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Steuerliche Begünstigung erneuerbarer Energie soll kommen

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einigten sich in der vergangenen Woche auf Erleichterungen der gewerbesteuerlichen Hemmnisse bei der Energiewende. Mit der Beseitigung erfüllt die Koalition auch zentrale Forderungen der Immobilienwirtschaft in weiten Teilen.

So sollen Wohnungsunternehmen künftig bis zu zehn Prozent gewerblicher Einkünfte aus der Stromlieferung erneuerbarer Energien und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos aus der Wohnungsverwaltung erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Wohnungsunternehmen sollen zudem gewerbliche Einkünfte aus anderen mieternahen Tätigkeiten steuerunschädlich vereinnahmen können. Dafür dürfen diese Einnahmen fünf Prozent der Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks nicht übersteigen, etwa aus dem Betrieb einer Packstation.

Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sagte dazu: „Bisher können sich Wohnungsunternehmen nicht mit voller Kraft an der Energiewende beteiligen. Sie müssen ausschließlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens erzielen. Andernfalls werden sie zusätzlich mit Gewerbesteuer auf ihre Mieteinkünfte belastet. Das hat die Wohnungsunternehmen etwa daran gehindert, auf den weiten Dachflächen ihres Wohnungsbestandes Solaranlagen zu installieren.” Die vereinbarten Maßnahmen würden so sicherstellen, dass die Energiewende weiterhin so gut voranschreitet, indem gewerbesteuerliche Hemmnisse aus dem Weg geräumt würden.

Positives Feedback aus der Immobilienwirtschaft

Zufrieden zeigte sich der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses, Dr. Andreas Mattner: „Wir können uns jetzt noch einmal sehr viel stärker an der Energiewende beteiligen“. Mattner begrüßte die Einigung der Koalitionspartner darauf, dass Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der nachhaltigen Energieversorgung  erzielen können, ohne ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer zu belasten. 

„Eine wichtige gewerbesteuerliche Hürde wurde zumindest ein wenig aus dem Weg geräumt und damit eine wichtige Forderung des ZIA berücksichtigt. Die Regelung muss jedoch auch gewerbliche Vermietungsunternehmen und nicht nur die Wohnungsunternehmen begünstigen. Es muss sich für den gesamten Immobiliensektor lohnen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung stellen zu können“, so Mattner. 

Die Immobilienwirtschaft sei sich ihrer klimapolitischen Verantwortung bewusst und wolle auch künftig für einen positiven ökologischen Fußabdruck im Gebäudesektor sorgen.

Mehr Effizienz auch im ländlichen Raum

Auch im ländlichen Raum solle demnach für mehr Effizienz bei der Energiewende gesorgt werden. Dazu sagte der zuständige Berichterstatter der CSU, Sebastian Brehm: “Wir wollen auch die Akzeptanz für Erneuerbare-Energie-Projekte im ländlichen Raum erhöhen. Bisher erhalten die Standortkommunen der Solar- und Windkraftanlagen vergleichsweise wenig aus dem Gewerbesteueraufkommen der Erzeuger erneuerbarer Energien. Dies liegt insbesondere daran, dass der Aufteilungsmaßstab zwischen Standort- und Ansässigkeitskommune auf dem so genannten Sachanlagevermögen beruht. Dieses ist in der Standortkommune vergleichsweise gering zur Ansässigkeitskommune des Energieerzeugers. Zukünftig soll sich der Zerlegungsmaßstab hin zur installierten Leistung ändern. Dieser Maßstab sorgt für eine hohe Planungssicherheit bei den Erzeugern, aber vor allem auch bei den Ansässigkeits- und Standortkommunen.”