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Terrassenwohnung kaufen – das musst Du beachten

Eine Terrassenwohnung ist bei vielen Mietern sehr beliebt. Sie genießen die Vorzüge einer Erdgeschosswohnung und können in der Regel hinter der Terrasse einen kleinen Garten nutzen. Was Du alles beachten musst, wenn Du eine Terrassenwohnung kaufst, darüber klärt Dich dieser Artikel auf.

Eine Terrassenwohnung ist bei vielen Mietern sehr beliebt. Sie genießen die Vorzüge einer Erdgeschosswohnung und können in der Regel hinter der Terrasse einen kleinen Garten nutzen. Was Du alles beachten musst, wenn Du eine Terrassenwohnung kaufst, darüber klärt Dich dieser Artikel auf.

Terrassenwohnung kaufen und Nutzung des Gartens genau definieren

Wenn Du eine Erdgeschosswohnung kaufst und diese dann zur Vermietung anbieten, wirst Du in der Regel viele Interessenten haben. Vor allem ältere Menschen und Familien mit kleineren Kindern schätzen es, wenn sie nicht viele Treppen laufen müssen, bevor sie ihre Wohnung erreichen. Ein Wohnungskauf mit Garten ist zur Vermietung gerade deshalb interessant, weil die Nutzung des Gartens verschiedene Vorteile mit sich bringt: Die Terrasse kann schön mit Blumen oder Kräutern geschmückt werden und das Grillen ist möglich. In der Regel schließt sich ein Garten an die Terrasse an.

Wenn Du eine Wohnung kaufst, die sich im Erdgeschoss befindet und eine Terrasse mit Gartenanteil hat, ist es zunächst wichtig zu definieren, wem dieser Garten gehört. Gerade bei einer Anlage, in der die Einheiten einzeln als Eigentumswohnungen verkauft wurden, sollte die Gartennutzung in Übereinstimmung mit allen Parteien geklärt werden. Halte die Nutzungsbedingungen des Gartens im Kaufvertrag, als auch in späteren Mietverträgen fest. Unstimmigkeiten zwischen dem Mieter der Terrassenwohnung und den anderen Mietern müssen nicht selten vor einem Gericht entschieden werden.

Miteigentum am Garten in Anlagen mit Eigentumswohnungen

Befindet sich das Haus im Besitz eines einzigen Eigentümers, kann dieser die Gartennutzung allein festlegen. Planst du jedoch eine Terrassenwohnung zu kaufen, die in einem Haus mit Eigentumswohnungen gelegen ist, befindet sich der Garten in der Regel im Miteigentum von allen Parteien. Dies bedeutet, dass die Nutzung in der Regel auch für alle Parteien möglich ist. In der Praxis wird dies mitunter auch umgesetzt. Die Gartennutzung endet für den Eigentümer oder Mieter der Wohnung mit Terrasse an deren Ende. Der dahinter befindliche Garten ist für die Gemeinschaftsnutzung freigegeben.

Terrassenwohnung kaufen und Gartennutzung dem Mieter im Erdgeschoss überlassen

Eine Terrassenwohnung zu kaufen, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Garten für den Eigentümer oder Mieter der Dachgeschosswohnung nicht nutzbar ist. In vielen Wohngemeinschaften sind die Kauf- und Mietverträge so definiert, dass der hinter der Terrasse befindliche Garten zur Wohnung des Mieters im Erdgeschoss gehört. In diesem Fall kannst Du den Garten so gestalten, wie Du möchtest. Die anderen Parteien haben zu dem Garten keinen Zutritt.

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Gartengestaltung vertraglich vereinbaren

Solltest Du einen Wohnungskauf mit Terrasse planen, ist es weiterhin wichtig, dass auch die Gestaltung des Gartens im Vertrag festgehalten wird. Wenn Du eine Wohnung mit Terrasse kaufen möchtest, um diese zu vermieten, kannst Du dem Mieter die Gartengestaltung individuell überlassen. Alternativ übernimmst Du die Gestaltung des Gartens selbst und entscheidest, ob Du die Pflege dem Mieter oder einem Fachmann überlässt. Die Kosten kannst Du im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den oder die Mieter umlegen.

Terrassenwohnung kaufen von privat

Möchtest Du eine Terrassenwohnung kaufen, die von einem privaten Eigentümer angeboten wird, kannst Du Kosten sparen. Eine Wohnung mit Garten zu kaufen von einem privaten Anbieter bedeutet, dass Du keine Gebühren für einen Makler zu bezahlen brauchst. Achte jedoch darauf, dass der Zustand der Wohnung professionell begutachtet wurde.

Darüber hinaus solltest Du wissen, dass Du eine bereits vermietete Terrassenwohnung nach dem Kaufen nicht neu vermieten darfst. Der Mieter genießt einen besonderen Schutz. Eine Kündigung ist in der Regel nur aufgrund von Eigenbedarf möglich, jedoch ist hier eine Sperrfrist zu beachten, die je nach Bundesland zwischen drei und zehn Jahre liegt. Alternativ hast Du nur dann Kündigungsmöglichkeiten, wenn Zahlungsrückstände aus dem Mietzins und den Nebenkosten bestehen oder wenn der Mieter die Mietsache nicht vertragsgemäß nutzt.