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Immobilienverkauf und der Notar: So hilft er Ihnen wirklich!

Sobald Sie für einen Immobilienverkauf einen Notar einschalten, sind Sie bereits einen großen Schritt vorangekommen. Sie haben nun einen Kaufinteressenten und können sich auf Ihren Verkauf fokussieren. Wir von Vermietet.de geben Ihnen einige Tipps mit auf Ihrem Weg, um den Ablauf beim Notar so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Sobald Sie für einen Immobilienverkauf einen Notar einschalten, sind Sie bereits einen großen Schritt vorangekommen. Sie haben nun einen Kaufinteressenten und können sich auf Ihren Verkauf fokussieren. Wir von Vermietet.de geben Ihnen einige Tipps mit auf Ihrem Weg, um den Ablauf beim Notar so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Bezahlung und Leistung des Notars beim Verkauf von Immobilien

Beim Verkauf Ihres Eigentums dient der Notar als neutrale Amtsperson. Er berät unparteiisch beide Seiten und beugt gleichzeitig schwerwiegende Schadensfolgen vor. Außerdem übernimmt der Notar die Grundbuchänderungen und die vertraglichen Gestaltungen. Gemäß § 311 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Beurkundung beim Immobilienverkauf durch den Notar zwingend erforderlich. Beim Immobilienverkauf trägt der Käufer die Nebenkosten, zu denen ebenfalls die Kosten für den Notar gehören. Die gesamten Nebenkosten liegen bei circa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Was Sie für den Immobilienverkauf beim Notar benötigen

Unabhängig davon, ob Sie für Ihren Immobilienverkauf den Notar selbst aussucht oder nicht, werden für den notariellen Kaufvertrag folgende Informationen benötigt:

  • Anschrift des Kaufobjekts
  • Anschrift des Verkäufers
  • Anschrift des Käufers
  • Auflistung der Gegenstände, die vom Käufer übernommen werden
  • Art und Weise der Nutzung des Kaufobjekts (leer stehend oder vermietet)
  • Kaufpreis (aufgeteilt auf das Grundstück und das Inventar)
  • Räumungstermin
  • Ggf. Informationen des Maklers (Anschrift, Provisionshöhe).
hausverkauf notar

Nächster Schritt beim Immobilienverkauf beim Notar – Vorbesprechung

Die Vorbesprechung als Vorbereitung des Immobilienverkaufs mit dem Notar dient zur Feststellung der Eigentümerdaten sowie der Modalitäten des Kaufvertrags. Gemeinsam mit den Informationen aus dem Gespräch und den eingereichten Unterlagen wird ein Kaufvertragsschluss erstellt. Kurz vor dem Wohnungs- oder Hausverkauf beim Notar wird der Kaufvertragsentwurf an beide Parteien geschickt. Sofern beide Seiten mit allen Punkten einverstanden sind, kann der Immobilienverkauf vonstattengehen.

Was ihnen Vermietet.de bei Ihrem Verkauf bietet

Unsere innovative und smarte Verwaltungsplattform für private Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen zeichnet sich durch zahlreiche Funktionen aus. Die Software bietet Ihnen eine gesamtheitliche Übersicht über Ihre Immobilien. Ganz gleich ob Sie nun beim Notar Ihre Immobilien verkaufen oder Immobiliengesuche erstellen – Vermietet.de erleichtert Ihnen Ihr Tagesgeschäft um ein Vielfaches, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Selbst wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten und dabei Steuern sparen wollen, hilft Ihnen unsere Plattform weiter. Sie profitieren von wertvollen Tipps und vielem mehr.