Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Wohnrecht vererben – darauf müssen Erblasser und Erben achten

Es ist eine beliebte Methode das eigene Hause an die Kinder zu vererben und dem hinterbliebenen Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht zu gewähren. Doch obwohl der Partner hier nicht geerbt hat, werden Erbschafts- und Schenkungssteuern fällig. Was es außerdem zu beachten gilt, wenn Du Wohnrecht vererben willst, erfährst Du von uns.

Es ist eine beliebte Methode das eigene Hause an die Kinder zu vererben und dem hinterbliebenen Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht zu gewähren. Doch obwohl der Partner hier nicht geerbt hat, werden Erbschafts- und Schenkungssteuern fällig. Was es außerdem zu beachten gilt, wenn Du Wohnrecht vererben willst, erfährst Du von uns.

Das ist beim Vererben mit Wohnrecht zu beachten

Wer ein Haus oder eine Wohnung mit Wohnrecht vererben möchte, muss das Wohnrecht im Testament festlegen. Das Wohnrecht wird damit im wahrsten Sinne des Wortes vererbt. Die berechtigte Person darf mietfrei in dem Haus wohnen. Allerdings muss sie für Reparatur und Instandhaltung der Immobilie aufkommen.

Das Wohnrecht gilt auch dann, wenn sich die Erben der Immobilie zu einem Verkauf entschließen. Die neuen Käufer müssen das Wohnrecht akzeptieren und können die berechtigte Person nicht aus der Immobilie drängen. Aus diesem Grund wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Der Käufer weiß von vornherein, dass mit der Immobilie ein Wohnrecht verbunden ist. Der Wohnberechtigte kann sein Leben lang darauf vertrauen, in der Wohnung bleiben zu können.

Wohnrecht vererben – Stolperfalle Erbschaftssteuer

Infolge der jüngsten Rechtsprechung kann es aber teuer werden, ein Haus mit Wohnrecht zu vererben. Denn grundsätzlich ist bei einer Erbschaft Erbschaftssteuer zu bezahlen. Unter engen Verwandten gelten großzügige Freibeträge. Allerdings ist dieser Freibetrag teuren und wertvollen Immobilien schnell überschritten. Viele Erben berufen sich daher daraus, dass der Gesetzgeber Steuerfreiheit vorsieht, wenn die Erben das Haus selbst bewohnen.

wohnrecht-vererben

Doch diese Steuerfreiheit gilt nur dann, wenn die eigentlichen Erben das Haus bewohnen. Wenn der Erblasser das Haus mit Wohnrecht vererben will, wird das Haus ja gerade nicht vom Erben, sondern von der berechtigten Person bewohnt. Somit müssen die Erben unter Umständen Erbschaftssteuer für das Haus bezahlen, weil sie das Haus nicht selbst nutzen. Doch damit nicht genug: Da die Person, die das Wohnrecht erhält, also gewissermaßen einen geldwerten Vorteil erbt, kann auch für dieses Recht Erbschaftssteuer anfallen. Im schlimmsten Falle werden Erben und Wohnberechtigte zur Kasse gebeten. Vor diesem Hintergrund erweist es sich nicht selten als sehr kostspielig und teuer, eine Immobilie mit Wohnrecht zu vererben.

1-Euro-Hausverkäufe gelten als Schenkung

Immer wieder kommt es vor, dass versucht wird, die Erbschaftssteuer zu umgehen, indem das Haus noch zu Lebzeiten für einen Euro verkauft wird. Gerade in Verbindung mit einem lebenslangen Wohnrecht erscheint das vielen Erblassern als gute Alternative.

Regelmäßig wird allerdings das Finanzamt hellhörig, wenn hochwertige Immobilien für einen Euro den Besitzer wechseln. Erfolgt der Verkauf im hohen Alter, schaut das Finanzamt ganz genau hin, weil der oftmals gut begründete Verdacht im Raum steht, dass mit dem günstigen Verkauf die Erbschaftssteuer umgangen werden soll. Grundsätzlich lässt sich sagen: Wenn ein Haus für 1 Euro verkauft wird, geht das Finanzamt in der Regel von einer Schenkung aus – die Schenkungssteuer wird fällig. Natürlich wird dabei der Verkehrswert der Immobilie zugrunde gelegt und nicht etwa der Kaufpreis von einem Euro.

Frühzeitige Schenkung ist eine gute Alternative

Der Verkauf für einen Euro bzw. die Schenkung ist nur dann eine gute Idee, wenn das Haus dem Ehepartner zur weiteren Wohnnutzung geschenkt wird und der Partner mindestens 10 Jahre in dem geschenkten Haus wohnt. Will an die Kinder das Haus oder einen Hausanteil verschenken, sollte man darauf achten, die Schenkung sehr frühzeitig vorzunehmen. Denn nur Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tode erfolgen, bleiben steuerfrei. Frühzeitige, wohl überlegte Schenkungen sind also eine gute Alternative – unterm Strich kann damit viel Geld gespart werden.

Das Thema erben interessiert Dich? Entdecke auch unseren Beitrag zur Erbpacht.