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Ab 2023: CO2 Bepreisung auch auf Abfälle

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gilt bislang nur für die Sektoren Wärme und Verkehr. Nun soll das Gesetz auch auf Kohle und Abfälle ausgeweitet werden. Das würde deutliche Mehrkosten besonders für Mieter bedeuten. VKU, GdW und AVG Köln schlagen Alarm. 

Das Brennstoffemissionsgesetz wurde im Dezember 2019 im Rahmen des Klimapakets beschlossen und trat 2021 in Kraft. Es bildet die Grundlage für den Handel mit Emissionszertifikaten und die entsprechende Bepreisung dieser CO2-Emissionen. 

 

Ein Emissionszertifikat berechtigt zum Verkauf von Brennstoffen, aus denen bei der Verbrennung eine Tonne CO2 entsteht. Pro Zertifikat gelten folgende Festpreise: 

2021: 25 Euro, 2022: 30 Euro, 2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro, 2025: 55 Euro. 

 

Ziel des Gesetzes ist es, die nationalen Klimaschutzziele und bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Bepreisung gilt als Anreiz für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und den Umstieg auf klimaschonendere Technologien. Es soll auch die Nutzung erneuerbarer Energieträger beschleunigen. 

 

Höhere Abfallgebühren durch CO2-Preis belasten private Haushalte 

Ab 2023 soll das BEHG auch für Kohle und Abfälle gelten. Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und die AVG Köln betonen in einem gemeinsamen Statement die negativen Auswirkungen dieser Idee. Aktuell stünden private Haushalte und Betriebe bereits vor hohen finanziellen Belastungen. Die höheren Abfallgebühren würden insbesondere Mieter noch mehr belasten. 

Zudem habe das Gesetz für Abfälle keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Denn Müll wird nicht produziert, um Energie zu erzeugen, so wie Gas oder Öl. Außerdem müssen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Wie das geschieht, darauf haben Verbraucher jedoch keinen Einfluss. 

 

Ausweitung des Brennstoffemissionsgesetzes auf Abfälle trifft auch Vermieter 

Der Staat erwartet durch die Ausweitung des BEHG Mehreinnahmen von bis zu 900 Millionen Euro – pro Jahr. Bezahlt wird das am Ende überwiegend durch höhere Abfallgebühren. Und das wiederum trifft besonders Mieter, denn diese können die höheren Kosten nicht abwenden. 

Auch für Vermieter stellt dies ein Problem dar: In Anbetracht steigender Inflationen, explodierender Preise für Gas und Strom sowie entsprechend steigender Mietnebenkosten, ist zu befürchten, dass etliche Mieter den Forderungen nicht (mehr) nachkommen können. Im schlimmsten Fall bleiben Vermieter auf ihren Vorleistungen sitzen und müssen sie langwierig einklagen. 

 

Über die Verbände 

VKU 

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Die Mitgliedsunternehmen entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67% die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat.  

 

GdW 

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist der größte deutsche Branchendachverband. Er vertritt rund 3000 Wohnungsunternehmen auf deutscher und europäischer Ebene. Gemeinsam verwalten sie rund 6 Millionen Wohnungen. 

 

AVG Köln 

Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG Köln) betreibt seit 1998 die Restmüllverbrennungsanlage Köln. Hier wird der Kölner Resthausmüll, nicht verwertbare Reste des Sperrmülls sowie Sortierreste von Gewerbe- und Baustellenabfällen verbrannt. Die Tochtergesellschaften AVG Ressourcen und AVG Kompostierung haben die Verarbeitung von Baustellen-, Gewerbe- und Bioabfällen zur Aufgabe. Neben den Entsorgungsdienstleistungen produziert die AVG Köln Energie aus Abfall, die ausreicht, um ein Viertel der Kölner mit Strom zu versorgen.