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Baukindergeld – Wissenswertes zur Eigenheimförderung und wie Sie diese beantragen

Als Familie können Sie bald Ihr Baugeld mit dem Kinderbaugeld aufstocken. Wie Sie die Eigenheimförderung beantragen und welche Voraussetzungen Sie für das Baukindergeld erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Als Familie können Sie bald Ihr Baugeld mit dem Kinderbaugeld aufstocken. Wie Sie die Eigenheimförderung beantragen und welche Voraussetzungen Sie für das Baukindergeld erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Update 20. September 2018:

Seit dem 18. September 2018 kann rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 das Baukindergeld über die KfW-Bankengruppe für den Immobilienerwerb beantragt werden.

Baukindergeld – aktuelle Rechtslage zur Förderung

Das Baukindergeld ist eine staatliche Eigenheimförderung für Familien, die eine Immobilie bauen oder erwerben möchten. Das kinderbezogene Baugeld soll die Eigenheimzulage ersetzen, die im Jahr 2006 eingestellt wurde. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, es handelt sich also nicht um ein Darlehen. Der Gesetzesbeschluss wurde am 05. Juli 2018 getroffen und einen Tag später vom Bundesrat bewilligt. Es wird angenommen, dass Familien für eine Förderung durch Baukindergeld einen Antrag über die KfW Förderbank beantragen müssen. Aktuell sind die Rahmenbedingungen noch nicht detailliert geklärt, sodass die Anträge für das Kinderbaugeld derzeit noch nicht eingereicht werden können. Wir empfehlen Ihnen sich auf der Internetseite der KfW über den aktuellen Stand zu informieren: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

Baukindergeld – Voraussetzungen

Mit dem Baukindergeld wird das Ziel verfolgt, dass sich Familien dank staatlicher Unterstützung ein Eigenheim leisten können. Pro Kind werden 1.200 Euro im Jahr als Förderung gezahlt werden. Die Gesamtdauer beläuft sich auf zehn Jahre. So können Paare mit einem Kind maximal 12.000 Euro Baukindergeld erhalten, Paare mit zwei Kindern 24.000 Euro und so weiter. Das Baukindergeld wird in jährlichen Raten in dem Monat der Antragsstellung ausgezahlt.

Neben der Voraussetzung, dass nur Familien mit mindestens einem Kind die Förderung erhalten, gibt es die folgenden Bedingungen:

  • Es muss sich um die erste eigene Immobilie der Familie handeln. Das gilt für den Neubau und Erwerb von Bestandsimmobilien, auch für Eigenheim und Eigentumswohnung.
  • Die Immobilie darf nicht vermietet werden (nur Selbstnutzung).
  • Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf 75.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Pro Kind dürfen zusätzlich 15.000 Euro hinzugerechnet werden. Demnach darf das Haushaltseinkommen einer Familien mit einem Kind nicht 90.000 € im Jahr übersteigen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung ermittelt.
  • Bei Antragstellung muss das Kind geboren und unter 18 Jahre alt sein, im Haushalt der Antragsteller leben und Anspruch auf Kindergeld haben.

Achtung: Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens müssen Sie alle Einkünfte (auch Mieteinnahmen und Unterhaltszahlungen) berücksichtigen. Achten Sie ebenfalls darauf, dass Sie alle möglichen steuerlichen Abzüge wie Werbungskosten nutzen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu minimieren.

Das Baukindergeld wird rückwirkend bis zum 01.01.2018 gezahlt. Wichtig: Die Zulage gilt nur dann, wenn der Kauf der Immobilie erst nach dem 01.01.2018 stattgefunden hat. Der Förderungszeitraum läuft insgesamt bis zum 31.12.2020.

Baukindergeld Bayern Plus

Paare mit Kindern können sich in Bayern über eine weitere Zulage freuen, die zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes gezahlt wird. Diese Förderung beträgt 300 Euro pro Jahr, sodass Familien insgesamt – auf zehn Jahre gerechnet – 15.000 Euro pro Kind erhalten. Darüber hinaus plant der Freistaat Bayern eine gesonderte Zulage für Alleinstehende und Paare ohne Kinder. Diese soll einmalig 10.000 Euro betragen.

Wichtige Infos für die Baufinanzierung mit Baukindergeld

Da es sich beim Baukindergeld nicht um ein günstigeres Darlehen oder ähnliches handelt, sondern um eine staatliche Förderung, hat die Zahlung keinen Einfluss auf die Finanzierungskonditionen der Bank. Darlehenssumme, Zinssatz, Sollzinsbindung und Tilgungsrate wird alles mit der Bank vereinbart. Die Banken berücksichtigen allerdings die Förderung bei der Planung und gewähren unter Umständen einen höheren Kreditrahmen.

Der Grund: Eigenkapital bringen Sie zu Beginn der Baufinanzierung ein, nicht fortlaufend, und das Baukindergeld wird in mehreren Raten ausgezahlt. Es empfiehlt sich daher, nach den Konditionen für Sondertilgungen zu schauen. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Ihnen mehrere Sondertilgungen kostenlos pro Jahr eingeräumt werden.

Kritik am Baukindergeld

Für viele Familien ist das Baukindergeld unter Umständen genau das „Mittel“, um endlich in ein Eigenheim zu ziehen. Aber ganz ohne Beanstandung bleibt die staatliche Förderung nicht. Kritiker sind der Meinung, dass…

  • das Baukindergeld nicht das Problem mit fehlendem Wohnraumangebot behebt. Familien können zwar so ihr Eigenheim besser finanzieren. Allerdings fehlt es auf dem Immobilienmarkt auch an Angeboten für Familien unterschiedlichster Einkommensklassen;
  • die Förderung nicht das Problem mit fehlendem Eigenkapital löst. Vielen jungen Familien mangelt es vor allem an Eigenkapital, um eine Baufinanzierung sicher aufzubauen. Die Förderung kann aber nicht als Eigenkapital angerechnet werden;
  • das Baukindergeld Familien den Eindruck vermittelt, sie können sich eine eigene Immobilie leisten, obwohl ihr Budget ohne die Förderung das nicht hergeben würde. Familien könnten sich daher verkalkulieren und in finanzielle Not geraten.

Darüber hinaus meinen Kritiker, dass die staatlichen Mittel besser in Bildung investiert wären und die Gesamtsumme der Förderung zu hoch ist. Anfangs wollte man zwei Milliarden Euro auf insgesamt drei Jahre fördern. Nun solle die Summe bereits bei vier Milliarden liegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich am Ende hinsichtlich dieser Förderung geeinigt wird.