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Schenkungssteuer: Freibetrag, Fristen und Steuerhöhe

Wer hohe Summen oder Immobilien geschenkt bekommt, muss unter Umständen eine Schenkungssteuer zahlen – abhängig davon, was und an wen verschenkt wird. Erfahre hier, wie Du die Höhe von Schenkungssteuer und Freibetrag ermittelst und was Du beim Schenken von Immobilien beachten solltest.  

Wer hohe Summen oder Immobilien geschenkt bekommt, muss unter Umständen eine Schenkungssteuer zahlen – abhängig davon, was und an wen verschenkt wird. Erfahre hier, wie Du die Höhe von Schenkungssteuer und Freibetrag ermittelst und was Du beim Schenken von Immobilien beachten solltest.  

Schenkungssteuer Freibetrag: darum geht’s

Geld und Dinge von Wert zu verschenken ist für viele eine sinnvolle Alternative oder zumindest Ergänzung zum Erbe. So kann die Großmutter beispielsweise noch zu Lebzeiten ihr Vermögen gerecht an ihre Enkel aufteilen und sich über ein liebes Dankeschön freuen. 

Außerdem lohnt sich eine Schenkung in vielen Fällen auch finanziell. Durch den Schenkungssteuer Freibetrag können Beträge bei großem Vermögen mehrmals steuerfrei verschenkt werden – jedoch nur, wenn Fristen beachtet werden.  

 

Definition Schenkungssteuer Freibetrag: Der Betrag, der bei einer Schenkung von der Schenkungssteuer ausgenommen ist.  

 

Zwar entfällt, wie bei einer Erbschaft, auch auf eine Schenkung eine Steuer. Doch bis zu einer gewissen Höhe können Werte steuerfrei verschenkt werden. Der sogenannte Schenkungssteuerfreibetrag, bis zu dem die Schenkung steuerfrei ist, ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Art der Beziehung zum Beschenkten. Alle Steuerbefreiungen bei Erbschaft und Schenkungen sind im § 13 Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) aufgeführt.  

Wird der Freibetrag überschritten, zahlt der Beschenkte eine Schenkungssteuer auf den Restbetrag. Auch die Höhe der Steuer ist unter anderem abhängig vom Verwandtschaftsgrad. So ist der Freibetrag für die Schenkungssteuer beim eigenen Kind wesentlich höher als bei Freunden. 

  

Wie hoch ist der Schenkungssteuer Freibetrag für Enkel und andere Verwandte? 

Tabelle Schenkungssteuer Freibetrag für Kinder, Enkel & Co 

Möchtest Du wissen, wie hoch der Schenkungssteuer Freibetrag für Deine Kinder, Enkel oder andere Verwandte ist, ist Dein Verhältnis zum Beschenkten ausschlaggebend. Der Freibetrag variiert zwischen 20.000 Euro Schenkungssteuer Freibetrag für Geschwister und bis zu 500.000 Euro Schenkungssteuer Freibetrag für Ehepartner. Dem eigenen Ehemann oder -frau oder den Kindern kann man also durchaus eine komplette Immobilie steuerfrei verschenken.  

 

Verwandtschaftsgrad/Beziehung  Freibetrag 
Schenkungssteuer Freibetrag für Ehepartner und Lebenspartner  bis zu 500.000 Euro 
Schenkungssteuer Freibetrag für Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkel (wenn der entsprechende Elternteil gestorben ist)  bis zu 400.000 Euro 
Schenkungssteuer Freibetrag für Enkel  bis zu 200.000 Euro 
Schenkungssteuer Freibetrag für Eltern, Großeltern  bis zu 100.000 Euro 
Schenkungssteuer Freibetrag für Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Freunde, Bekannte  bis zu 20.000 Euro 

 

 

Welche Freibeträge gibt es noch?

Zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag bei der Schenkungssteuer gibt es noch weitere Freibeträge. Entstehen Dir durch die Schenkung Kosten, kannst Du diese als Freibetrag anrechnen lassen. So bleibt insgesamt ein höherer Schenkungsbetrag steuerfrei (Kostenfreibetrag). Erhält der Beschenkte Hausrat-Gegenstände, bleiben diese bis 41.000 Euro steuerfrei (Hausratfreibetrag).  

 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Bei der Berechnung der Höhe der Schenkungssteuer wird es bürokratisch: Der Beschenkte wird zunächst in eine Steuerklasse eingeteilt. So ist beispielsweise der Freibetrag bei der Schenkungssteuer für Kinder höher und der Steuersatz niedriger als für Geschwister. 

Grundsätzlich gilt: Je enger Du mit dem Beschenkten verwandt bist, desto höher ist der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Ein weiterer Faktor zur Berechnung ist der Wert der Schenkung. Je höher der Wert, desto höher der Steuersatz.  

Ganz so einfach nach Schema F ist es allerdings nicht, denn auch innerhalb der Steuerklasse kann sich der Schenkungssteuersatz nochmals unterscheiden. 

