Grundsätzlich kannst Du Dein Haus verschenken, an wen Du möchtest – auch an Personen, die nicht zur Verwandtschaft gehören. Was Du jedoch beachten musst, wenn Du Dein Haus verschenkst an Fremde, liest Du hier.
Haus verschenken an Fremde ist möglich
Wer von der Schenkung eines Grundstücks oder einer Immobilie profitieren soll, bestimmt der Erblasser und Eigentümer. Wenn Du Dein Haus verschenken möchtest und das an Fremde, ist das möglich. Hierzu musst Du lediglich mit dem Begünstigten einen Schenkungsvertrag aushandeln, diesen dem Notar vorlegen und die Immobilie übertragen. Nach dem Grundbucheintrag ist die Schenkung an Fremde abgeschlossen.
Haus verschenken an Fremde – Folgendes solltest Du unbedingt beachten
Wenngleich es sehr einfach klingt, das Haus zu verschenken und das an Fremde, solltest Du diese zwei wichtigen Punkte beachten:
- Wenn die Verschenkung an Fremde erfolgt, kommt es nicht selten zu Streitigkeiten mit den gesetzlichen Erben (sofern diese existieren). Gibt es gesetzliche Erben, haben diese einen Anspruch auf ihren Pflichtanteil und Du musst diesen auszahlen. Zu den gesetzlichen Erben der 1. Ordnung zählen Ehegatten, Kinder und Stiefkinder sowie Enkelkinder. Nach der 2. Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder Erben, nach der 3. Ordnung Großeltern, Tanten und Onkel. Es gäbe also eine Reihe an gesetzlichen Erben, die einen Anspruch auf ihren Pflichtteil erheben könnten. Bevor Du das Haus verschenkst an Fremde, solltest Du daher klären, wer in welcher Form Pflichtteilsansprüche geltend machen könnte. Dadurch können Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Hierzu musst Du die geänderte Erbfolge in einem Testament eindeutig und rechtskräftig festhalten. Gesetzliche Erben kannst Du nur dann vom Erbe und vom Pflichtteil ausschließen, wenn eine sogenannte Erbunwürdigkeit vorliegt (beispielsweise bei einer Straftat, die sich gegen den Erblasser richtet).
- Bei einer Schenkung an Fremde fällt eine Steuer an – zumindest kannst Du im Falle einer Immobilienschenkung davon ausgehen. Das liegt daran, dass Fremde bei Schenkungen einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro haben. Dieser kann zwar alle zehn Jahre neu voll ausgeschöpft werden. Eine Immobilie hat jedoch meist einen deutlich höheren Wert. Demnach müsste die Schenkung frühzeitig erfolgen, um die Immobilie vollständig steuerfrei zu verschenken.
- Wenn Du das Haus verschenkst an Fremde wird der Verkehrswert der Immobilie für die Erbschaft bzw. Erbschaftssteuer ermittelt. Soll ein unbebautes Grundstück verschenkt werden, wird der Wert nach der Fläche und den jeweils geltenden Bodenrichtwerten ermittelt.
- Hinsichtlich der Schenkungssteuer für Fremde wird aufgrund der Stellung in der Erbfolge, wenngleich Du die gesetzliche Abfolge durch Dein Testament änderst, die Steuerklasse III angesetzt. Die Erbschaftssteuer fällt mit 30 bis 50 Prozent relativ hoch aus.
- Möchtest Du für den fremden Erben die Erbschaftssteuer senken, vereinbare eine Art Gegenleistung in Form eines Nießbrauch- oder Wohnrechts. Beides mindert die Erbmasse und damit die Höhe der Erbschaftssteuer.
Fazit: Lohnt es sich ein Haus an Fremde zu verschenken?
Natürlich bist Du frei in der Entscheidung, wer Deinen Nachlass einmal erben soll. Das Haus zu verschenken und das an Fremde, sollte gut überlegt sein, wenn es gesetzliche Erben gibt. Nicht nur Streitigkeiten mit gesetzlichen Erben können problematisch werden, auch der niedrige Freibetrag und die hohe Erbschaftssteuer machen eine Schenkung an Fremde schwieriger als beispielsweise an Familienangehörige.