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COVID 19: Forderungen an die Politik

Auch wenn in der Bundesrepublik derzeit das Aufatmen beginnt, Läden öffnen und Produktionsstätten ihren Betrieb wieder aufnehmen, die Immobilienbranche ist zum jetzigen Zeitpunkt analog – Wenige Branchen sind in diesem Maße undigitalisiert. Es ist also an der Zeit für Veränderung.

Ein Bündnis aus Branchenvertretern fordert nun in einem Positionspapier digitale Lösungen von der Politik. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI), der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), die Makler- und Vermarktungsplattformen ImmoScout24, Immowelt sowie Ebay Kleinanzeigen, der Immobilien-Softwareentwickler Flowfact und der gewerbliche Immobilienprüfer Sprengnetter an.

Rahmen müssen geschaffen werden

„Angesichts der Corona-Pandemie zeigt sich verstärkt, dass die Schritte und Abläufe im Rahmen der Ver- und Anmietung ebenso wie beim Kauf und Verkauf einer Immobilie bislang viel zu bürokratisch, analog und offline sind“, heisst es in dem gemeinsamen Positionspapier, das dem zuständigen Bundesministerien vorgelegt wurde. Rechtliche Unsicherheiten etwa bei Wohnungseigentümerversammlungen und Einschränkungen bei der Besichtigung von Immobilien verunsichern Immobilienbesitzer und Vermieter. Die Forderung ist klar: Politik und Verwaltung müssten Rahmenbedingungen schaffen, um mit der Technik Schritt zu halten.

Das sind die Forderungen:

  • Länder und Kommunen müssen Baugenehmigungsverfahren flächendeckend digitalisieren und beschleunigen, damit zügig Wohnungen gebaut werden können. Viele Kommunen sind bereits gezwungen, auf Online-Dienstleistungen bei den Baugenehmigungen umzustellen. Das soll auch nach der Krise so bleiben.
  • Um das Antrags- und Bewilligungsverfahren zu beschleunigen, muss das Wohngeld online beantragt werden können. Nur wenn das Wohngeld schnell fließt, können Vermieter trotz Mietstundungen ihren Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern oder Vertragspartnern nachkommen. Bislang kann das Wohngeld nur in zwei Bundesländern (Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) digital beantragt werden.
  • Der Gesetzgeber muss das Widerrufsrecht bei Mietverträgen im Fernabsatz anpassen: Die Vertragsparteien sollen nicht von einem Mietvertrag zurücktreten können, weil sie das Objekt „nur virtuell“ besichtigt haben. Besichtigungen sind derzeit nur unter strengen Hygienevorschriften möglich; Massenbesichtigungen sind weiterhin tabu. Die Immobilienwirtschaft will virtuelle (Live)-Besichtigungen massiv ausbauen.
  • Alle notwendigen Schritte zu einer Kredit- oder Hypotheken-Zusage müssen in digitaler Form und ohne persönlichen Kontakt möglich sein. Ähnliches gilt für Besichtigungen zu Immobilienbewertungen.
  • Institutionen, Behörden und Ämter sollen Zugang zu allen Transaktionsunterlagen wie Grundbucheinträgen in digitaler Form gewährleisten.
  • Rechtsgeschäfte in digitaler Form müssen vereinfacht werden. Die Immobilienbranche wird zunehmend auf papierlose Bewerbungs- und Vertragsunterlagen umstellen.
  • Gesetzgeber und Notarkammern müssen notarielle Beurkundungen absichern und auch hier digitale Lösungen zum Einsatz kommen lassen.
  • Die rechtssichere, digitale Übergabe von Miet- und Kaufgegenständen sollten sowohl die Wohnungs- beziehunsgweise Schlüsselübergabe, die Endabnahme einer Wohnung sowie das Ablesen von Zählerständen und Umzüge abdecken.
  • Der Gesetzgeber soll Eigentümerversammlungen online möglich machen, wie es etwa im Vereinsrecht vorgesehen ist. Im Reformvorhaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist das noch nicht vorgesehen. Am 6. Mai hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Thema befasst. Stimmt der Bundestag den geplanten Änderungen zu, könnten Eigentümerversammlungen künftig zumindest digital Beschlüsse fassen.
  • Die Immobilienbranche setzt sich außerdem für die Förderung und den Ausbau digitaler Online-Schulungen als Weiterbildungsnachweis für Immobilienvermittler, Makler und Immobilienverwalter ein.

Zeit für Veränderung

Die Initiative zur Digitalisierung der Immobilienbranche zeigt deutlich, Immobilienbetreiber sind sich dem disruptiven Potenzial, das in der Branche herrscht, bewusst. Doch die Hürden scheinen schwer zu überwinden: Unklare Rechtslage, fehlende Kenntnis über Digitalisierungsmöglichkeiten und komplexe, undurchsichtige Fördervoraussetzungen erschweren den Fortschritt. Doch die Erfahrung in anderen Branchen hat gezeigt, dass auch Prozesse mit einer hohen Komplexität durchaus für die Digitalisierung geeignet sind – wer hätte sich vor zehn Jahren vorstellen können, dass wir heute unsere Bankgeschäfte selbstverständlich per App – voll digital – von jedem Platz der Erde erledigen? 

Zwar hat die Bundesregierung bis dato keine Stellungnahme zu dem Positionspapier verlauten lassen, doch alle Zeichen stehen auf Aufbruch. Vermieter, Verbände und Immobilienunternehmen sind gleichermaßen gewillt, Transparenz zu schaffen und die Komplexität der Prozesse für alle Seiten zu reduzieren. Und die aktuelle Situation um das COVID 19-Virus zwingt alle Beteiligten, auch die Politik und Legislative, zum Handeln.