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Mieter kündigen: Ein Leitfaden

Wie Du sicherlich bereits weißt, ist es nicht so einfach Mieter zu kündigen. Das deutsche Recht sieht hier ganz klar mehr Rechte und Spielraum für Mieter als für Vermieter. Wir zeigen Dir heute, wie Du Mieter kündigst und dabei rechtssicher agierst, damit alles reibungslos funktioniert. Zunächst klären wir, wer den Mietvertrag kündigen kann. Anschließend gehen wir speziell darauf ein, wie Du Mieter kündigst und welche Gesetze dabei einzuhalten sind.

Wie Du sicherlich bereits weißt, ist es nicht so einfach Mieter zu kündigen. Das deutsche Recht sieht hier ganz klar mehr Rechte und Spielraum für Mieter als für Vermieter. Wir zeigen Dir heute, wie Du Mieter kündigst und dabei rechtssicher agierst, damit alles reibungslos funktioniert. Zunächst klären wir, wer den Mietvertrag kündigen kann. Anschließend gehen wir speziell darauf ein, wie Du Mieter kündigst und welche Gesetze dabei einzuhalten sind.

Wer kann den Mietvertrag kündigen?

Grundsätzlich können beide Mietparteien den Mietvertrag kündigen. Wichtig sind jedoch die Gründe und Fristen, die sich enorm unterscheiden, je nachdem wer den Mietvertrag lösen will. Du als Vermieter kannst den Mietvertrag nur aus folgenden Gründen auflösen:

Dieser Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist danach noch weiter definiert:

  • Pflichtverletzung – Hierunter zählt, wenn Du Deinem Mieter kündigst wegen Mietrückständen. Weiterhin gehört hierzu, wenn Du Deinem Mieter kündigst wegen Lärm oder anderen Unannehmlichkeiten.
  • Eigenbedarf – Zu diesem Punkt kommen wir weiter unten im Detail.
  • Wirtschaftliche Verwertung – Dies ist dann der Fall, wenn das Haus abgerissen werden soll oder Du den Mieter kündigst wegen eines Hausverkaufs.

Das sind letztendlich alle Kündigungsrechte, die Du als Vermieter hast. Der Mieter kann hingegen jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde und die gesetzliche Frist gilt.

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Wie kann ich Mietern kündigen?

Wie Du Mieter kündigen kannst, klären wir jetzt etwas genauer. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn Du nicht etwas anderes im Mietvertrag vereinbart hast.

Achtung: Die im Mietvertrag vereinbarten Fristen dürfen aber nur für den Vermieter von Nachteil sein, nicht für den Mieter.

Bei befristeten Mietverträgen endet das Mietverhältnis sowieso nach der Befristung. Wurde keine Befristung im Mietvertrag aufgenommen, gilt der Mietvertrag unbefristet und kann nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und bestimmter Gründe erfolgen.

Die Fristen für Vermieter sind wie folgt:

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Zusammenfassend kannst Du einen Mieter nur kündigen, wenn er gegen die Hausordnung agiert, gegen Vertragsbedingungen verstößt oder Du einen enormen Nachteil aus der Vermietung erhalten. Folgende Punkte gelten als Vertragsverstoß:

  • Wenn der Mieter die Miete nicht zahlt, kannst Du dem Mieter kündigen wegen Mietrückständen.
  • Wenn der Mieter die Wohnung untervermietet, kannst Du ihm ebenfalls eine Kündigung zustellen.
  • Wenn der Mieter die Ruhe anderer stört. Dann darfst Du dem Mieter kündigen wegen Lärm.

Wenn Du das Gebäude abreißen oder verkaufen möchtest, kannst Du den Mieter kündigen wegen Hausverkauf. Du kannst den Mieter auch bei Eigenbedarf kündigen. Darum geht es im nächsten Abschnitt.

Mieter kündigen wegen Hausverkauf oder Eigenbedarf

Weitere Möglichkeiten, wie Du Mieter kündigst, sind folgenden:

Mieter kündigen wegen Hausverkauf

Eine Verwertungskündigung liegt vor, wenn Du das Haus verkaufen oder abreißen möchtest.

Auch hierfür gelten Regeln:

Diese ist aber nur erlaubt, wenn der Vermieter andernfalls Nachteile hätte. In solchen Fällen muss man die Nachteile, die dem Vermieter durch Fortführung des Mietverhältnisses entstehen, mit denen des Mieters vergleichen, wenn das Mietverhältnis gekündigt wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2017 hervor (AZ: VIII ZR 243/16).

Quelle: anwaltauskunft.de

Kündigung wegen Eigenbedarf

Wie der Name schon sagt, kannst Du eine Kündigung aussprechen, wenn Du oder eines Deiner näheren Familienmitglieder die Immobilie bewohnen möchte. Auch hier sind glaubhafte Gründe darzustellen.

Außerordentlich Mieter kündigen?

Du hast weiterhin die Möglichkeit einen Mieter außerordentlich zu kündigen. Hierzu müssen aber eine unzumutbare Situation vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Mieter zwei Monate lang die Miete nicht zahlt, der Mieter illegale Geschäfte in der Wohnung betreibt oder der Mieter andere Mieter beleidigt, angreift oder die Immobilie zerstört.

Fazit

Es ist nicht einfach einen Mieter zu kündigen, deshalb solltest Du schon im Mietvertrag dafür sorgen, dass Du Dich vor unzumutbaren Mietern schützt. Wir haben vermieterfreundliche und rechtssichere Mietverträge für Dich parat. Melde Dich dazu einfach bei Vermietet.de an und gehe in unseren Shop unter den Punkt Mietvertrag.