Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

So können Vermieter eine Eigenbedarfskündigung durchführen!

Wenn Sie als Vermieter in eines Ihrer vermieteten Mietobjekte ziehen möchten, müssen Sie eine Eigenbedarfskündigung durchführen. Doch die Eigenbedarfskündigung ist an viele Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Wir zeigen Ihnen heute, wie die Kündigung als Vermieter bei Eigenbedarf gelingt.

Wenn Sie als Vermieter in eines Ihrer vermieteten Mietobjekte ziehen möchten, müssen Sie eine Eigenbedarfskündigung durchführen. Doch die Eigenbedarfskündigung ist an viele Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Wir zeigen Ihnen heute, wie die Kündigung als Vermieter bei Eigenbedarf gelingt.

Rechtliche Einschränkungen bei Eigenbedarfskündigungen

Bevor Sie eine Kündigung als Vermieter bei Eigenbedarf durchführen, sollten Sie die aktuellen rechtlichen Einschränkungen kennen. Darunter zählt zum Beispiel, dass Sie als Vermieter als eine natürliche Person auftreten müssen. Die Immobilie darf also nicht in einer Firma verankert sein.

Weiterhin dürfen Sie nur an direkte Verwandte vermieten und müssen genau begründen, warum Sie in die Wohnung einziehen wollen und deshalb eine Kündigung wegen Eigenbedarf durchführen möchten.

Dazu kommt, dass die Mieter der Kündigung widersprechen können, wenn es für die Mieter unzumutbar ist, die Wohnung zu verlassen. Auch dürfen Sie nicht nur vortäuschen, dass die Kündigung bei Eigenbedarf stattfindet. Dies würde zu einer Forderung auf Schadensersatz führen.

Weitere heikle Themen zum Thema Vermieterschutz, sind das Besichtigungsrecht durch den Vermieter, das Recht auf Hundehaltung und die Feuermelderpflicht.

Wer bei einer solchen Kündigung einziehen darf und wie die Kündigung genau auszusehen hat, erläutern wir im Folgenden.

sperrfrist-eigenbedarf-1

Wer darf bei einer Eigenbedarfskündigung einziehen?

Wenn Sie einem Mieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, darf diese nur für nahe Verwandte vollzogen werden. Bei allen anderen Personen kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht stattfinden. Folgender Personenkreis ist zum Einzug berechtigt:

  • Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern
  • Geschwister
  • Nichten, Neffen und Stiefkinder

Alle anderen Personen können zwar in der Wohnung leben, Sie dürfen dafür aber keinen anderen Mieter kündigen, um Eigenbedarf anzumelden.

So gelingt die rechtsverbindliche Eigenbedarfskündigung

Damit eine Kündigung bei Eigenbedarf rechtsgültig wird, müssen nicht nur die oben genannten Voraussetzungen gegeben sein, Sie müssen ebenso einige formale Dinge einhalten.

Neben einer konkreten Benennungen der Personen müssen Sie ebenfalls erklären, warum eine Eigenbedarfskündigung stattfindet. Es ist notwendig, dass Sie glaubhaft darlegen, warum Sie gerade diese Wohnung als Wohnsitz benötigen. Sollten Sie in einer WEG sein, sollte auf jeden Fall auch eine Eigentümerversammlung stattfinden.

Weiterhin müssen Sie einen klaren Termin benennen und auch diesen begründen. Wichtig ist, dass Sie sich hierbei an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Falls Sie einen Mieter kündigen, könnte dieser auch eine Mietbescheinigung wollen. In unserem Artikel Vorlagen für eine Mietbescheinigung, finden Sie dazu alles, was Sie brauchen.

Achtung: Ein tatsächlicher und dringender Bedarf an der Wohnung sollte demnach wirklich bestehen, damit die Kündigung durch Vermieter bei Eigenbedarf rechtlich bindend wird. Sobald der Mieter Zweifel daran hat, wird es wohl durch Anwälte geregelt werden. Gut, wenn Sie hier schon bei der Eigenbedarfskündigung alles richtig gemacht haben.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine Kündigung wegen Eigenbedarf anzufertigen. Melden Sie sich hierfür einfach bei Vermietet.de an. Nachdem Sie das erste Mietobjekt angelegt haben, haben Sie die Möglichkeit, Vorlagen und Muster herunterzuladen.