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Elternbürgschaft bei Miete – Das sollten Vermieter wissen

Nach dem Schulabschluss ist es sehr wahrscheinlich, dass Kinder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Da Selbstständigkeit und Weiterentwicklung des eigenen Kindes dort dazugehört, ist eine eigene Wohnung meist der nächste Schritt. Für Vermieter spielt in einem solchen Fall die Elternbürgschaft für die Miete eine wichtige Rolle. Was es dabei zu beachten gilt, verraten wir Dir heute.

Nach dem Schulabschluss ist es sehr wahrscheinlich, dass Kinder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Da Selbstständigkeit und Weiterentwicklung des eigenen Kindes dort dazugehört, ist eine eigene Wohnung meist der nächste Schritt. Für Vermieter spielt in einem solchen Fall die Elternbürgschaft für die Miete eine wichtige Rolle. Was es dabei zu beachten gilt, verraten wir Dir heute.

Was ist die Elternbürgschaft bei der Miete?

Wenn ein Kind, welches auf eigenen Beinen stehen möchte, nur ein geringes Einkommen hat, muss bei einer anstehenden Vermietung oftmals eine Elternbürgerschaft her. Dabei kommen die Eltern für das Kind dann finanziell auf, wenn der Nachwuchs folgende Punkte nicht bezahlt:

  • Selbstverschuldete Schäden
  • Miete
  • Nebenkosten

Achtung: Die Elternbürgerschaft ist kein Teil des Mietvertrages. Sie dient lediglich als Sicherheit für Vermieter, dass der Mieter seine Zahlungen bezüglich des Mietobjektes begleicht.

Selbstschuldnerische Elternbürgschaft – Was bedeutet das?

Wenn Du als Vermieter eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft für die Miete verlangst, verzichten die Eltern damit auf die sogenannte Einrede der Vorausklage. Das heißt, dass Vermieter sich im Falle von offenen Forderungen mit der Rechnung direkt durch die Bürgschaft an die Eltern wenden können und nicht vorab den Mieter informieren müssen.

Der Normalfall einer Bürgschaft sieht hingegen vor, dass der Vermieter erst dann an den Bürgen herantreten darf, wenn er vorab mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln beim Hauptschuldner erfolglos eine Befriedung seiner Forderungen ersucht hat.

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Elternbürgschaft und Kaution – Darf beides verlangt werden?

Besonders jungen Menschen mit wenig Einkommen, die als Erstmieter einsteigen, ist die Elternbürgschaft für eine Miete zu empfehlen. Aufgrund des Risikos von Mietnomaden und im Vergleich dazu harmloseren Zahlungsausfällen ist die Bürgschaft der Eltern für die Miete eine zusätzliche Sicherheit für Vermieter. Viele fragen sich allerdings, ob eine Bürgschaft trotz Kaution überhaupt möglich ist.

Rein rechtlich gesehen wird dem Vermieter bezüglich der Zahlungsweise der Mietsache keine Vorschrift gemacht. Es gibt auch kein Gesetz, welches besagt, dass die Kaution auf nur eine Zahlungsform beschränkt werden darf. Demnach ist es möglich, mehrere Formen zu kombinieren. Wenn Du als Vermieter also eine Mietsicherheit in Form von Bürgschaft und Kaution verlangst, ist dies zulässig.

Achtung: Bei privaten Mietverhältnisses ist im Gesetz allerdings eine Obergrenze für die Mietsicherheit festgelegt. Nach § 551 III Satz 4 BGB darf maximal das Dreifache der monatlichen Nettomiete als Kaution verlangt werden.