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CO2 Stufenmodell beschlossen: Vermieter müssen sich an CO2 Abgabe beteiligen

Seit Anfang 2021 müssen Mieter die CO2 Abgabe für fossile Brennstoffe bezahlen. Um diese zu entlasten, hat das Bundeskabinett am 25. Mai 2022 beschlossen, die Vermieter an der Abgabe zu beteiligen. Das soll mit einem Stufenmodell passieren. Wie genau sieht der CO2 Stufenplan aus? 

 

Bis zu 90 Prozent Kostenbeteiligung für Vermieter 

Mieter haben direkten Einfluss auf ihre individuellen Heizkosten. Sie können den Verbrauch steuern, indem sie die Wohnung nicht übermäßig heizen, Fenster beim Heizen geschlossen halten und so weiter. 

Doch auch die Energiebilanz des Gebäudes stellt einen Faktor für den CO2 Ausstoß dar. Schlecht gedämmte Wände lassen Räume schneller auskühlen oder alte Heizungen benötigen mehr Energie. Das sind Faktoren, die Mieter nicht beeinflussen können, wohl aber Vermieter. 

Die Bundesregierung hat daher beschlossen, Vermieter an den Kosten der CO2 Abgabe zu beteiligen. Dadurch müssen Vermieter unter Umständen bis zu 90 Prozent der Kosten tragen. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher die Vermieter-Beteiligung. 

 

 

Einordnung der Gebäude in CO2 Klassen noch nicht geklärt

Wie hoch die CO2 Kosten tatsächlich sind, soll nach Vorstellung der Bundesregierung im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ermittelt werden. Dabei ist derzeit noch unklar, nach welchen Kriterien die Gebäude in CO2 Klassen eingeteilt werden sollen. Auch gibt es derzeit keine Information darüber, wer überhaupt die Einteilung vornehmen soll.

Der Zentrale Immobilienausschuß ZIA sieht die Orientierung an den Heizkosten als großen bürokratischen Aufwand. Außerdem führe dieses Verfahren zu Ungerechtigkeiten in der Verteilung der Steuer, weil dabei falsches Heizverhalten nicht berücksichtigt werde. Der ZIA schlägt vor, stattdessen die CO2 Abgabe an die den Energieausweis zu binden. Der Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch und teilt danach die Gebäude in Klassen ein. Den Energiepass dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Handwerker und Energieberater. 

Weiterhin unklar ist auch, wie die Abrechnung bei Fernwärme erfolgen soll. Ebenso bleibt offen, wie Mieter bei einer Etagenheizung mit eigenem Versorgervertrag die Aufteilung der CO2 Abgabe umsetzen können. 

Grundsätzlich erwarten Mietrechtsexperten  noch viel Diskussion und eventuell sogar Klagen gegen das geplante Abgabemodell. Die Gerichte könnten Eigentümer bemühen, um grundsätzlich die Einführung einer neuen Gebäudeklasse rechtlich in Frage zu stellen. Immobilienbesitzer könnten ebenso gegen die erfolgte Einordnung ihrer Gebäude in CO2 Klassen klagen, vor allem wenn diese nicht auf nachvollziehbaren, wissenschaftlich begründbaren Methoden ermittelt werden.

 

CO2 Stufenmodell soll Vermietern Anreiz für Sanierungen geben 

Hast Du als Vermieter bereits dafür gesorgt, dass das Gebäude so wenig CO2 ausstößt wie möglich, tragen Deine Mieter 100 Prozent der Kosten. Ist das nicht der Fall, solltest Du über Sanierungsmaßnahmen nachdenken. Die Kosten dafür, kannst Du schließlich auf Deine Mieter umlegen. Zusätzlich sparst Du die Beteiligung an der CO2 Abgabe. 

 

Ausnahmen zur Kostenbeteiligung 

Was tun, wenn Du als Vermieter keine Chance hast, das Gebäude aufzurüsten, zum Beispiel aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes? Wenn Du die Energiebilanz aufgrund bestimmter Vorgaben nicht senken kannst, wird Dein Kostenanteil halbiert oder entfällt sogar ganz. 

 

Fehlende Datenlage bei Nichtwohngebäuden 

Das CO2 Stufenmodell gilt zunächst nur für Wohngebäude und soll nach dem derzeitigem Stand zum 1. Januar 2023 in Kraft. Für gewerblich genutzte Gebäude ist ein 50:50 Regelung vereinbart, es sei dann die Mietparteien einigen sich auf eine andere Verteilung. Für Nichtwohngebäude fehlen noch wichtige Daten, um eine einheitliche Regelung zu treffen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass bis Ende 2024 alle erforderlichen Daten erhoben werden, sodass ein entsprechendes Stufenmodell ab Ende 2025 eingeführt werden kann.

 

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