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Verkehrssicherungspflicht Vermieter – Nicht nur im Winter wichtig

In der kalten Jahreszeit ist die Verkehrssicherungspflicht für Vermieter etwas, was Du als Eigentümer einer Immobilie unbedingt beachten solltest. Doch wo und wann gilt die Verkehrssicherungspflicht für Vermieter eigentlich? Welche Umstände sind zu beachten und wer ist überhaupt zuständig? All das klären wir nachfolgend für Dich auf.

In der kalten Jahreszeit ist die Verkehrssicherungspflicht für Vermieter etwas, was Du als Eigentümer einer Immobilie unbedingt beachten solltest. Doch wo und wann gilt die Verkehrssicherungspflicht für Vermieter eigentlich? Welche Umstände sind zu beachten und wer ist überhaupt zuständig? All das klären wir nachfolgend für Dich auf.

Die Verkehrssicherungspflicht für Vermieter – was genau besagt sie?

Wenn man von der Verkehrssicherungspflicht eines Grundstücks spricht, so ist genau das gemeint – das Grundstück für den Verkehr sicher zu machen. Das bedeutet, dass der Verpflichtete dafür sorgen muss, dass das Grundstück sicher und ohne Gefahr begehbar ist. Die Verkehrssicherungspflicht für Vermieter greift jedoch nicht nur im Winter, sondern auch im Herbst. Hier spielt da Thema Laub gepaart mit zahlreichen Regengüssen eine große Rolle, denn nasses Laub ist genauso rutschig wie Eis und Schnee.

Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht zuständig?

Im Allgemeinen ist der Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Doch sofern Du nicht selbst in der Immobilie wohnst, bietet es sich an, die Verkehrssicherungspflicht an den Mieter zu übertragen. Dies kann beispielsweise durch eine Klausel im Mietvertrag oder aber durch die Hausordnung erfolgen.

Die Räum- und Streupflicht geht dann auf den Mieter über, sofern die Klausel dazu rechtskonform ist. Geht Dein Mieter der Schneeräumpflicht jedoch nicht nach, so kannst Du ihn zunächst mehrmals darauf hinweisen. Geschieht dann noch immer nichts, so empfiehlt es sich die Schneeräumpflicht auf einen externen Dienstleister zu übertragen. Dieser kann ein Hausmeister oder ein dafür fachgerecht agierender Betrieb sein. Der Dienstleister erhält für die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht bzw. den Winterdienst ein Entgelt, welches Du vollständig auf Deine Mieter umlegen kannst. Somit hast Du die Option, die Verkehrssicherungspflicht als Vermieter auf eine dieser beiden Parteien zu übertragen, damit Du selbst nicht morgens und abends Schnee schippen musst.

Info: In den meisten Regionen ist der Hausmeister gleichzeitig auch für den Winterdienst zuständig. Um einen passenden Fachbetrieb zu finden, solltest Du Dir jedoch unbedingt mehrere Angebote einholen, damit Du Preise und Leistungen der Dienstleister miteinander vergleichen kannst. Hier können große Unterschiede vorliegen, weshalb ein Vergleich unabdingbar ist.

Welche Bereiche sind von der Verkehrssicherungspflicht betroffen?

Sofern Du Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bist, stellt sich Dir bestimmt auch einmal die Frage, ob die Verkehrssicherungspflicht auch auf dem Parkplatz greift. Dies kann dann bejaht werden, wenn der Parkplatz als Verkehrsfläche und somit von Passanten genutzt wird. Sollte der Parkplatz jedoch nur für Dich oder eine einzelne andere Person zugänglich sein, so ist die Pflicht hier aufgehoben. Die Verkehrssicherungspflicht gilt nämlich hauptsächlich zum Schutz Dritter.

Darüber hinaus muss die Winterdienstpflicht nur in bestimmten Zeiten abgehalten werden. In den meisten Gemeinden liegt die Zeit dafür zwischen 6 Uhr am Morgen und 22 Uhr am Abend. Außerhalb dieser Zeiten hast Du keine Verkehrssicherungspflicht. Dennoch solltest Du Dich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen, um etwaigen Problemen von vornherein aus dem Wege zu gehen. Ein kurzer Anruf genügt, um zu erfahren, in welchen Zeiträumen Du bzw. der Mieter der Verkehrssicherungspflicht nachgehen muss.

Zu guter Letzt gilt natürlich auch, dass ein etwaiger Garten oder eine Rasenfläche nur dann geräumt werden muss, wenn Passanten darüber laufen müssen, um ans Haus zu gelangen. Ist das nicht der Fall, kannst Du die Schneedecke auf dem Rasen auch liegen lassen.

Hast Du Deine Immobilie immer und überall im Blick

Damit Du nicht nur hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht für Vermieter den Durchblick behältst, sondern auch in sämtlichen anderen Aspekten rund um Deine Immobilie, solltest Du Dir unbedingt ein passendes Verwaltungsprogramm zu legen. Sofern die Programme auf Online-Basis agieren, hast Du sogar von überall auf der Welt Zugriff auf die Daten Deiner Immobilien.

Vermietet.de ist ein solches Portal und ermöglicht Dir zahlreiche, unterschiedliche Aspekte im Hinblick auf die Verwaltung Deiner Objekte. Neben der Erfassung und Archivierung von Mietverträgen erhältst Du bei uns auch Vorlagen für eben solche. Dabei wird die Verkehrssicherungspflicht natürlich auf den Mieter abgewälzt.

Gleiches gilt für die Nebenkostenabrechnung, welche Du mit Vermietet.de spielend leicht und rechtskonform erstellen kannst. Darüber hinaus ist der automatisierte Mieteingangscheck ein Tool, welches Dir eine Menge Arbeit abnimmt. Hat ein Mieter einmal die Miete nicht gezahlt, so erhältst Du automatisch eine Information darüber und kannst Deinen Mieter diesbezüglich kontaktieren und ihm gegebenenfalls sogar eine Mahnung schicken.

Vermietet.de erleichtert Dir Deinen Alltag als Vermieter in zahlreichen Bereichen und ist darüber hinaus auch noch unschlagbar günstig. Probiere es doch gleich aus und lasse Dich von unseren Funktionen überzeugen.