 

Hier ein Überblick über die Steuerklassen:  

Verwandtschaftsgrad/Beziehung  Steuerklasse 
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Enkelkinder  Steuerklasse I 
Großeltern, Urgroßeltern, Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, ehemalige eingetragene Lebenspartner  Steuerklasse II 
weiter entfernte Verwandte, Freunde, Bekannte  Steuerklasse III 

 

Eine Schenkungssteuer wird nur auf den Betrag fällig, der den geltenden Freibetrag übersteigt. Je nach Steuerklasse und Wert der Schenkung, kannst Du in der folgenden Tabelle den Steuersatz auf den Restbetrag ermitteln:  

Wert der Schenkung (nach Abzug des Freibetrags)  Steuersatz Steuerklasse I  Steuersatz Steuerklasse II  Steuersatz Steuerklasse III 
bis 75.000 Euro  7 Prozent  15 Prozent  30 Prozent 
bis 300.000 Euro  11 Prozent  20 Prozent  30 Prozent 
bis 600.000 Euro  15 Prozent  25 Prozent  30 Prozent 
bis 6 Mio. Euro  19 Prozent  30 Prozent  30 Prozent 
bis 13 Mio. Euro  23 Prozent  35 Prozent  50 Prozent 
bis 26 Mio. Euro  27 Prozent  40 Prozent  50 Prozent 
mehr als 26 Mio. Euro  30 Prozent  43 Prozent  50 Prozent 

 

Rechenbeispiel Schenkungssteuer und Freibetrag für Enkel: Angenommen, Du möchtest Deiner Enkelin einen Betrag von 300.000 Euro schenken, um sie bei der Finanzierung einer Immobilie zu unterstützen. Der Betrag liegt 100.000 Euro über dem Freibetrag von 200.000 Euro für Enkelkinder. Enkelkinder fallen in die Steuerklasse I. Bei einem Restbetrag von bis zu 300.000 Euro wird in dieser Steuerklasse ein Steuersatz von elf Prozent fällig, in diesem Fall auf die verbleibenden 100.000 Euro.  

Deine Enkelin zahlt für Deine Schenkung von 300.000 Euro also 11.000 Euro Steuern. Oder anders ausgedrückt: Von der Schenkung bleiben nach Abzug der Steuern noch 289.000 Euro übrig. Für die Finanzierung einer Immobilie trotzdem noch sehr hilfreich.  

 

Schenkungssteuer Freibetrag – 10 Jahresfrist

Frist zur Information der Erben

Gibt es bei einer Schenkung Miterben, denen ein Pflichtteil des Vermögens zusteht, muss der Beschenkte sie informieren. Der Pflichtteil wird auf Basis des gesamten Erbes berechnet – und dazu gehören auch die Werte, die der Verstorbene bis zu zehn Jahre vor seinem Tod verschenkt hat.  

 

Frist für weitere Schenkungen

Anders als bei Erbschaften kann der Freibetrag für die Schenkungssteuer mehrmals genutzt werden. Für den Schenkungssteuer Freibetrag gilt jedoch eine 10 Jahresfrist. Das heißt: Nach Ablauf der Frist kann erneut eine steuerfreie Summe verschenkt werden, wenn diese unter dem geltenden Freibetrag liegt.  

Schenkst Du schon nach etwa fünf Jahren derselben Person erneut Geld, wird diese Summe mit der Summe der ersten Schenkung addiert und es fallen je nach Freibetrags-Grenze Steuern für den Beschenkten an. Bei einer anderen Person fallen Steuern auf die Schenkungs-Summe an, ohne dass ein Freibetrag gilt.  

 

Berechnung der 10 Jahres-Frist: Der erste Tag der 10 Jahresfrist ist der sogenannte Tag des Letzterwerbs, also der Tag der letzten Schenkung. Die Frist startet um 24 Uhr an diesem Tag.  

 

Übrigens: Bei mehreren Schenkungen, die gleichzeitig an verschiedene Personen ausgezahlt werden, darf der Schenkungssteuer Freibetrag nur einmal in voller Höhe genutzt werden. Somit kann der Schenkungssteuer Freibetrag nicht pro Person neu berechnet werden.  

  

Unser Tipp: Vor allem bei Personen mit niedrigen Freibeträgen für die Schenkungssteuer lohnen sich frühzeitige Schenkungen von hohen Summen. So kann die Schenkung gestaffelt und die Steuern niedrig gehalten werden.  

 

 

 

Wann gilt ein Geschenk als Schenkung?

Nicht jedes Fahrrad zum Kindergeburtstag oder Geschirr-Set zur Hochzeit ist eine Schenkung. Die Begriffe Geschenk und Schenkung unterscheiden sich tatsächlich juristisch voneinander. Nach § 516 Bundesgesetzbuch (BGB) sind etwa Gelegenheitsgeschenke zu speziellen Anlässen keine Schenkungen. 

