Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Fassadensanierung leicht gemacht

Die Fassadensanierung ist dringend notwendig? Schieben Sie den Punkt nicht länger auf! Wir verraten Ihnen, wie Sie alles übersichtlich koordinieren und rechtssichere Vorlagen für Ankündigungen und Mieterhöhungen erstellen.

Die Fassadensanierung ist dringend notwendig? Schieben Sie den Punkt nicht länger auf! Wir verraten Ihnen, wie Sie alles übersichtlich koordinieren und rechtssichere Vorlagen für Ankündigungen und Mieterhöhungen erstellen.

Reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand mit Vermietet.de

Die Fassadensanierung ist sicherlich nicht der einzige Punkt auf Ihrer To-Do-Liste. Neben den täglichen, mitunter ungeplanten Aufgaben wie einem Rohrbruch müssen Sie sich als Vermieter um alle kaufmännischen, organisatorischen und strategischen Angelegenheiten kümmern. Ein bisschen Unterstützung, um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, schadet da nicht.

Wir von Vermietet.de bieten Vermietern ein einfaches und effektives Tool, um die Termine für eine Fassadensanierung zu koordinieren, die Kosten transparent zu halten und insgesamt die Vermietung zu erleichtern. Damit behalten Sie den Überblick und haben Zeit für andere Dinge.

Fassadensanierung: Das muss beachtet werden!

Die Fassade benötigen eine neue Dämmung, die feuchte Kellerwand muss saniert werden, Schimmel muss beseitigt werden? Nach der Beauftragung der Fassadensanierung führen die Fachhandwerker eine Bestandsanalyse durch. So kann genau ermittelt werden, ob nur leichte Risse oder größere Schäden saniert werden müssen.

Glühbirne

Hinweis: Werden mehr als zehn Prozent der Fassade saniert, muss – sofern nicht bereits geschehen – eine Wärmedämmung nach Vorschrift der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfolgen. Außerdem gilt es zu beachten, dass Fassadenrenovierungen und -sanierungen an einem Denkmalschutzgebäude nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden dürfen.

Fassadensanierung: Rechtssichere Kostenumlage und Mieterhöhung

Die Kosten der Fassadensanierung (neuer Putz, neuer Anstrich) gehen als Erhaltungsaufwand zu Lasten des Vermieters und können je nach Zeitpunkt und Gesamtkosten der Baumaßnahme als Werbungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Lassen Sie gleichzeitig zum neuen Anstrich eine Wärmedämmung einbauen, weil Sie es wünschen oder die EnEV es vorschreibt, handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahmen, die mit acht Prozent jährlich vom Mieter zu tragen sind.

Die Wärmedämmung reduziert nämlich den Energieverbrauch und verbessert damit den Gebäudewert. Sie können die Kosten aber nur umlegen, wenn Sie die Modernisierungsarbeiten im Rahmen der Fassadensanierung korrekt angekündigt haben.

Wir von Vermietet.de bieten Ihnen rechtssichere Vorlagen für die Ankündigung der Bauarbeiten sowie die Mieterhöhung nach der Modernisierungsmaßnahme. Diese und weitere Musterschreiben, die anwaltlich geprüft sind, finden Sie in unserem Shop auf Vermietet.de.

Fehlt der Überblick bei der Immobilienverwaltung? Vermietet.de hilft!

Handwerkerrechnungen, Mieterumlage, Sanierungskredite, Fördermittel, Werbungskosten und Abschreibungen: Fehlt Ihnen bei all den Zahlen der Überblick, sorgt Vermietet.de mit seinen cleveren Funktionen für mehr Transparenz.

Ihre Kosten für die Fassadensanierung und andere Ausgaben verwalten Sie objektbezogen bequem über unser Tool. Sie können den Status der Zahlung angeben, Rechnungen hochladen und Notizen zu den Kostenpunkten hinzufügen. Unser System zeigt Ihnen auch, welche Kosten umlagefähig sind. So wissen Sie direkt, welche Kosten in die Nebenkostenabrechnung gehören.