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Das solltest Du zur Erbfolge beim Haus wissen und beachten

Wenn Du kein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, wird nach Deinem Ableben die Erbfolge beim Haus durch das Gesetz bestimmt. Es finden dabei vordergründig Kinder und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner eine Berücksichtigung. Wer dabei wie viel bekommt und weitere hilfreiche Informationen findest Du hier.

Wenn Du kein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, wird nach Deinem Ableben die Erbfolge beim Haus durch das Gesetz bestimmt. Es finden dabei vordergründig Kinder und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner eine Berücksichtigung. Wer dabei wie viel bekommt und weitere hilfreiche Informationen findest Du hier.

Wie ist die Erbfolge gesetzlich geregelt?

Verzichtest Du auf die Möglichkeit Deine Wohnimmobilie mittels Testament weiterzugeben, greift die gesetzliche Erbfolge beim Haus. Der Gesetzgeber teilt das Erbrecht für Angehörige in vier Kategorien ein:

  • Verwandte erster Ordnung sind Dein/e Ehegatte/-in und Kinder, sowie Adoptivkinder.
  • Deine Eltern und Geschwister sind Erben zweiter Ordnung.
  • Die Großeltern oder deren Abkömmlinge sind Erben dritter Ordnung.
  • Urgroßeltern werden als Erben vierter Ordnung definiert.

Solange es Verwandte erster Ordnung gibt, sind die anderen Angehörigen nicht zur Erbfolge für Dein Haus berufen. Hast Du als Erblasser keine eigenen Kinder, werden die gesetzlichen Erben zweiter Ordnung als Nachlassempfänger eingeteilt. Nach diesem Muster kann man nun weiter gehen. Erst, wenn keine Verwandten ausfindig gemacht werden können, wird der Staat als Erbe der Immobilie bestimmt.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien?

Das Finanzamt erhebt bei einem vererbten Haus Steuern, deren Höhe sich nach dem Verwandtschaftsgrad richtet. Dabei sind jedoch die steuerlichen Freibeträge zu beachten, welche wir für Dich übersichtlich zusammengetragen haben:

Jene Person, welche für die Erbfolge des Hauses infrage kommt, bezahlt demnach dann eine Erbschaftssteuer auf die Immobilie, wenn deren Verkehrswert den jeweiligen Freibetrag übersteigt.

Welche Steuersätze dabei gelten, zeigen wir Dir in der folgenden Tabelle:

Glühbirne

Hinweis: Wenn zur Immobilie ein Hausrat gehört, gilt für diesen ebenfalls ein Freibetrag in Höhe von 41.000 Euro. Dieser gilt jedoch ausschließlich für Personen der Steuerklasse I. Für persönliche Güter gilt ein Freibetrag in Höhe von 12.000 Euro. Dieser gilt auch für Personen, die den anderen Steuerklassen angehören.

Wie regelt das Erbrecht die Aufteilung beim Haus?

Betrifft die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge für Dein Haus nur einen Berechtigten, kann der Nachlass vergleichsweise einfach abgewickelt werden. Sind jedoch mehrere Personen erbberechtigt, zwingt das Erbrecht zum Teilen.

erbfolge-haus

Die Erbengemeinschaft muss eine Lösung finden, die jeden Nachlassempfänger zufriedenstellt. Nicht selten kommt es mit und ohne Testament zu Streitigkeiten vor dem Nachlassgericht. Generell bieten sich drei Möglichkeiten an:

  • Das Haus wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.
  • Die Immobilie wird vermietet und die Einnahmen kommen allen Nachlassempfängern zugute.
  • Einer der Erben zahlt die Gemeinschaft aus und übernimmt das Haus.

Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Auflösung der Erbengemeinschaft und das Nachlassgericht ordnet die Teilungsversteigerung an, wobei alle Miterben daran aktiv teilnehmen können.

Wie beeinflusst ein Testament die Erbfolge beim Haus?

Jede Immobilie ist ein beständiger Vermögenswert, der nach dem Tod des Besitzers in “gute Hände” abgegeben werden soll. Mit einem Testament bestimmst Du die Erbfolge für Dein Haus. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt Dir als Erblasser im § 1937 BGB die Freiheit, Deine Immobilie an einen oder mehrere Menschen zu vererben. Du musst allerdings das sogenannte Pflichtteilsrecht beachten. Den nächsten Angehörigen steht laut diesem laut BGB bei jedem Nachlass ein Pflichtteil zu. In einem Testament kannst Du zudem ein lebenslanges Wohnrecht für eine Person oder einen Nießbrauch vermerken.

Was gilt es bei der Erbfolge für ein Haus außerdem zu beachten?

Wenn Du ein Haus mit Schulden vererbst, überträgst Du sämtliche Rechte und ebenso auch Pflichten (wie beispielsweise Schulden) an den Nachlassnehmer. Der Erbberechtigte kann gemäß geltendem Erbrecht das Haus mit Schulden ausschlagen, weil er nicht für die Verbindlichkeiten mit seinem privaten Vermögen haften möchte. Er hat zur Entscheidungsfindung drei Monate Zeit (§ 2014 BGB) und kann alternativ zur Ablehnung die Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen.

Du kannst außerdem bereits zu Lebzeiten Dein Haus an ein Kind übertragen. Es handelt sich dabei um eine vorweggenommene Erbfolge, die wie ein normaler Immobilienerwerb vom Notar beurkundet werden muss. Der Übertragungsvertrag vom Haus wird durch die Beurkundung zur rechtsverbindlichen Zusage für den Übergang des Eigentums. Auf seiner Grundlage erfolgt die Eintragung des neuen Besitzers im Grundbuch.