Auch „Handgeschenke“, beispielsweise Urlaubsmitbringsel, die direkt und ohne vorherige Absprache übergeben werden, sind keine Schenkung. Diese Art von Geschenken sind in der Regel von der Schenkungssteuer ausgenommen – übersteigen meist jedoch eh nicht den Freibetrag.  

Ein Geschenk wird dann zur Schenkung, wenn der Schenkende dabei einen Teil seines Vermögens abgibt und sich beide einig sind, dass keine Gegenleistung erwartet wird. Eine Schenkung ist also eine Vermögensübertragung und somit steuerpflichtig.  

 

Achtung: Zahlst Du einen größeren Betrag auf das gemeinsame Konto mit Deinem Ehepartner ein, kann das als eine der Schenkungssteuer unterliegende Zuwendung zählen.  

 

 

Wichtig: Schenkungen immer dem Finanzamt melden

Erhältst Du eine Schenkung, musst Du das innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden – insbesondere dann, wenn der Betrag den Schenkungssteuer Freibetrag übersteigt. Ausnahmen gelten bei notariell oder gerichtlich beurkundeten Schenkungen, da diese bereits vom Notar oder Gericht gemeldet werden. 

Für die Meldung reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt mit persönlichen Daten zum Schenker und Beschenkten, zum verwandtschaftlichen Verhältnis und zu Art, Wert und Zeitpunkt des Geschenks. 

 

 

Notarielle Beurkundung und Rückforderung

Größere Schenkungen, wie beispielsweise eine Immobilie, sollten immer notariell beurkundet werden. So vermeidest Du übereilte Handlungen. Einen Schenkungsvertrag kannst Du nur schwer rückgängig machen. Als einzige legitime Gründe gelten juristisch grober Undank oder die Verarmung des Schenkers.  

Grober Undank: Nach § 530 Absatz 1 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte „durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.“ Darunter können etwa Misshandlungen, Psychoterror oder bösartige Beleidigungen fallen.  

Verarmter Schenker: Kann der Schenkende seinen eigenen Lebensunterhalt oder seine Unterhaltspflicht nicht mehr erfüllen, kann er die Schenkungen nach § 528 BGB ebenfalls widerrufen. Der Beschenkte kann die Rückgabe jedoch verhindern, indem er den notwendigen Betrag einmalig zahlt.  

Schwiegereltern dürfen außerdem eine Schenkung oder einen Teil der Schenkung zurückverlangen, wenn die Beziehung oder Ehe der Beschenkten zerbricht.  

 

 

Schenkungen von Immobilien – was ist zu beachten?

Sonderregelung bei Eigennutzung und Vermietung

Häuser und Immobilien sind unter Verwandten ein beliebtes Geschenk. Viele Großeltern überschreiben etwa ihre Immobilie an ihre Enkel. Da es sich hierbei um eine Schenkung handelt, fällt ab entsprechendem Immobilienwert eine Schenkungssteuer an. Die Höhe der Steuer wird nach dem Verkehrswert der Immobilie ermittelt.  

Unter Ehepartnern gilt jedoch eine Sonderregelung: Wohnt der beschenkte Partner für mindestens zehn Jahre selbst in der Immobilie, muss dieser keine Schenkungssteuer zahlen. Somit muss auch kein Freibetrag für die Schenkungssteuer beachtet werden. In dieser Zeit darf die Immobilie jedoch nicht verkauft, vermietet oder verpachtet werden.  

Auch für vermietete Immobilien gilt eine Sonderregelung: Zehn Prozent von Wohnung, Grundstück oder Haus sind frei von der Schenkungssteuer.  

 

 

Nießbrauchrecht sichern

Du möchtest eine Immobilie verschenken? Dann solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Du ab dem Grundbucheintrag nicht mehr über Haus oder Wohnung verfügen kannst – Du kannst die Immobilie also nicht verkaufen oder als Kreditsicherung nutzen.  

Sicherst Du Dir jedoch ein Nießbrauchrecht an der verschenkten Immobilie, kannst Du diese weiterhin nutzen. Einnahmen aus einer Vermietung stehen dann Dir zu. Ein Rückforderungsrecht greift dann, wenn der Beschenkte insolvent wird. So kannst Du eine Zwangsvollstreckung verhindern.  

 

Übrigens: Für eine Immobilie mit Nießbrauchrecht fällt meist eine geringere Schenkungssteuer an, da Nießbrauch wertmindernd auf Immobilien wirkt.  

 

 

Kinder und Freibeträge bei Immobilien: Kettenschenkung

Da der Schenkungssteuer Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro liegt, ist in manchen Fällen eine Kettenschenkung der Immobilie sinnvoll. Das heißt: Liegt der Verkehrswert der Immobilie über dem persönlichen Freibetrag, kann die Immobilie teilweise in 10 Jahresabständen verschenkt werden. So fällt keine Schenkungssteuer an.  

 

Achtung: Verschenkst Du ein Haus mit Schulden, gehen die Schulden auf den Beschenkten über. Bei der Berechnung des Schenkungssteuer Freibetrags werden die Schulden vom Wert abgezogen.