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Bauerwartungsland – wichtige Infos vor dem Kauf

Du möchtest Bauerwartungsland kaufen? Dabei solltest Du bedenken, dass bei Bauerwartungsland einige Besonderheiten zu beachten sind. Wir von Vermietet.de möchten Dir die Entscheidung und Kaufvorbereitung erleichtern und informieren Dich daher in diesem Artikel ausführlich.

Du möchtest Bauerwartungsland kaufen? Dabei solltest Du bedenken, dass bei Bauerwartungsland einige Besonderheiten zu beachten sind. Wir von Vermietet.de möchten Dir die Entscheidung und Kaufvorbereitung erleichtern und informieren Dich daher in diesem Artikel ausführlich.

Bauerwartungsland – Definition

Unter Bauerwartungsland versteht man im Allgemeinen Flächen und unbebaute Grundstücke, die in naher Zukunft bebaut werden dürfen. Die Bebauung wird demnach erwartet. Innerhalb der Entwicklung von Grundstücken kann Bauerwartungsland zwischen dem Ackerland und dem endgültigen Bauland eingeordnet werden. Bauerwartungsland hat eine Wertsteigerung gegenüber Ackerland erfahren, ist aber noch nicht für die Bebauung zugelassen.

Wer entscheidet über Bauerwartungsland?

Ob es sich bei einer Fläche um Bauerwartungsland handelt und ob dieses zukünftig für die Bebauung zugelassen wird, entscheidet die örtliche Gemeinde. Hinweise darauf findest Du im Flächennutzungsplan Deiner Gemeinde oder Stadt. Ist das Land beispielsweise als Wohngebiet gekennzeichnet, kannst Du von einer baldigen baulichen Nutzung ausgehen. Ferner können städtische Entwicklungen, wie das Verlegen von Versorgungsleitungen, darauf schließen lassen, dass zukünftig eine bauliche Nutzung geplant ist.

Wie wird Bauerwartungsland zu Bauland?

Als Eigentümer kannst Du für das Bauerwartungsland eine Umwidmung bei der Gemeinde oder Stadt beantragen. Dieser Antrag ist schriftlich und formlos unter Angabe folgender Daten beim Gemeindeamt einzureichen:

  • Deine detaillierte Adresse,
  • Parzellennummer laut Flächenwidmungsplan,
  • Quadratmeterzahl,
  • aktuelle Widmungsform,
  • geplante Widmungsform,
  • Grund für die Umwidmung sowie
  • die beabsichtigte Nutzung der Fläche.
bauerwartungsland-umwidmung

Das Gemeindeamt fällt die Entscheidung in einer Gemeinderatssitzung im Interesse der Gemeinde. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, ob eine landwirtschaftliche Nutzung innerhalb eines Wohngebietes geplant ist oder ob sie ein unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzendes Industriegewerbe planen. Die endgültige Entscheidung, ob Du das Bauerwartungsland umwidmen darfst, trifft der Gemeinderat innerhalb von sechs Monaten.

Die Voraussetzungen für eine Umwidmung von Bauerwartungsland sind dabei die folgenden:

  • Die Nutzung muss den langfristigen Zielen der Gemeinde für die bauliche Nutzung der Fläche entsprechen (laut Flächenwidmungsplan).
  • Die bauliche Nutzung darf die Interessen und Rechte benachbarter beziehungsweise umliegender Grundstücksbesitzer nicht beeinträchtigen oder verletzen.
  • Das Bauerwartungsland muss eine gewisse Wertsteigerung erzielt haben. Zudem muss es erschließbar sein, damit es als Bauland eingestuft werden kann.

Worauf musst Du bei der Auswahl von Bauerwartungsland achten?

Wenn Du Dich dazu entschließt, ein Grundstück zu kaufen, bei welchem es sich um Bauerwartungsland handelt, solltest Du keine zügige Bebauung erwarten. Letztendlich entscheidet die Gemeinde darüber, wann dies geschehen darf. Dabei kann es schnell gehen und innerhalb von wenigen Tagen entschieden werden. Es kann jedoch mitunter auch Jahre oder Jahrzehnte dauern.

Bauerwartungsland ist in der Regel nicht für den privaten Gebrauch geeignet. Es wird vorrangig von großen Investoren gekauft, nachdem ein Bebauungsplan vorgelegt und von der Gemeinde akzeptiert worden ist. Erst, wenn diese das Bauerwartungsland als Bauland ausweist, ist eine Erschließung möglich.

Achtung: Die Grundsteuer wird in jedem Fall fällig. Egal, ob Du bauen darfst oder nicht.

Große Unterschiede bei den Kaufpreisen

Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsstufen, Größen und Arten, die es beim Bauerwartungsland gibt, sind auch die Preise unterschiedlich. Folglich sind die Baulandpreise höher als jene für Bauerwartungsland. Grundsätzlich sind diese jedoch deutlich günstiger als bereits erschlossene Grundstücke. Diese sind in der Regel durchschnittlich 30 bis 60 Prozent teurer.

Als Investor kann es sich daher lohnen, Bauerwartungsland anstatt Bauland für die Industrie zu kaufen. Es ist möglich, realistische Preise für Bauerwartungsland mit einer Wertermittlung nach § 5 Abs. 2 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Verbindung mit §§ 46 und 47 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu ermitteln. Angebote von Bauerwartungsland oder Bauland sind unter anderem in Internetportalen zu finden, darunter sind auch Privatpersonen, die ihr Bauland verkaufen.

Glühbirne

Hinweis: Die Gemeinde hat nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) bei Bauerwartungsland ein Vorkaufsrecht, wenn das Grundstück zum Beispiel im städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder nach Bebauungsplan eine öffentliche Nutzung vorgesehen ist. Die möglichen Nutzungspläne solltest Du zwingend vor dem Kauf und den Kaufverhandlungen klären, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wie finanzierst Du Bauerwartungsland idealerweise?

Ein Baudarlehen-Vergleich ist für den Kauf von Bauerwartungsland meist überflüssig. Aufgrund des Risikos, dass keine Baugenehmigung erteilt wird, vergeben Banken für derlei Grundstücke keine Kredite. Die Finanzierung muss daher durch andere Mittel geleistet werden. Dies ist ein weiterer Grund, warum Bauerwartungsland vorrangig von Investoren und nicht von Privatpersonen gekauft wird.

Kurz zusammengefasst: Das solltest Du beim Erwerb von Bauerwartungslandes beachten

  • Zwar kann die Gemeinde eine künftige Bebauung laut Flächenplan beabsichtigen. Sofern es sich aber nicht um ausgewiesenes Bauland handelt, darfst Du die Fläche nicht bebauen.
  • Bauerwartungsland ist in der Regel nicht erschlossen. Der Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz muss erst erfolgen. Ob das Bauerwartungsland erschlossen werden darf, entscheidet die Gemeinde.
  • Unter Umständen kann die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht auf Bauerwartungsland/Bauland in Anspruch nehmen. Dies solltest Du als Käufer im Vorfeld prüfen.
  • Privatpersonen erhalten in der Regel keine Baufinanzierung für den Erwerb von Bauerwartungsland. Investoren greifen auf andere Mittel zurück.
  • Solltest Du die Fläche schnell bebauen wollen, schaue Dich besser nach Bauland und bereits erschlossenen Grundstücken um. Du zahlst zwar höhere Preise für den Quadratmeter, kannst Dir aber sicher sein, dass Du das Land relativ kurzfristig bebauen darfst.