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Vermieterrechte – Überblick

Für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter sehen die § 535 ff. BGB zahlreiche Rechte und Pflichten vor. Nachfolgend haben wir für Dich einen Überblick und eine Zusammenfassung der wesentlichen Vermieterrechte erstellt.

Für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter sehen die § 535 ff. BGB zahlreiche Rechte und Pflichten vor. Nachfolgend haben wir für Dich einen Überblick und eine Zusammenfassung der wesentlichen Vermieterrechte erstellt.

Zusammenfassung der wichtigsten Vermieterrechte

Die wichtigsten Rechte des Vermieters betreffen den Ersatz der Betriebskosten, die Erhöhung der Miete sowie das Betreten der Wohnung in bestimmten Fällen.

Vermieterrechte bei den Betriebskosten

Nach dem geltenden Mietrecht kann der Vermieter die Betriebskosten der Wohnung auf den Mieter umlegen. Hierzu gehören alle Kosten für den Betrieb des Hauses, nicht aber die Kosten der Verwaltung. Der Vermieter muss dem Mieter allerdings eine genaue Betriebskostenabrechnung vorlegen. Mehr zum Thema Betriebskostenabrechnungen, den umlagefähigen Kosten und den Fristen findest Du in unserem Blog.

Vermieterrecht Mieterhöhung

Innerhalb enger durch das Mietrecht vorgegebener Grenzen und Fristen kann der Vermieter die Miete erhöhen. Dazu musst Du die entsprechenden Gründe angeben und diese genau darlegen. So muss z. B. bei einer Mietanpassung an die ortsübliche Miete ein vorhandener Mietspiegel beachtet werden. Anders dagegen verhält es sich beispielsweise, wenn zuvor eine Staffelmiete vereinbart wurde.

Vermieterrechte beim Betreten der Wohnung

Dem Vermieter steht das Recht zu, sich in bestimmten Fällen Zutritt zur vermieteten Wohnung zu verschaffen. Dies gilt z. B. für einen Wasserrohrbruch, Besichtigungen mit Nachmietern bzw. Kaufinteressenten sowie bei notwendigen Reparaturen.

Nach dem Mietrecht kann der Vermieter auch den Missbrauch der Wohnung untersagen, was zum Beispiel bei gewerblicher Nutzung der Fall wäre, wenn diese mit Kundenverkehr oder Lärmbelästigung einhergeht.

Eines der wichtigsten Rechte des Vermieters betrifft die Kündigung in bestimmten Fällen, etwa bei Eigenbedarf oder wiederholter und bewiesener Störung des Hausfriedens sowie bei Zahlungsverzug. In letzteren Fällen muss der Kündigung aber eine Abmahnung des Mieters vorausgehen.

Eingeschränkte Vermieterrechte

Bei Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen sind die Vermieterrechte eingeschränkt. Gefährlich sind z. B. Klauseln, in denen der Mieter zur Renovierung beim Auszug oder zu fortlaufenden Schönheitsreparaturen nach starren Fristen verpflichtet wird. Diese sind im Regelfall unwirksam mit der Folge, dass der Vermieter auf allen Kosten sitzen bleibt.

Bei Kleinreparaturen muss der Vermieter ebenfalls sorgfältig festlegen, was eine einzelne Reparatur kosten darf (ca. 100 € sind gängig) und wie hoch der jährliche Gesamtbetrag der Reparaturen ist (z. B. maximal 8 % der Jahresnettomiete). Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, sind die Bestimmungen im Mietvertrag ungültig und der Vermieter geht leer aus.