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Winterdienst auf eigene Kosten

So schön Schnee auch sein kann, aber mit den ersten Flocken kommt die Verantwortung der Räumpflicht. Wenn Du das nicht selbst machen willst und auch die Arbeit nicht auf Deine Mieter abwälzen willst, kannst Du einen Winterdienst auf eigene Kosten einsetzen.

So schön Schnee auch sein kann, aber mit den ersten Flocken kommt die Verantwortung der Räumpflicht. Wenn Du das nicht selbst machen willst und auch die Arbeit nicht auf Deine Mieter abwälzen willst, kannst Du einen Winterdienst auf eigene Kosten einsetzen.

Was sind die Kosten eines Wetterdienstes?

Die Preise für Schneeräumung variieren von Ort zu Ort und Anbieter zu Anbieter. In ländlichen Gegenden liegen die Kosten für einen Winterdienst pro Quadratmeter zwischen 1 und 3,50 Euro, zuzüglich diverser Zusatzkosten. Die Dienstleister verlangen für gewöhnlich zwischen November und März eine monatliche Bereitschaftspauschale von 20 bis 60 Euro. Das verwendete Streugut schlägt mit 20 bis 50 Cent pro Quadratmeter zu Buche. Bei Tätigkeiten nachts und an Feiertagen kommen noch Zuschläge zwischen 30 und 50 Prozent dazu. Selten gibt es auch Pauschalpreise. Die sind aber aufgrund des unkalkulierbaren Wetters für beiden Seiten riskant.

In Ballungsbieten wird Ganze dann schon teurer. Da kann der Preis bei bis zu 6,50 Euro pro Quadratmeter bei Maschinenräumung liegen. Wenn dann noch Handarbeit bei schwer zugängigen Stellen dazukommt, kommen noch erhebliche Extrakosten hinzu.

Beispielrechnung für Winterdienst-Kosten

Sehen wir uns ein Beispielobjekt an: Es geht um ein Mehrparteienhaus, bei dem ein Fußweg, eine Einfahrt und ein kleiner Parkplatz zu räumen sind. Der Parkplatz und die Einfahrt sind mit der Maschine zu räumen. Das sind 60 Quadratmeter zu einem Preis von je 2 Euro. Der Fußweg mit einer Fläche von 15 Quadratmeter kostet pro Einheit 3,50 Euro, da er mit der Hand geräumt werden muss.

Somit kostet der Fußweg pro Einsatz 52,50 Euro. Parkplatz und Einfahrt liegen bei 120 Euro. Dazu kommt Streugut von 22,50 Euro. Außerdem gibt es 25 Euro Bereitschaftspauschale von 25 Euro pro Monat und einen Nachtzuschlag von 500 Euro. Bei einem Winter mit 20 Einsätzen kommst Du dann schon auf 4525 Euro.

Diese Winterdienst-Kosten kannst Du auf Deine Mieter umlegen. Das muss aber klar im Mietvertrag geregelt sein.

Was ist die Schneeräumpflicht?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Räum- und Streupflicht verankert. So darf vom eigenen Grundstück keine Gefahr ausgehen und die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein. Folglich müssen Straßen und Fußwege von Eis und Schnee befreit werden.

Auch die Zufahrten zum Grundstück unterliegen der Streu- und Räumflicht. Fußwege müssen auf einer Breite von ca. 1,5 Metern freigehalten werden, ein Weg zur privaten Haustüre muss nur etwa 50 Zentimeter breit frei sein. Der Postbote wird es auch danken, wenn ein Weg zum Briefkasten frei ist.

Ob auch fußwegfreie Straßen geräumt werden müssen, regelt die Gemeindeordnung. Als Eigentümer bist Du in der Haftung. Dazu eignet sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Was beeinflusst die Winterdienst-Kosten?

