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Gewerbe im Homeoffice? Was ist möglich und was nicht?

Vom heimischen Tisch aus arbeiten ist normaler als je zuvor geworden. Und so mancher Gründer, Kleinunternehmer oder Freelancer beginnt sein Gewerbe im Homeoffice, um – ganz klar – erst einmal Kosten zu sparen. Doch was ist hier erlaubt und was nicht?

Von zu Hause aus arbeiten ist doch eigentlich Dein eigenes Ding? Oder? Es bekommt ja erst einmal keiner mit, ob Du daheim arbeitest oder nur Deinem Hobby nachgehst. Aber sobald Du eine Wohnung gewerblich nutzt, gibt es einige Dinge wie beispielsweise entsprechende Genehmigungen zu beachten.

 

Ein erfolgreiches Gewerbe bleibt nicht geheim

Spätestens, wenn Du mit Deinem Gewerbe erfolgreich bist, bleibt es in der Regel nicht unbemerkt. Ein Gewerbe, welches einen gewissen geschäftlichen Erfolg zu verbuchen hat, bleibt meist auch Deinen Nachbarn nicht verborgen: Anlieferungen von Büromaterial, Laufkundschaft, ein erhöhtes Besuchsaufkommen, Firmenschilder an der Haustür, Gewerbemüll und Versandkartons im Papiermüll.

Klar, solange Du alles im kleinen Rahmen betreibst, wird es kaum auffallen und Probleme geben. Aber spätestens, wenn Dein Business eine gewisse Größe hat, kannst Du es nur schwer geheim halten. Und ganz ehrlich, das möchtest Du ja sicherlich auch nicht. Schließlich sollst Du ja Erfolg haben und dementsprechend auch bekannt werden.

 

Gewerbliche Nutzung der Wohnung genehmigen lassen

Auch wenn Du Deine Wohnung nur teilweise für deinen Gewerbebetrieb nutzt, beachte, im Zweifelsfall darf Wohnraum nur zum Wohnen genutzt werden. Für alles andere benötigst Du die Erlaubnis Deines Vermieters. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, kannst Du im schlechtesten Fall abgemahnt und auf Unterlassung der vertragswidrigen Nutzung verklagt werden. Im allerschlechtesten Fall kann Dich Dein Vermieter sogar fristlos kündigen. Aber keine Sorge, grundsätzlich darf keiner einen Einspruch gegen eine Tätigkeit erheben, die gewerblich zu Hause ausgeübt wird. In den meisten Fällen ist es sogar erlaubt, im Homeoffice zu arbeiten und dabei aktiv erwerbstätig zu sein.

Handelt es sich um ein reines Wohngebiet, ist die gewerbliche Nutzung eigentlich nicht gestattet. Wenn Du aber eine durchgehend ruhige Tätigkeit ausübst, wie beispielsweise als Freelancer im Homeoffice, sollte auch hier die Genehmigung des Gewerbes kein Problem darstellen. Mit solch einer Genehmigung bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

 

Gewerbe ist nicht gleich Gewerbe

Du hast eine Genehmigung für die Ausübung Deiner gewerblichen Tätigkeit im Homeoffice? Herzlichen Glückwunsch! Mitunter kann es allerdings vorkommen, dass Du höhere Müllgebühren bezahlen musst, da ein Gewerbebetrieb in der Regel auch mehr Abfall produziert. Wenn dies bei Dir nicht der Fall ist, kannst Du gegen die höheren Gebühren Einspruch erheben.

Vermieter verlangen von Selbstständigen im Homeoffice mitunter, dass der Mietvertrag für eine Gewerbefläche umgewandelt wird. Diesem Vorschlag musst Du nicht zustimmen, wenn Du die Wohnung dennoch vorrangig für Wohnzwecke nutzt und deine gewerbliche Tätigkeit keinen Lärm verursacht. Dann findet nämlich kein Verstoß gegen den Wohnraum-Mietvertrag statt. Allgemein gilt: Wenn es durch das Gewerbe zu keiner Störung der Nachbarn kommt und am Gebäude nichts eigenmächtig verändert wird, darf jederzeit gewerbsmäßig im Homeoffice gearbeitet werden.

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