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Wespennest: Vermieter trägt die Kosten für die Entfernung

Ein Wespennest am Haus sorgt für Aufregung unter den Mietern. Für die Entfernung und die damit verbunden Kosten musst Du als Vermieter aufkommen.

  • Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen nicht getötet werden.
  • Im Jahr 2022 sind wegen der Trockenheit deutlich mehr Wespen unterwegs.
  • Nur bei erheblicher Gefährdung und Belästigung darfst Du ein Wespennest entfernen.
  • Die Kosten für die Entfernung trägt der Vermieter.
  • Der Mieter muss Dich informieren, bevor Maßnahmen zur Bekämpfung einer Wespenplage vorgenommen werden.

Was gibt es Schöneres als einen lauen Sommerabend auf der Terrasse, dazu einen guten Wein und Leckereien vom Grill. Die Idylle wird leider oft empfindlich gestört. Gefahr droht aus der Luft. Im Anflug ist eine Horde wilder Wespen, die ein Stück vom Kuchen oder der Wurst abhaben wollen.

Mehr Wespennester in 2022

Leider hat der Wespenanflug durch die zunehmende Trockenheit im Sommer zugenommen. Der Naturschutzbund hat gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärt, dass in diesem Jahr die Anfragen wegen Wespen sich verdreifacht haben. Als Ursache nennen die Naturschützer unter anderen die milden Frühjahrstemperaturen. Die Königinnen hatten dadurch gute Bedingungen, um ihre Nester zu bauen.

Wespennester sind kein Grund zur Panik

Tauchen Wespen auf, ist eine Panikattacke unangebracht. Die Tierchen sind auf Nahrungssuche und haben keinen Grund, wild um sich zu stechen. Werden sie nicht gereizt, dann bleiben die ungebetenen Gäste friedlich. Wildes Rumfuchteln, Schlagen und Pusten macht die schwarz-gelb gestreiften Flieger aggressiv. Tauchen Wespen in einer Mietwohnung auf, gibt es zunächst keinen Grund für den Mieter, sich zu beschweren. Die Insekten können angelockt sein durch das Essen auf dem Teller oder die Limonade im Glas. Das gilt es zu erdulden.

Hausmittel gegen Wespenbefall

Gegen solche Fälle von Wespenbefall helfen einfache Hausmittel. Eventuell nützt es, eine Wespenfalle aufzustellen, wie sie im Handel in verschiedenster Form erhältlich sind. Darin werden die Tiere angelockt und gefangen. Sie können dann in sicherer Entfernung ausgesetzt werden. Das Aufstellen von elektrischen Wespenfallen ist im Freien gesetzlich verboten. Sie dürfen nur im gewerblichen Bereich – Bäckereien oder Gastronomie – zum Einsatz kommen. Weitere bekannte Hausmittel gegen Wespen sind:

  • Basilikum
  • Tomatenpflanzen
  • Knoblauch
  • Ätherische Öle wie Citronella, Nelken- oder Teebaumöl
  • Halbe Zitrone mit Duftnelken
  • Räucherstäbchen
  • Kaffeepulver verbrennen
  • Auf bunte Kleidung verzichten

Wie kannst Du ein Wespennest erkennen?

Oft ist es der Fall, dass die Wespen nicht aus der Nachbarschaft kommen, sondern sich unterm Dach oder an anderer Stelle in der Nähe der Terrasse oder des Fensters eingenistet haben. Die Nester bauen die Wespen im Frühjahr und verlassen sie im Herbst wieder. Dort wohnt die Königin. Deren Volk schwirrt im Sommer aus, um Nahrung zu finden. Die Königin ist für die Aufzucht der Larven verantwortlich.

Ein Wespennest gilt es zunächst als solches zu identifizieren. Deren Struktur erinnert an zusammengepapptes Altpapier. Die Tiere bauen ihre Behausungen aus Schichten gekauter Holzspäne oder Pflanzenfasern. Meistens haben die Nester eine gräuliche Farbe, ein Hornissennest ist in der Regel kleiner und in der Farbe hellbeige. Die Wespenbehausungen sind unregelmäßig rund geformt und können die Größe eines Fußballs erreichen. Wespen bevorzugen dunkle, von der Witterung geschützte Orte. Dazu gehören:

  • Dachboden
  • Gartenschuppen
  • Vogelnistkästen
  • Mauerspalten
  • Unter Holzdielen auf dem Balkon
  • Unterer der Regenrinne
  • Alte Baumstämme
  • Verlassene Erdbauten von Mäusen oder Maulwürfen
  • Kamin

Vermieter muss unter Umständen Wespennest entfernen

Ist ein Wespennest am Haus gefunden und führt das zu erheblichen Beeinträchtigungen, dann kann der Mieter unter Umständen Dich als Vermieter auffordern, das Nest fachgerecht zu entfernen. Dafür müssen aber gute Gründe vorliegen, wenn zum Beispiel Gefahr für Allergiker besteht oder das Nest in der Nähe des Schlafzimmers oder eines Sandkastens eine dauerhafte, ernsthafte Belästigung darstellt.

