Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Energieausweis für den Neubau: mit Vermietet.de auf der sicheren Seite

Um die Pflicht, einen Energieausweis für einen Neubau zu besitzen, kommen Sie als Bauherr nicht herum. Insbesondere nicht, wenn das Gebäude nach Fertigstellung vermietet werden soll. Wir von Vermietet.de erstellen Ihnen einen rechtssicheren Energieausweis für den Neubau und bieten zudem ein cleveres Tool für die Dokumenten-, Immobilien- und Mieterverwaltung.

Um die Pflicht, einen Energieausweis für einen Neubau zu besitzen, kommen Sie als Bauherr nicht herum. Insbesondere nicht, wenn das Gebäude nach Fertigstellung vermietet werden soll. Wir von Vermietet.de erstellen Ihnen einen rechtssicheren Energieausweis für den Neubau und bieten zudem ein cleveres Tool für die Dokumenten-, Immobilien- und Mieterverwaltung.

Vermietet.de unterstützt Sie beim Erwerb eines Energieausweises für den Neubau

Als Bauherr und zukünftiger oder bereits jetziger Vermieter müssen Sie die Finanzierung des Neubaus klären, die Baufortschritte kontrollieren und abnehmen, sich ggf. um die Belange von Mietern kümmern, neue Mieter suchen, die Buchhaltung machen, Dienstleister beauftragen und vieles mehr. Auch der Energieausweis für den Neubau gehört zur Pflicht, sofern das Gebäude nicht von einem Bauträger errichtet und anschließend an Sie übergeben wird. Aber selbst dann müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie einen rechtssicheren und korrekten Energieausweis des Neubaus potenziellen Mietern vorlegen können.

Unser vielseitiges Tool ist mit cleveren Funktionen ausgestattet, die Bauherren und Vermieter entlasten, beispielsweise bei der Buchhaltung, der Übersicht über wichtige Kennzahlen, der Beauftragung von Dienstleistern oder eben dem Energieausweis für den Neubau.

Energieausweis für Neubau: EnEV sieht Bauherren und Eigentümer in der Pflicht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt nicht nur für Altbauten eine Sanierungspflicht vor, sondern auch eine Energieausweispflicht für den Verkauf und die Vermietung. Zudem ist der Energieausweis bei einem Neubau verpflichtender Teil der Baugenehmigungen. Sie als Bauherr erhalten den Energieausweis vom Architekten oder Bauplaner. Weichen die gemachten Angaben nach Fertigstellung des Gebäudes von der Realität ab, müssen Sie den Energieausweis neu berechnen lassen.

Die Ausstellung und Übergabe des Energieausweises muss unverzüglich nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen. In der EnEV heißt es konkret: „Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm [Eigentümer, Anm.d.R.] oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis […] des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt und der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird.“ Am Ende sind also Sie als Eigentümer und Vermieter in der Pflicht, dass ein rechtssicherer Energieausweis für den Neubau vorliegt und die korrekten Angaben sind. Bei Vermietet.de können Sie direkt einen nach EnEV-Vorgaben berechneten Energieausweis beantragen.

energieausweis käufer

In wenigen Schritten den Energieausweis für den Neubau beantragen

  1. Klicken Sie in unserem Shop auf das Produkt „Energieausweis“ und wählen Sie den Bedarfsausweis aus. Warum ein Bedarfsausweis? Dieser ist für Neubauten verpflichtend, weil noch keine Verbrauchswerte vorliegen.
  2. Klicken Sie auf „Konfigurieren“ und hinterlegen Sie alle erforderlichen Daten für den Energieausweis des Neubaus, zum Beispiel zu Grundriss, Ausrichtung, Heiztechnik, Fenster oder ggf. Solarkollektoren.
  3. Jetzt müssen Sie nur noch bestellen. Nach der Beauftragung steht Ihnen der Energieausweis innerhalb von 48 Stunden als PDF in Ihrem Portfolio auf Vermietet.de zur Verfügung – direkt beim jeweiligen Objekt.

Dank der cloudbasierten Software von Vermietet.de sind alle wichtigen Dokumente wie der der Energieausweis, Mietverträge und Schriftwechsel an einem digitalen Ort gebündelt. So greifen Sie jederzeit von jedem Computer aus darauf zu. Das macht die
Dokumentenverwaltung flexibel und übersichtlich.