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Schufa-Eintrag löschen lassen

Nicht jeder Schufa-Eintrag ist für die Ewigkeit. Es gibt mehrere Umstände, unter denen Mieter bzw. Mietinteressenten einen Schufa-Eintrag löschen lassen dürfen. Welche Einträge das sind und was die Schufa-Auskunft für Vermieter für eine Bedeutung hat, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Nicht jeder Schufa-Eintrag ist für die Ewigkeit. Es gibt mehrere Umstände, unter denen Mieter bzw. Mietinteressenten einen Schufa-Eintrag löschen lassen dürfen. Welche Einträge das sind und was die Schufa-Auskunft für Vermieter für eine Bedeutung hat, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Warum benötigen Vermieter eine Schufa-Auskunft?

Die Schufa-Auskunft ist ein wichtiges Dokument für Vermieter. Damit legen Mieter nämlich einen Nachweis Ihrer Bonität vor. Vermieter finden so schneller den richtigen Mieter und reduzieren das Risiko von Mietnomaden.

Was passiert bei negativen Einträgen?

Negative Einträge bei der Schufa entstehen beispielsweise, wenn mehrfach abgemahnte Forderungen nicht bezahlt wurden. Ebenso kann der Score negativ beeinträchtigt werden, wenn eine Bank einen Kredit aufgrund von Zahlungsausfällen gekündigt hat.

Wer einen negativen Schufa-Score hat, der hat es nicht immer einfach: die Anmietung einer Wohnung wird schwierig oder gar unmöglich. Kredite werden nur mit schlechten Konditionen oder gar nicht vergeben.

Schufa-Eintrag Sie löschen lassen: Was geschieht bei Fehleintragungen?

Es gibt aber auch Fehleintragungen, die aufgrund falscher, ungültiger oder unvollständiger Informationen entstanden sind. Solche Eintragungen lassen sich kostenfrei löschen.

Welchen Schufa-Eintrag Mieter zudem löschen lassen dürfen

Ebenso besteht die Möglichkeit, einige Schufa-Einträge nach einer bestimmten Zeit löschen zu lassen. Aufgrund der DSGVO Bestimmungen werden allerdings keine eindeutigen fristen vorgegeben. Im Gesetz wird nur von „Erforderlichkeit“ gesprochen, wobei es sich hierbei um einen sehr dehnbaren Begriff handelt.

Um Verbrauchern die neuen Regeln einfacher zu gestalten, gibt es einen Code of Conduct, welcher die Fristen für die Löschung von Schufa-Einträgen und damit personenbezogenen Daten definiert:

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Glühbirne

Hinweis: Den Schufa-Eintrag löschen zu lassen, ist sofort möglich und kann bei Ihrer Auskunftei gemacht werden. Wenn Sie dem Schufa-Eintrag löschen lassen wollen, dann legen Sie die zugehörigen Beweise mit hinzu, um den Löschprozess zu beschleunigen.

schufa löschen

Schufa-Eintrag Sie löschen lassen: Sicherheit durch Selbstauskunft

Mieter können die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Daten mithilfe der kostenlosen Selbstauskunft prüfen. Damit besteht die Möglichkeit, einen Einblick in die eigenen Einträge zu erhalten und fehlerhafte Einträge sofort zu erkennen.

Negative Schufa löschen bei geringfügigen Schulden

Eine neue Regelung aus dem Jahr 2012 besagt, dass sich bei einer Schuldensumme bis 2000 Euro die Schufa Daten sofort löschen lassen. Die Voraussetzungen folgende:

  • Die Schulden wurden im Zeitraum von sechs Wochen nach dem Eintrag bei der Auskunftei beglichen.
  • Es darf sich um keine titulierte Forderung – also Zwangsvollstreckung oder eidesstattliche Versicherung etc. – handeln.
  • Die Bestätigung eines Gläubigers muss vorliegen.

Schufa löschen: Titulierte Forderung

Bei titulierten Forderungen ist eine bedingte vorzeitige Löschung möglich. Ein Titel ist dann vollstreckbar, wenn die Gültigkeit der Forderung durch einen Richter bestätigt wird. Nach 30 Jahren erfolgt offiziell die Verjährung. Wer den damit verbundenen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen will, muss diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Die offenen Forderungen wurden beglichen.
  • Der Forderungsausgleich wurde amtsgerichtlich bestätigt.
  • Der Gläubiger ist mit der Löschung einverstanden.

So geht man bei der Löschung eines Schufa-Eintrages vor

Hierbei gibt es mitunter Unterschiede, weswegen die einzelnen Schritte von den jeweiligen Einzelfällen abhängig sind. Anbei finden Sie eine grobe Anleitung, die eine erste Hilfestellung sein soll:

  1. Überprüfen Sie die Bonität und die gespeicherten Daten auf Aktualität und Korrektheit mithilfe einer Selbstauskunft.
  2. Prüfen Sie die Löschfristen bei eventuellen offenen Forderungen.
  3. Bei den Auskunfteien Schufa und Boniversum melden Sie falsche Adressaten. Legen Sie eine Kopie der Meldebescheinigung hinzu.
  4. Bei nicht berechtigten Forderungen kontaktieren Sie in jedem Fall Ihren Gläubiger, um schnellstmöglich den Schufa-Eintrag löschen zu lassen.
  5. Reichen Sie Ihre Anfrage bei Ihrem Gläubiger ein, und Ihrer Auskunftei ein, um den Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel circa drei Wochen.