Die Beseitigung eines Wespennests, ebenso eines von Hornissen oder Bienen, ist gesetzlich verboten. Wespen stehen unter Naturschutz und sind ein wichtiger Teil des Ökosystems. Sie vertilgen Schädlinge wie Blattläuse und dienen Vögeln als Nahrung. Gerade weil bei den Vögeln ein großes Artensterben zu beobachten ist, werden die Wespen geschützt. Deshalb dürfen selbst einzelne Tiere nicht getötet werden. Paragraf 39 Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes sagt auch, dass wilde Tiere nicht in ihrer Entwicklung gestört werden dürfen.

Wespennester darfst Du als Vermieter nicht ohne Grund entfernen

Aufgrund des Naturschutzes ist für die Beseitigung des Wespennests eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die erhältst Du bei der Stadtverwaltung, dem Landratsamt oder der Naturschutzbehörde. Entfernt der Vermieter ein Wespennest ohne behördliche Genehmigung, kann das abhängig vom jeweiligen Bußgeldkatalog des Bundeslandes eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Noch teurer wird es, wenn es sich um meine seltene Art handelt oder um Nester von Hornissen, Hummeln oder Bienen. Dann sind unter Umständen bis zu 50.000 Euro fällig.

Statt das Nest zu entfernen, hilft es, ein Flatterband installieren, damit es besser sichtbar ist und Bewohner Abstand halten können. Außerdem kannst Du das Nest abschirmen, zum Beispiel mit einem Brett, so dass die Tiere eventuell nicht auf direktem Wege zu den Menschen gelangen.

Mieter haben bei Eigenmaßnahmen keinen Anspruch auf Kostenerstattung

Mieter, die sich bei Dir melden, solltest Du auch darauf hinweisen, dass Wespen bei richtigem Verhalten nicht gefährlich sind. Der Mieter kann nicht aus Angst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen oder die Feuerwehr rufen. Die Feuerwehr rückt wegen eines Wespennests in der Regel nicht aus.

Hat der Mieter ein Problem mit den Wespen oder fühlt er sich in Gefahr, muss er das Dir zuerst melden. Ergreifen die Mieter selbst Maßnahmen, können sie keine Erstattung der dabei anfallenden Kosten verlangen.

Eine Ausnahme gibt es aber auch hier. Eine allergisch auf Wespenstiche reagierender Mieter hatte eigenständig einen Schädlingsbekämpfer beauftragt. Das Amtsgericht Würzburg hatte diesem Mieter die Übernahme der Kosten für die Wespenbekämpfung durch den Vermieter zugesprochen (Urteil vom 19.2.2014 – 13 C 2751/13).

Unbewohnte Wespennester kannst Du am besten im Herbst entfernen

Problemlos entfernen kannst Du das Wespennest im März/April. Dann befindet sich der Wespen statt im Aufbau. Die beste Zeit ist im September/Oktober. Die Königin zieht sich zurück und deren Volk stirbt. Im Baumarkt findest Du eine Vielzahl von Produkten, die als Wespenschaum bezeichnet werden. Damit kannst du ein bestehendes Nest verschließen und dessen Neubesiedlung verhindern.

Willst Du ein bewohntes Wespennest entfernen, solltest Du vorsichtig sein. Ein Hochdruckstrahler oder das Nest einfach zu zerschlagen, macht die Tiere aggressiv. Du läufst Gefahr gestochen zu werden und musst eventuell eine allergische Reaktion verkraften. Am besten beauftragst Du einen Fachmann, der das Wespennest entfernt und dabei auch den Naturschutz berücksichtigt.

Fachfirmen beauftragen, die auch den Naturschutz berücksichtigen

Kammerjäger oder auf Schädlingsbekämpfer spezialisierte Firmen können die Tiere sanft absaugen und an anderer Stelle wieder ansiedeln. Die Arbeiter tragen dabei Schutzanzüge, damit der Einsatz für sie gefahrlos abläuft. Oft erhältst Du bei den Schädlingsbekämpfern auch telefonische Beratung darüber, was zu tun ist. Seriöse Anbieter kümmern sich um die behördliche Genehmigung.

Im Internet findet man Angebote für die Wespennestentfernung ab 120 bis 450 Euro. Häufig ist der Preis für den Einsatz abhängig vom Aufwand. Der kann nur kalkuliert werden, wenn der Schädlingsbekämpfer bei einem Ortstermin die Lage begutachtet. Am besten lässt Du Dir bei größeren Einsätzen ein Kostenvoranschlag erstellen.

Entfernung von Wespennestern kannst Du als Vermieter nicht auf die Betriebskosten umlegen

Leider kannst Du diese Kosten nicht bei der Nebenkostenabrechnung umlegen. Dazu gibt es ein eindeutiges Urteil des Amtsgerichts München (AG München, Urteil vom 24.6.2011 – 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). In der Nebenkostenabrechnung gibt es zwar den Posten Schädlingsbekämpfung. Bei der Entfernung des Wespennests handelt es sich aber um eine einmalige Maßnahme. Deshalb hat das Gericht das als Instandhaltung bewertet.