haus überschreiben, fallen auch immer Kosten für die Eintragung im Grundbuch und ggf. für die Löschung einer vorherigen Grundschuld an.
  • Kosten für die Wertermittlung: Der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. Erbschaft ist relevant für die Erbschaftssteuer und die Notarkosten. Es ist daher unumgänglich, den Verkehrswert der Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung ermitteln zu lassen. Es gibt die Möglichkeit einer online Wertermittlung auf Vermietet.de. Soll dieser Wert jedoch auch vor Gericht standhalten, muss ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen.