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Wie ist der Winterdienst auf Privatgrundstücken geregelt?

Privat ist privat – sollte man meinen. Aber wenn es um die Verkehrssicherungspflicht geht, kennt das Gesetz kein Pardon. Daher unterliegt auch der Winterdienst auf Privatgrundstücken einer gesetzlichen Regelung. Was Du tun musst, damit Du und Deine Mieter unfallfrei durch den Winter kommen, erfährst Du in diesem Artikel.

Privat ist privat – sollte man meinen. Aber wenn es um die Verkehrssicherungspflicht geht, kennt das Gesetz kein Pardon. Daher unterliegt auch der Winterdienst auf Privatgrundstücken einer gesetzlichen Regelung. Was Du tun musst, damit Du und Deine Mieter unfallfrei durch den Winter kommen, erfährst Du in diesem Artikel.

Der Winterdienst in den Gemeinden

Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen ist der Fall relativ klar: Hier ist die Stadt oder die Gemeinde in der Pflicht, die Wege von Schnee und Eis zu befreien. Auf Gehwegen vor Privatgrundstücken sieht es allerdings schon ein bisschen anders aus. Hier ist es möglich, dass die Gemeinde das Schneeschippen nicht selbst übernimmt, sondern auf den Eigentümer überträgt.

Da jede Gemeinde hier andere Regelungen hat, musst Du für jede Deiner Immobilien – sofern sie sich an unterschiedlichen Regionen befinden – die jeweilige Gemeindesatzung zu Rate ziehen. Dort erfährst Du welche Regeln für Dich gelten.

Und wie sieht es auf Deinem Privatgrundstück mit dem Winterdienst aus? Gibt es auch für Einfahrten, private Plätze und Privatwege eine Pflicht zum Schneeräumen?

Winterdienst auf Privatgrundstücken – darauf musst Du achten

Der Winterdienst auf Privatgrundstücken muss genauso wie auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden. Hier ist immer der Eigentümer in der Pflicht! Aber die gute Nachricht: Die Schneeräumpflicht gilt nicht für das gesamte Grundstück.

Grundsätzlich gilt, dass der Winterdienst für jeden notwendigen Zugang zum Haus oder andere nötige Wege gewährleistet werden muss (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Az. 6 U 178/12). Das sind zum Beispiel:

  • Einfahrten
  • Weg zum Hauseingang
  • Zugang zum Briefkasten
  • Garagenvorplatz oder
  • Weg zum Parkplatz

Teile des Grundstückes, die nicht Teil des öffentlichen Verkehrs sind, sind von der Schneeräumpflicht befreit. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn neben dem Hauptweg auch eine Abkürzung o. Ä. zum Haus führt. Dann muss nur der Hauptweg geräumt werden.

Diese Strafen kommen bei Pflichtverletzung auf Dich zu

Kommst Du Deiner Pflicht zum Winterdienst auf Deinem Privatgrundstück nicht nach, kann es für Dich teuer werden. Wenn sich jemand auf Deinem Grundstück verletzt, kann er Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen. Im schlimmsten Fall ist sogar eine Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich.

Tipp: Als Eigentümer und Vermieter solltest Du unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt Dich auch vor Schadenersatzansprüchen.

Aber auch, wenn es nicht zu einem Unfall kommt, kann es passieren, dass Du ein Bußgeld zahlen musst, wenn Deine Zuwege nicht ordentlich geräumt sind. Das kann je nach Region bis zu 50.000 Euro betragen.

Wie muss der Schnee beseitigt werden?

Streusalz ist hingegen verboten, das darf nur die Stadtreinigung verwenden. Auch Hobelspäne sind nicht zu empfehlen. Sie werden nass und somit rutschig.

Winterdienst auf Mieter übertragen

Ist Deine Immobilie vermietet kannst Du per Schneeräumplan die Pflicht zum Schaufeln an Deine Mieter übertragen. Wichtig ist, dass Du den Schneeräumplan als Anhang Deinem Mietvertrag zufügst. In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern wird dann beispielsweise auch vereinbart, welcher Mieter wann fürs Räumen und Streuen zuständig ist.

Doch auch, wenn Du Deine Mieter mit dem Winterdienst beauftragst, bleibst Du weiterhin in der Pflicht. Du musst kontrollieren, dass Deine Mieter auch wirklich den Schnee räumen. Tun sie das nicht, kannst Du sie zwar abmahnen, kommt es aber zu einem Unfall, musst Du dafür gerade stehen. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, zu der auch der Winterdienst auf Privatgrundstücken gehört, kannst Du nicht an Deine Mieter übertragen.

Oft empfiehlt es sich daher einen Dienstleister mit dem Schneeräumen zu betreuen. So entgehst Du möglichen Konsequenzen, wenn der Winterdienst nicht gesetzeskonform erledigt wurde. Insbesondere wenn Du wegen Krankheit oder Urlaub schlicht keine Zeit hast, Dich selbst zu kümmern.

Der Dienstleister nimmt Dir alle Arbeiten rund um den Winterdienst auf Deinem Privatgrundstück ab: Kehren, Schneefräse und streuen inklusive. Die Kosten dafür kannst Du bis zu 4000 Euro von der Steuer absetzen.