Du fragst Dich, was Winterdienst kosten kann? Die Preise für den Winterdienst richten sich vor allem auch nach dem Aufwand und der Uhrzeit. An Werktagen muss zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden. Es kann dann auch sein, dass die Firma Nachtzuschläge verlangt. Je nach Schneefall kann es nötig werden, dass die Firma mehrmals am Tag anrückt. Denn die Verkehrssicherheit muss stets gegeben sein. Allerdings bedeutet das nicht, dass ununterbrochen geräumt werden muss. Aber bei Dauerschneefall ist mehrmaliges Räumen nötigt, spätestens aber, wenn die Flocken nicht mehr vom Himmel fallen.

Kläre aber in jedem Fall, wie das Thema Haftung gehandhabt ist. Denn der Winterdienst kann ja nicht bei jedem Kunden gleichzeitig sein. Die Verletzung der Räumpflicht kann jedoch auch ohne Unfall in manchen Bundesländern mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe belegt werden. Wenn doch etwas passiert, kann zusätzlich noch eine Strafe von 5000 Euro sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Opfer fällig werden. Letztes bezahlt die Versicherung. Die Strafen nicht.

An Sonn- und Feiertagen erstreckt sich die Räumpflicht auf 8 oder 9 bis 20 Uhr. Das kann die Kommune selbst festlegen. Aber hier musst Du in jedem Fall mit Feiertagszuschlägen des Anbieters rechnen.

Neben dem Freihalten der Wege von Eis und Schnee gehört auch das Entfernen von Eiszapfen und das Verhindern von Dachlawinen zur Sicherungspflicht. Warnschilder entbinden nicht von der Haftung und Pflicht des Räumens und Streuens. Aber es kann dem Unfallopfer eine Mitschuld gegeben werden.

Wenn es der örtliche Anbieter nicht bereits weiß, informiere ihn über die Regeln der Kommune über den Einsatz von Streusalz. In den überwiegenden Orten ist dieser nämlich verboten. Dann muss auf Splitt, Sand oder Asche zurückgegriffen werden. Splitt gibt es entweder in den gemeindlichen Kästen oder auch in den örtlichen Kiesgruben.

Salz ist umweltschädlich und deswegen aus gutem Grund verboten. Kläre mit dem Anbieter auch, ob seine Leistungen nur den Winterdienst umfassen, oder auch das Entfernen des Streugutes, wenn das Wetter wieder schnee- und eisfrei wird. Asche, Splitt und Sand können natürlich nicht dauerhaft auf den Wegen und Zufahrten liegen bleiben.

Lagerplatz für den Schnee

Wenn das Gelände schwer zugänglich ist, können die Winterdienst-Kosten erneut steigen. Wenn vor dem Gebäude kein Platz zur Lagerung ist, muss der Schnee per Schubkarren woanders hin transportiert werden. Besprich mit dem Anbieter im Vorfeld die örtlichen Gegebenheiten und welche Möglichkeiten es gibt. Kann der Schnee über den Zaun geworfen werfen? Kann ein Parkplatz als Lager genutzt werden? Auf die Verkehrssicherheit muss in jedem Falle geachtet werden. Neben der Straße darf sich der Schnee nicht so hoch auftürmen, dass Autofahrern die Sicht versperrt ist. 

Auf keinen Fall darf der Schnee hier hin:

  • in Rinnsteine (Der Ablauf von Tauwasser wird gestört und die Straße wird zu schmal)
  • auf Gullys (Regen- und Tauwasser kann nicht abfließen)
  • vor Ein- und Ausfahren von Grundstücken
  • in Bushaltestellen
  • auf die Straße (Die Straße wird schmal und der Unterboden der Autos kann beschädigt werden, vor allem, wenn der Schnee festfriert.)
  • auf Behindertenparkplätzen
  • auf Radwegen

Zu guter Letzt

Über alle Rechte und Pflichten, die Du als Vermieter hast, aber auch welche Rechte und Pflichten Deine Mieter haben, kannst Du Dich bei Vermietet.de informieren. Außerdem findest Du Muster und Vorlagen zu Nebenkostenabrechnungen, wenn Du Kosten für den Winterdienst umlegen willst.