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Wie Du ganz einfach den Winterdienst auf Mieter überträgst

Das Thema des Winterdienstes begleitet Vermieter ausschließlich in der dunklen Jahreszeit. Dennoch solltest Du Dir frühzeitig darüber Gedanken machen, wie Du mit dem Thema umgehst, um etwaige Schadensersatzansprüche von Dir abzuwenden. Oftmals wird der Winterdienst auf Mieter übertragen. Wie Du das genau machst und welche Punkte Du beachten musst, erfährst Du exklusiv bei uns.

Welche Aufgaben fallen unter den Winterdienst?

Zunächst einmal sollte festgelegt werden, welche Aspekte überhaupt unter den Winterdienst fallen. Neben dem offensichtlichen Schneeräumen, sofern welcher gefallen ist, zählt darunter auch das Streuen von Streugut sowie das Entfernen von Laub. Laub wird besonders im Herbst sehr rutschig und kann entsprechend gefährlich für Passanten werden. Des Weiteren zählt zum Winterdienst das Aufstellen von Warnschildern, wenn es vermehrt zu Dachlawinen kommt. 

Das Thema des Winterdienstes begleitet Vermieter ausschließlich in der dunklen Jahreszeit. Dennoch solltest Du Dir frühzeitig darüber Gedanken machen, wie Du mit dem Thema umgehst, um etwaige Schadensersatzansprüche von Dir abzuwenden. Oftmals wird der Winterdienst auf Mieter übertragen. Wie Du das genau machst und welche Punkte Du beachten musst, erfährst Du exklusiv bei uns.

Welche Aufgaben fallen unter den Winterdienst?

Zunächst einmal sollte festgelegt werden, welche Aspekte überhaupt unter den Winterdienst fallen. Neben dem offensichtlichen Schneeräumen, sofern welcher gefallen ist, zählt darunter auch das Streuen von Streugut sowie das Entfernen von Laub. Laub wird besonders im Herbst sehr rutschig und kann entsprechend gefährlich für Passanten werden. Des Weiteren zählt zum Winterdienst das Aufstellen von Warnschildern, wenn es vermehrt zu Dachlawinen kommt. 

Wie alles in Deutschland ist auch der Winterdienst gesetzlich bzw. in Verordnungen geregelt. Die meisten Verordnungen besagen, dass die Gehwege zwischen 6 und 22 Uhr ohne Probleme begehbar sein sollten. Entsprechend sollte der Winterdienst auch in dieser Zeit erfolgen, um eben diesen ordnungsgemäß durchzuführen.

Wer ist in der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Winterdienst?

Bei einem Einfamilienhaus ist es relativ schnell erklärt, dass Du als Eigentümer in der Pflicht bist, die umliegenden Gehwege frei von Schnee und Eis zu halten. Anders ist es in Mehrfamilienhäusern. Generell gilt zwar, dass der Eigentümer einer Wohnung für den Winterdienst zuständig ist, aber bei mehreren Parteien wird üblicherweise gewechselt. So wird in den meisten Fällen wochenweise aufgeteilt, wer wann zuständig ist. Genaueres in Bezug auf den Winterdienst regelt die Hausordnung.

In den meisten Fällen wird der Eigentümer der Wohnung jedoch dafür sorgen, dass der Bewohner der Wohnung in die Pflicht genommen wird. Eine Übertragung des Winterdienstes auf den Mieter ist weit verbreitet und entsprechend Usus. Die korrekte Formulierung im Mietvertrag hinsichtlich des Winterdienstes spielt dabei jedoch eine entscheidende Rolle.

Mein Mieter kümmert sich schlichtweg nicht um den Winterdienst

Sollte in Deinem Haus die Regelung gelten, dass der Mieter gemäß Mietvertrag den Winterdienst zu erledigen hat, dann gilt dies auch erst einmal. Weigert er sich hingegen nach einiger Zeit dazu, den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen, so hast Du die Option einen externen Dienstleister anzuheuern. Dieser kümmert sich dann in Deinem Auftrag darum, die Gehwege um Dein Eigentum frei von Schnee und Eis zu halten – und zwar gewissenhaft und genau zu den Zeiten, die die jeweils gültige Verordnung Deiner Gemeinde festlegt.

Die Kosten, die für den externen Dienstleister entstehen, sind gemäß Betriebskostenverordnung als Winterdienst auf Deinen Mieter umlegbar. Du solltest Deinen Mietern jedoch unbedingt aufzeigen, dass die Regelung deutlich teurer ist, als es selbst in die Hand zu nehmen. Denn wenn ein Mieter den Winterdienst erledigt, kostet dies ausschließlich Zeit. Wird ein externer Dienstleister, beispielsweise der Hausmeister, mit dem Winterdienst beauftragt, so fordert dieser natürlich auch einen Stundenlohn für seine Arbeit. Für Dich als Eigentümer spielt das keine Rolle, da Du den Winterdienst in den Nebenkosten inkludiert hast – für den Mieter fallen hingegen Extrakosten an.

Achtung: Du solltest bei der Gestaltung Deiner Mietverträge unbedingt auf die genaue Auflistung der Betriebskosten achten bzw. auf die Betriebskostenverordnung verweisen. Denn nur dann kannst Du den Winterdienst auch auf Deine Mieter umlegen. Nutze doch einfach die vorgefertigten Mietverträge von Vermietet.de, um solchen Fehlern vorzubeugen.

So kannst Du den Winterdienst an Deine Mieter abgeben

Bist Du Eigentümer eines kompletten Mehrfamilienhauses, kannst Du ganz einfach einen Winterdienst anheuern, der sich um die Pflege während der Wintermonate kümmert. Da der Winterdienst umlagefähig ist, fallen für Dich keine Kosten an. Oder aber Du verankerst im MIetvertrag, dass der Mieter den Winterdienst zu übernehmen hat. Mithilfe eines Schneeräumplanes für die Mieter stellst Du schließlich sicher, wer wann für das Schneeschippen zuständig ist.

Hast Du hingegen eine Eigentumswohnung in einer WEG, so geht das nicht ganz so einfach. Generell muss für den Einsatz eines Winterdienstes ein Beschluss gefasst werden. Dafür ist eine Eigentümerversammlung unerlässlich. Hier muss dann mit den Miteigentümern entschieden werden, ob der Winterdienst ausgelagert wird oder ob dieser (weiterhin) von den Mietern des Hauses durchgeführt wird. Auch hier solltest Du im Mietvertrag festhalten, dass der Winterdienst vom Mieter durchgeführt werden soll oder alternativ von ihm mit den Betriebskosten bezahlt wird.

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Damit Du die richtige Vorlage für Deine Mietverträge hast, solltest Du Dich auf Vermietet.de als Deine Verwaltungsplattform verlassen. Hier hast Du eine große Auswahl an unterschiedlichen Vorlagen, die Du schnell und einfach an Deine Bedürfnisse anpassen kannst.

Darüber hinaus kannst Du bei Vermietet.de die Mieteingänge Deiner Mieter automatisiert prüfen lassen und unter Umständen Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen herrausschicken. Auch das Thema Steuererklärung wird Dir durch unseren Service wahnsinnig erleichtert, denn Du kannst alle Einnahmen und Ausgaben festhalten. Diese werden dann gesammelt und übersichtlich dargestellt, so dass Du mit nur wenigen Klicks eine ideale Übersicht für Deinen Steuerberater hast.

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