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CO2-Preis: Umlage von Heizkosten auf den Vermieter?

Mit dem CO2-Preis wird das Heizen ab kommenden Jahr teurer. Die Hälfte der zusätzlichen Kosten sollten die Eigentümer übernehmen, fordern drei SPD-geführte Ministerien, das stößt auf Widerstand.

Die SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz fordern, Vermieter hälftig zu beteiligen, wenn der CO2-Preis ab 2021 das Heizen mit Öl und Gas verteuert. Die Ministerien schlagen darin vor, „die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen“ – Vermieter dürften also höchstens die Hälfte der Kosten, die ab 2021 zunächst Jahr für Jahr ansteigen, auf die Miete aufschlagen. Im Klimaschutzprogramm 2019 hatte die schwarz-rote Koalition zuvor vereinbart, die „begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu prüfen“. 

Der CO2-Preis verteuert ab 2021 fossile Brennstoffe wie Benzin, aber auch Heizöl und Erdgas. Zunächst ist die Belastung nur ganz wenig, dann jedoch steigt sie Jahr für Jahr etwas mehr bis 2025. Auf diese Art sollen Konsumenten zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen angeregt werden. Doch der Austausch der alten Ölheizung liegt nicht in Mieterhand, der Anreiz belastet also derzeit die nicht die entscheidenden  Immobilieninvestoren. 

Geteiltes Echo aus Politik und Wirtschaft

Die Immobilienbranche äußerte sich kritisch. Gegenüber der dpa sagte Kai Warnecke, der Präsident des Verbands Haus und Grund: „Die Forderung der SPD sind eine schlichte Unverschämtheit und von mangelnder Sachkenntnis getragener Populismus“. Die Sozialdemokraten wollten „scheinheilig die eigene Klientel ausgenommen wissen“ von den Kosten durch den CO2-Preis. Vermieter hätten keinen Einfluss auf das Heiz- und Duschverhalten der Mieter. „Das wäre ja so, als müsste ein Autohersteller den CO2-Ausstoß eines Autofahrers bezahlen.“

Andreas Mattner, Präsident des Immobilienwirtschaftsverbands ZIA, hält eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern für sinnvoll, sieht aber auch Risiken. Energetische Sanierungen seien in vielen Fällen wirtschaftlich nicht darzustellen. „Eine Begrenzung der Umlagefähigkeit würde dies verstärken.“ Bei der Ausgestaltung der Umlagefähigkeit müsse berücksichtigt werden, ob ein Eigentümer bereits investiert habe – in diesem Falle sollten dann die CO2-Preis-Kosten voll auf die Mieter umgelegt werden.

Auch der Wirtschaftsrat der CDU kritisierte in der Rheinischen Post den Vorschlag, der die Umlage der Energiepreissteigerungen im Wohnungssektor beschränken will. Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, erklärte: „Wenn der geplante CO2-Preis ab 2021 das Heizen verteuern wird, kann es doch nicht in die Verantwortung des Vermieters fallen, für die individuellen Energiekosten seines Mieters einzustehen.“

Der Wirtschaftsrat schlägt vor, die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds in das seit Jahren bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu leiten und es dadurch zum integralen Förderinstrument zu machen und daraus etwa Gebäudesanierungen und die Optimierung von Heiztechnik zu unterstützen. 

Zudem müssen die CO2-Einnahmen genutzt werden, um die Mieter finanziell von den Klimakosten zu entlasten. „Wie stellen uns hier vor, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im ersten Jahr die volle Modernisierungsumlage für den Mieter trägt. Danach sollte die Förderung langsam über einen Zeitraum von 15 Jahren abschmelzen.” Nach Ansicht des Wirtschaftsrates wären Sanierungen so mit einer höheren Akzeptanz unterlegt.