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Indexmieten: Nischenprodukt oder echtes Problem für Mieter?

Indexmieten stehen aktuell stark in der Kritik. Der Deutsche Mieterbund behauptet, dass im Jahr 2022 rund 30 Prozent aller Neuverträge auf einem Indexmietvertrag basierten. In Berlin seien es sogar 70 Prozent. Der Mieterbund fordert daher eine Einmischung seitens der Regierung. Eine stärkere Regulierung soll es geben, wenn nicht gar ein Verbot.

 

Starker Anstieg bei Indexmietverträgen?

Bis ins Jahr 2022 spielten Indexmietverträge kaum eine Rolle. Kein Wunder, sagt der Mieterbund. Denn bis dahin sei die Inflation so niedrig gewesen, dass sich der Abschluss einer Indexmiete nicht gelohnt habe. Indexmieten seien nur für Vermieter interessant gewesen, die eine sanierte Wohnung vermieten, deren Miete bereits vor der Sanierung sehr hoch war und durch die Kappungsgrenze nicht weiter hätte steigen dürfen. 

Bei der Indexmiete darf die Miete zu Beginn der Mietzeit nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – das ist bei allen Mietarten gleich. Im Gegensatz zum Standardmietvertrag sind aber folgende Mieterhöhungen weder an die Mietpreisbremse noch an die Kappungsgrenze gebunden. Stattdessen darf die Miete in Bezug auf den Verbraucherpreisindex erhöht werden. Der Verbraucherpreisindex wird jährlich auf der Seite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht und hängt mit der Inflation zusammen. 

Gerade die Inflation ist es, die den Indexmietvertrag nun in die Presse bringt. Nachdem die Inflation jahrelang sehr gering ausfiel, liegt sie seit 2022 bei rund zehn Prozent. Da können Vermieter schon ordentlich mehr verlangen. Der Mieterbund sagt nun, Vermieter nutzten diesen Zustand zu ihrem eigenen Vorteil aus. Und gerade in Ballungsgebieten mit bereits dramatischem Wohnungsmarkt wie in Berlin hätten Mieter kaum eine Chance dem zu entkommen. 

Offen bleibt jedoch, worauf der Mieterbund seine Zahlen stützt. Von “einer aktuellen Analyse der Beratungen in sechs der größten Mietervereine des Deutschen Mieterbundes ist die Rede. Wie viele reale Mietverträge in die Analyse eingeflossen sind, bleibt leider offen. 

 

Indexmietverträge nach wie vor Nischenprodukt 

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat nun eigene Zahlen zum Indexmietvertrag herausgegeben. Demnach handelt es sich bei der Indexmiete nach wie vor um ein Nischenprodukt und ist in gerade einmal 2,2 Prozent der Fälle vereinbart worden. Auch der Staffelmietvertrag schafft es nur auf drei Prozent. Bei Neubauten liegt die Anzahl der Indexmietverträge laut IW schon bei sieben Prozent, Staffelmieten bei elf Prozent. Eine Tendenz scheint also erkennbar, ein flächendeckendes Problem sieht das IW jedoch nicht. 

Die Berechnung des IW stützt sich auf eine Befragung von 5.303 Mietern. Befragt wurden sie im Herbst 2022 im Rahmen des Ariadne-Projekts im Wärme- und Wohnen-Panel. 

 

Standardmietverträge auch bei Nutzern von Vermietet.de die Regel

Handelt es sich beim Indexmietvertrag nun um ein Nischenprodukt, wie es das IW belegt oder doch nicht, so wie es der Deutsche Mieterbund behauptet? Wir haben bei unseren eigenen Nutzern geforscht und auch hier gibt es ein eindeutiges Bild. Von etwas mehr als 90.000 Mietverträgen handelt es sich überwiegend um Standardmietverträge: 92 Prozent der Einheiten, die mit Vermietet.de verwaltet werden, haben einen Mietvertrag mit ortsüblicher Vergleichsmiete abgeschlossen. 

 

Mietarten_graph

 

Die Grafik zeigt zwar einen Anstieg sowohl bei Indexmieten als auch bei der Staffelmiete. Beide haben es im Jahr 2022 auf einen Anteil von je vier Prozent geschafft. Man mag nun von einem Trend sprechen können, doch in der Realität sehen auch wir, dass private Vermieter nach wie vor überwiegend auf die Standardmiete setzen.