Steuervorteile für Immobilien: Sanierungs-AfA einfach erklärt

Immobilienbesitzer genießen in Deutschland drei Steuervorteile: Einer davon ist die Sanierungs-AfA, die wir in diesem Artikel für Dich übersichtlich zusammenfassen und das Wichtigste erklären.

Immobilienbesitzer genießen in Deutschland drei Steuervorteile: Einer davon ist die Sanierungs-AfA, die wir in diesem Artikel für Dich übersichtlich zusammenfassen und das Wichtigste erklären.

Was bedeutet Sanierungs-AfA?

AfA ist die Abkürzung für Absetzung für Abnutzung, umgangssprachlich auch Abschreibung genannt, mit der die Wertminderung von Anlagevermögen steuerlich berücksichtigt wird.

Da sich Gebäude im Laufe der Zeit abnutzen, können Eigentümer – Vermieter und Besitzer von betriebseigenen Immobilien – die Abnutzung steuerlich abschreiben. Die Sanierungs-AfA ermöglicht die Abschreibung von Sanierungskosten.

Sanierungs- oder Denkmal-AfA?

Die Sanierungs-AfA ist ein Steuervorteil für Immobilienbesitzer. Der zweite Steuervorteil ist der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren oder bei einer Eigennutzung des Objekts. Der dritte Steuervorteil ist die sogenannte Denkmal-AfA, mit der Eigentümer die Sanierungskosten für Denkmalschutzimmobilien absetzen können.

Hinweis: Wenn Du eine denkmalgeschützte Wohnung kaufst und sanierst, nutzt Du die Denkmal-AfA.

Für wen gilt die Sanierungs-AfA?

Städte und Gemeinden legen fest umrissene Gebiete fest, in denen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden: Die sogenannten Sanierungsgebiete.
Innerhalb dieser Sanierungsgebiete können Eigentümer die AfA für die Sanierungskosten nutzen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 7h Einkommensteuergesetz (EstG).

Wie hoch ist die Sanierungs-AfA?

Eigentümer von Sanierungsgebäuden können in den ersten acht Jahren nach Erwerb bis zu neun Prozent und in den folgenden vier Jahren bis zu sieben Prozent der Sanierungskosten absetzen.

Wenn Du beispielsweise im Jahr 2020 eine Immobilie im städtebaulichen Sanierungsgebiet kaufst und sanierst, sind die Kosten im Jahr 2032 vollständig steuerlich abgeschrieben.

Welche Kosten umfasst die Sanierungs-AfA konkret?

Wer die AfA für die Sanierung nutzen möchte, muss genau darauf achten, dass er nur die Kosten abschreibt, die gemäß § 7h EstG „für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs“ entstanden sind.

Eigentümer können die Sanierungs-AfA lediglich für jene Kosten in Anspruch nehmen, die nicht durch Sanierungs- und Förderprogramme gedeckt sind. Ferner sind nur jene Sanierungskosten absetzbar, die in dem Zeitraum entstanden sind, in dem das Gebiet offiziell als Sanierungsgebiet ausgeschrieben wurde.

Hinweis: Vermietest Du die Immobilie, kannst Du nicht nur die Sanierungskosten über die Sanierungs-AfA abschreiben, sondern auch den Kaufpreis. Für Immobilien zur Eigennutzung ist dies nicht möglich.

Kann man die Sanierungs-AfA einfach in der Steuererklärung ausfüllen?

Um die Sanierungs-AfA beanspruchen zu können, benötigen Eigentümer eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, die den Anspruch auf die erhöhte Abschreibung bestätigt.

Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzesentwurf, der die Sanierungs-AfA auch für die energetische Gebäudesanierung ermöglichen soll. Dadurch sollen die Klimaziele des Bundes schneller erreicht werden.

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