Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Rendite stets im Blick: Honorar für die Immobilienverwaltung reduzieren, verbuchen & absetzen

Mit Vermietet.de behältst Du immer den Überblick über Deine Immobilien und Finanzen. Erfahre hier, wie Du mit unserem Tool das Honorar für die Immobilienverwaltung 1. reduzierst, 2. richtig verbuchst und 3. in der Anlage V für die Steuererklärung korrekt absetzt. Das Beste: So kommst Du Deinem Ziel, die Mietrendite zu steigern, Stück für Stück näher.

Mit Vermietet.de behältst Du immer den Überblick über Deine Immobilien und Finanzen. Erfahre hier, wie Du mit unserem Tool das Honorar für die Immobilienverwaltung 1. reduzierst, 2. richtig verbuchst und 3. in der Anlage V für die Steuererklärung korrekt absetzt. Das Beste: So kommst Du Deinem Ziel, die Mietrendite zu steigern, Stück für Stück näher.

Honorar für Immobilienverwaltung — ein Renditekiller?

Das Schreckgespenst vieler Vermieter: Das Honorar für die Immobilienverwaltung. Preise von 30 oder 40 Euro pro Wohnung sind je nach Region und Anzahl der zu verwaltenden Einheiten nicht unüblich. Wenngleich sich die durchschnittlichen Gebühren für eine Hausverwaltung auf 20 bis 22 Euro pro Wohneinheit und Monat belaufen, schlagen viele Hausverwaltungen derlei hohe Preise an. Dazu kommt, dass die Preise weiter steigen je städtischer die Wohneinheiten angesiedelt sind.

Und damit nicht genug: Zum Regelsatz kommen meist noch Sonderleistungen hinzu, die von den Hausverwaltungen separat abgerechnet werden — zum Beispiel Kosten für eine außerordentliche Eigentümerversammlung in der WEG-Verwaltung oder die Neuvermietung von Mietwohnungen. Viele Vermieter schlucken kräftig, zahlen aber das Honorar für die Immobilienverwaltung — weil sie oftmals keinen anderen Ausweg sehen.

Zum großen Ärger für Deine Mietrendite. Denn die Kosten für die Hausverwaltung einer Eigentumswohnung oder einer Mietimmobilie können der Mietrendite einen Dämpfer geben. Insbesondere in Regionen, in denen die Mietrendite ohnehin nicht allzu hoch ist, sind unnötige Kosten ärgerlich.

Honorar für Immobilienverwaltung nicht umlagefähig

Der Grund: Das Honorar für die Immobilienverwaltung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. In der jährlichen Nebenkostenabrechnung haben Verwaltungskosten gemäß Betriebskostenverordnung also nichts zu suchen. Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung kann man die Kosten vielleicht noch verkraften. Aber was ist, wenn Du Vermieter von drei, vier oder zehn Wohnungen bist? Möchtest Du dann immer noch Kosten von 20 oder 22 Euro pro Wohnung und Monat — also rund 260 Euro pro Jahr und Wohnung — selbst tragen?

Eigentlich hast Du ja ein ganz anderes Ziel: Gesicherte Mieteinnahmen und eine höhere Rendite. Das nicht umlagefähige Honorar für die Immobilienverwaltung passt da nicht ins Konzept.

Keine Sorge: Wir zeigen Dir einen Plan, um die Kosten rund um die Vermietung und Verwaltung zu reduzieren und gleichzeitig die Mietrendite zu steigern.

1. Schritt: Kosten für die Verwaltung von Eigentumswohnung & Co. reduzieren

Die Anforderungen an die moderne Immobilienverwaltung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Als Vermieter brauchst Du also Unterstützung. Die Kosten für eine solche Unterstützung kannst Du zum Beispiel mit Vermietet.de deutlich reduzieren — von durchschnittlich 20 Euro pro Mieteinheit und Monat auf z. B. 9,90 Euro pro Monat als Basispreis für eine Einheit. Jede weitere kostet danach nur 0,99 Euro.

2. Schritt: Honorar für die Immobilienverwaltung richtig verbuchen

Das Thema „Kosten” ist nicht nur in Bezug auf die Hausverwaltung für viele unserer Vermieter ein Reibungspunkt, sondern generell mit viel Aufwand und Stress verbunden. Schließlich willst Du als Vermieter nicht nur eine Rendite erwirtschaften, sondern auch alles korrekt machen. Damit Dir Zahlen und Kosten wie das Honorar für die Immobilienverwaltung nicht den Durchblick vernebeln, bieten wir Dir eine übersichtliche Buchhaltungsfunktion für alle Einnahmen, Ausgaben, Nebenkosten und laufende Verträge.

Trage die Verwaltungsgebühren als „sonstige Ausgaben (steuerlich absetzbar)” in der Kostenübersicht ein, wähle die entsprechenden Immobilien aus Deinem Portfolio aus und schon wird alles korrekt verbucht.

3. Schritt: Alle Kosten für die Steuererklärung vorbereiten

Gute Nachrichten für Dich als Vermieter: Das Honorar für die Immobilienverwaltung kannst Du in der Steuererklärung absetzen. Genauer gesagt als Werbungskosten in der Anlage V für Vermietung und Verpachtung. Wodurch wiederum die Rendite für Deine Mietimmobilien steigt. Das Beste: Wir von Vermietet.de helfen Dir dabei alle Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung vorzubereiten. Sämtliche Einnahmen, die unser Tool z. B. über den automatisierten Mieteingangscheck monatlich verbucht, und Ausgaben, die einmalig oder wiederkehrend eingetragen wurden, werden Dir übersichtlich in einem Steuerbericht zusammengefasst.

Info: Ist das Honorar für die Immobilienverwaltung auch dann absetzbar, wenn die Immobilie leer steht? Die Finanzämter erkennen die Verwaltungskosten auch bei Leerstand an. Dauert der Leerstand längere Zeit an, gilt es eine „Einkünfteerzielungsabsicht” nachzuweisen. Im Grunde heißt das, dass Du Dich um eine Vermietung bemühen musst und diese Bemühungen (z. B. Inserate, Maklerbeauftragung) belegen sollst.

Wie Vermietet.de Dir hilft, die Mietrendite im Blick zu behalten

Sind alle Mieteinnahmen verbucht? Gibt es Rückstände? Welche Immobilien stehen leer? Was ist die Immobilie wert? Als Eigentümer und Vermieter solltest Du die Zahlen rund um Deine Immobilien genau kennen.

Das ist wichtig, um

  • eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung zu erstellen — ohne viel Zeit mit der Berechnung der korrekten Betriebskosten und Verbrauchswerte zu vergeuden
  • eine korrekte Buchhaltung zu führen
  • eine schlüssige Steuererklärung abzugeben
  • den Cash-Flow Deiner Investments zu kennen
  • wertsteigernde Modernisierungen oder Investitionen zu planen
  • die Rendite Deiner Kapitalanlage zu steigern

All dies und vieles mehr kannst Du mit Vermietet.de innerhalb weniger Zeit und mit wenig Arbeitsaufwand umsetzen. Einige Prozesse wie der monatliche Check der Mieteingänge laufen sogar völlig automatisiert und im Hintergrund, sodass Du hierfür nicht eigens Aufwand und Zeit einplanen musst. Das System weist Dich automatisch darauf hin, wenn ein Mietrückstand vorliegt, sodass Du Dich mit Deinem Mieter in Verbindung setzen kannst.