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Expertentipps für Wohnungsübergaben

Wer regelmäßig Wohnungen vermietet weiß, wie lästig die kleinen Macken bei Aus- und Einzug sein können. Konflikte mit dem Ausziehenden aufgrund einbehaltener Kaution sind die Regel und viele versteckte Mängel kommen erst dann ans Tageslicht, wenn der neue Mieter diese kritisch anmerkt. Doch wie Abhilfe schaffen? 

Mit diesen Experten-Tipps zur Wohnungsübergabe werden Aus- und Einzug Ihrer Mieter ein Kinderspiel. 

Alles Einstellungssache

Seien Sie sich bewusst, dass sowohl bei Auszug, also auch beim Einzug der neuen Mieter grundlegend konträre Vorstellungen bei allen Beteiligten herrschen, in welchem Zustand das Mietobjekt übergeben wird. Wichtig ist es, offen und unemotional zu kommunizieren und einen Kompromiss zur Übergabe zu finden, der für die beteiligten Vertragsparteien zum Vorteil gereicht. Hören Sie Ihrem Mieter aufmerksam zu und versetzen Sie sich in seine Lage: Möchte er Geld sparen und ist in der Lage, bestimmte Renovierungen fachmännisch vorzunehmen oder beabsichtigt er schnellstmöglich in sein neues Zuhause ziehen und die Schönheitsreparaturen lieber bezahlen? 

Auch Ihr neuer Mieter wird eine genaue Vorstellung davon haben, wie sein neues Umfeld aussieht. Darüber hinaus haben SIe als Vermieter auch eine Verpflichtung zur vertragsgemäßen Übergabe. Sollten Mängel vorliegen, die nicht in angemessener Zeit beseitigt werden, so besteht schnell das Risiko eines zeit- und kostenintensiven Konflikts mit Ihrem neuen Partner. Notieren Sie also seine Anmerkungen und vereinbaren Sie eine Frist zur Beseitigung. 

Der passende Zeitpunkt der Übergabe

Die Wohnungsübergabe beim Auszug des Mieters ist für jeden Vermieter ein Pflichttermin. Dabei gilt es akribisch aufzulisten, welche Mängel an der Wohnung zu beheben sind, um eine Wiedervermietung nach ähnlichen Standards sicherzustellen. Organisieren Sie die Abnahme der Mietwohnung möglichst zeitnah zum Auszug. Beachten Sie, dass eine fehlende Abnahme weitreichende Konsequenzen hat: Insbesondere können Sie  die Kaution nicht zurückbehalten, auch wenn Mängel an der Mietsache auftauchen.

Vereinbaren Sie eine Vorabnahme rund zwei Wochen vor Mietvertragsende und der eigentlichen Abnahme. Das bietet Ihnen und Ihrem Mieter grundlegende Sicherheit über die vertragsgemäße Übergabe und ermöglicht es Ihnen, auf elementare Mängel bereits  hinzuweisen, um auch Ihrem Mieter eine angemessene Reaktionszeit einzuräumen. Der passende Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe liegt dann vor, wenn der Wohnraum bereits geräumt ist.

Der passende Zeitpunkt zur Übergabe an Ihren neuen Mieter ist spätestens am ersten Tag des Mietvertrags. Jedoch kann auch aus Kulanz eine frühere Übergabe erfolgen – Das kommt den meisten Mietern sehr entgegen und macht einen großzügigen Eindruck. 

Wer schreibt, der bleibt

Sowohl beim Ein- als auch beim Auszug des Mieters sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden. Durch das schriftliche Dokument kann insbesondere nachfolgender Streit zwischen beiden Parteien über mögliche Schäden an der Mietsache beim Ein- und Auszug vermieden werden und es liegt ein Beweisdokument – falls es nun doch zum Konflikt kommen sollte – vor. 

Das Übergabeprotokoll beinhaltet neben Zählerständen für Wasser, Strom und Gas auch Angaben zu existierenden Schäden, die Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie das Datum der Wohnungsübergabe.

Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls, jedoch ist es in jedem Falle empfehlenswert. Haben SIe auch eine Ausfertigung für Ihren Mieter parat und lassen Sie ihn diese nach abgeschlossener Begehung unterzeichnen.

Überlegen Sie, ob Konfliktpotential besteht und holen Sie sich bei Unsicherheiten einen neutrale Zeugen hinzu, auch dieser kann den Wohnraum auf mögliche Schäden überprüfen und  das Übergabeprotokoll unterzeichnen.

Schäden zeitnah regulieren

Haben Sie Schäden am Wohnraum entdeckt, sollten Sie schnell aktiv werden, denn die Ersatzansprüche verjähren ab dem Zeitpunkt der Rückgabe in der Regel nach sechs Monaten. Aus diesem Grund sollten Sie dem ausziehenden Mieter eine Aufforderung zur Schadensbeseitigung zukommen lassen und eine Frist zur Behebung setzen, diese beträgt in der Regel rund zwei Wochen für einfache Schönheitsreparaturen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, muss er für die Kosten zur Schadensbeseitigung aufkommen. Ist eine Mietkaution hinterlegt worden, können Vermieter die diese Kosten auch über selbige abrechnen. 

Kaution nach Auszug zurückzahlen

Ist Ihr Mieter ausgezogen und es bestehen keine Forderungen wie Mietschulden, ist ihm die Kaution auszuzahlen. Zwar dürfen Sie einen Teil dieser Kaution auch nach der Wohnungsübergabe für eine Überlegungsfrist einbehalten, jedoch muss diese in entsprechender Höhe erfolgen. Dieser Rückbehalt dient unter Anderem zur Prüfung von etwaigen Schäden an der Mietsache oder eventuellen Außenständen bei den Nebenkosten. Die Höhe dieses Rückbehalts orientiert sich an der Höhe der Nachzahlungen der vergangenen Jahre. 

Die Rechtslage verfolgen

Behalten Sie die aktuelle rechtliche Situation immer im Blick. Bevor Sie also konkrete Forderungen an den Mieter stellen, sollten sie die Rechtsprechung stets verfolgen, um Unwirksamkeiten zu vermeiden. Wussten Sie zum Beispiel, dass eine Schönheitsreparatur dann nicht erfolgen muss, wenn eine Renovierungsvereinbarung mit dem Mieter zum Zeitpunkt des Einzugs getroffen wurde? Hier lesen Sie mehr dazu. Wir von Vermietet.de halten Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Rechtsupdates aus den Bereichen Vermietung und Immobilienerwerb.