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Haftungsausschluss im Makler-Exposé – Bedeutung und Konsequenzen

Der Haftungsausschluss im Makler-Exposé verhindert, dass der Makler für unrichtige Angaben im Exposé verantwortlich gemacht werden kann. Welche Bedeutung dieser Klausel damit zukommt und welche Konsequenzen dies für Sie als Vermieter hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Der Haftungsausschluss im Makler-Exposé verhindert, dass der Makler für unrichtige Angaben im Exposé verantwortlich gemacht werden kann. Welche Bedeutung dieser Klausel damit zukommt und welche Konsequenzen dies für Sie als Vermieter hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Haftungsausschluss im Makler-Exposé – warum?

Ein Exposé ist wichtig, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Wenn Sie damit einen Makler beauftragt haben, werden diese komprimierten Informationen über das Objekt in der Immobilienanzeige aufgeführt, oder es wird direkt an die Interessenten verschickt bzw. ausgehändigt. Für die Angaben, die im Exposé verarbeiten werden, können die Makler haftbar gemacht werden. Nicht selten sind sie allerdings bestrebt, die Vorzüge des Projekts darzustellen, die Probleme aber zu verschweigen, um das Objekt schneller und zu einem besseren Preis zu verkaufen. Natürlich sind Sie als Verkäufer nicht verpflichtet, die kleinsten Mängel am Objekt detailliert aufzulisten. Es ist durchaus üblich und legitim, wenn Sie die Vorzüge in den Mittelpunkt rücken. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie keine falschen Angaben machen und die Vorzüge nicht übertrieben darstellen. Das Exposé sollte ein realistisches Bild von der Immobilie wiedergeben. Damit die Makler sich wiederum selbst absichern, formulieren diese regelmäßig einen Haftungsausschluss im Makler-Exposé. Dieser ist aber nur wirksam, wenn die Makler nicht wissentlich und ohne Absprache mit Ihnen als Verkäufer übertriebene oder falsche Angaben gemacht haben.

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Haftungsausschluss im Makler-Exposé – kein bewusstes Verschweigen erlaubt

Der Zustand einer zum Verkauf stehenden Immobilie darf weder beschönigt werden, noch dürfen offensichtliche Probleme bewusst verschwiegen werden. Dies gilt für beide Seiten: für Sie als Verkäufer und für den Makler als Vermittler.

Achtung: Ein Haftungsausschluss im Makler-Exposé gilt nicht für Angaben, die wissentlich falsch weitergeben werden oder für Mängel, die bewusst unterschlagen werden. Wird dies nachgewiesen, kann im schlimmsten Falle ein Betrug vorliegen.

Makler sichern sich daher mit einem Haftungsausschluss im Makler-Exposé ab. Eine doppelte Absicherung erhalten sie wiederum, indem sie eine schriftliche Beschreibung des Objektes von Ihnen als Verkäufer fordern. Alternativ lassen Sie das Objekt durch einen Fachmann besichtigen und auf gravierende Mängel hin prüfen. Dann können Sie eine realistische Beschreibung im Exposé abgeben und beugen einer Haftung für die Angaben wirksam vor.

Haftungsausschluss im Makler-Exposé – die richtige Formulierung

Der Makler schließt im Exposé seine Haftung relativ einfach aus, indem dieser die Interessenten explizit darauf hinweist. Dies kann mit einem einfachen Satz geschehen, wie beispielsweise: „Alle Angaben in diesem Exposé wurden in Absprache mit dem Verkäufer zusammengestellt und von mir nicht persönlich überprüft.“ Der Wortlaut für die im Exposé ausgeschlossene Haftung des Maklers ist nicht gesetzlich vorgegeben und kann somit frei definiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich detailliert mit dem Makler abstimmen und Ihre Immobilie nach bestem Wissen zu beschreiben. Auch wenn Sie Punkte haben, die sich nachteilig auf einen Verkauf auswirken können, dürfen Sie dem Makler nichts verschweigen, denn irgendwann findet es jemand heraus und dann ist der Ärger wahrscheinlich wesentlich größer als vor einem endgültigen Verkauf. Aufträge, die über einen Makler laufen, sind immer auch von einem gegenseitigen Vertrauen geprägt. Die Probleme entstehen erst dann, wenn eine Partei dieses Vertrauen missbraucht. Aus diesem Grund wollen auch die meisten Vermittler ihre eigene Haftung im Makler-Exposé ausschließen. Seien Sie also ehrlich und fair, damit am Ende alle Parteien zufrieden sind.