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Was es bei einer Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten zu beachten gilt

Wenn Du die Übertragung Deines Grundstücks zu Lebzeiten veranlassen willst, kannst Du zum Teil eine erhebliche Summe an Erbschaftssteuer einsparen. Solch eine Schenkung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Du mehrere Kinder hast, aber nur eines begünstigt werden soll. Alles Wissenswerte zum Thema gibt es hier.

Wenn Du die Übertragung Deines Grundstücks zu Lebzeiten veranlassen willst, kannst Du zum Teil eine erhebliche Summe an Erbschaftssteuer einsparen. Solch eine Schenkung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Du mehrere Kinder hast, aber nur eines begünstigt werden soll. Alles Wissenswerte zum Thema gibt es hier.

Wann lohnt sich die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten?

Mit einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten sind einige Vorteile verbunden. Welche dies sind und wann sich daher eine solche Übertragung bzw. Schenkung lohnt, verraten wir Dir in diesem Abschnitt.

Mehr Kontrolle über die Vermögensübertragung

Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten stellt nichts anderes dar, als eine vorweggenommene Erbfolge. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Du mehrere Kinder hast, aber nur eines davon das Grundstück erhalten soll. Hierbei werden die anderen Kinder oder das andere Kind quasi umgangen. Daher ist ein Vorteil einer solcher Übertragung, dass Du als Übergeber alles begleiten und dadurch den eigenen Wünschen Ausdruck verleihen kannst. Wenn Du ein Grundstück vererbst zu Lebzeiten, wird in der Regel auch ein Haus übertragen. Daher kannst Du gleichzeitig die Erbfolge Deines Hauses regeln und späteren Streitigkeiten aus dem Weg gehen. Anders sieht dies bei einer Erbschaft aus. Diese setzt den eigenen Tod voraus und daher kannst Du selbst nicht mehr sicher sein, dass Dein letzter Wille auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird. Des Weiteren fallen Steuern an, wenn eine Immobilie weitervererbt wird. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der sich daraus ergebenden Steuerklasse.

Es können Steuern eingespart werden

Ein weiterer wesentlicher Punkt bei einer Übertragung einer Immobilie an ein Kind ist die Einsparung von Steuern. Durch die sogenannten Steuerfreibeträge lässt sich dadurch mitunter eine enorme Geldsumme einsparen. Für Kinder gelten beispielsweise Freibeträge von 400.000 Euro pro Person. Bei Enkelkinder gibt es ebenfalls einen Steuerfreibetrag in Höhe von 200.000 Euro. Dieser Betrag kann sogar alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden, wodurch eine mehrfache Nutzung möglich ist.

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Ein Grundstück mit Haus zu Lebzeiten zu überschreiben lohnt sich demnach besonders, wenn Du frühzeitig damit anfängst. Wenn ein Grundstück oder Haus überschrieben wird, sind steuerliche Vorteile also einer der Hauptgründe für diese Art der Vermögensübertragung.

Was musst Du bei einer Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten beachten?

Bei einer solchen Übertragung musst Du natürlich auch einige Punkte beachten, welche wir im Folgenden übersichtlich aufzählen:

  • Denke daran, dass Freibeträge mehrfach – in der Regel alle zehn Jahre – nutzbar sind. Die Erbschaftssteuer auf Grundstücke oder Immobilien kann dadurch umgangen werden.
  • Du darfst die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich auf dem Grundstück befindet, nicht unterschätzen. Diese entsteht bereits auf Seiten des Beschenkten und wird daher nicht von der Erbschaftssteuer erfasst.
  • Bei der Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten kannst Du Dich entscheiden, ob es sich um eine Schenkung handelt oder dies an eine bestimmte Gegenleistung gekoppelt sein soll.
  • Eine spätere Anrechnung des übertragenen Grundstücks auf das Erbe ist mitunter sinnvoll und sollte mit dem Beschenkten abgesprochen werden.

Was bedeutet der Nießbrauchsvorbehalt bei Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten?

In der Regel lebst Du selbst noch in dem Haus, wenn Du ein bebautes Grundstück bereits zu Lebzeiten überträgst. Dann ist es sinnvoll und ratsam einen sogenannten Nießbrauchsvorbehalt zu vereinbaren. Dieses sieht vor, dass Du als Schenker weiter in dem Haus wohnen darfst, dieses also weiterhin zu nutzen. Im Gesetz regelt dieses Recht § 1030 BGB, wonach Dir Besitz und Erträge aus dem Grundstück zustehen. Die Rechte an der Vermögenssubstanz selbst sind jedoch abgegolten und liegen fortan allein beim Begünstigten.
Dieses dingliche Wohnrecht bzw. Nießbrauchsrecht wird neben der Übertragung im Grundbuch eingetragen und ist deshalb mit dem Notar zu besprechen. In Normalfall gilt dieses bis zum eigenen Ableben. Der Umfang des Rechts muss jeder für sich selbst definieren.