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Das gibt es beim Schneeräumen für Vermieter zu beachten

Als Vermieter und Hauseigentümer musst Du dafür sorgen, dass Fußgänger den Gehweg an Deinem Grundstück problemlos passieren können. Auch Haustür und Briefkasten müssen problemlos zu erreichen sein. Dabei gibt es einiges zu beachten. Hier erfährst Du mehr über Deine Pflichten in Sachen Schneeräumen.

Als Vermieter und Hauseigentümer musst Du dafür sorgen, dass Fußgänger den Gehweg an Deinem Grundstück problemlos passieren können. Auch Haustür und Briefkasten müssen problemlos zu erreichen sein. Dabei gibt es einiges zu beachten. Hier erfährst Du mehr über Deine Pflichten in Sachen Schneeräumen.

Pflichten beim Schneeräumen

Was muss geräumt werden?

Der Eigentümer eines Grundstücks ist dazu verpflichtet, das gefahrlose Betreten des Grundstücks sicherzustellen. Dies gilt auch und besonders bei Eisglätte oder nach einem Schneefall, wenn Anwohner, Besucher, der Postbote und andere Personen ausrutschen könnten.

Das Schneeräumen auf dem Privatgrundstück ist hier unerlässlich. Ein Fußweg von der Haustür zum Gehweg sowie zu den Briefkästen und Mülltonnen muss freigeräumt werden. In den meisten Gemeinden wird auch die Sicherung des angrenzenden Gehwegs, die eigentlich bei der Gemeindeverwaltung liegt, an die Grundstückseigentümer übertragen.

Sollte nur ein einseitiger Gehweg vorhanden sein, so regelt die Gemeindeverordnung, ob nur der Eigentümer des anliegenden Grundstücks oder auch der Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstücks zum Schneeräumen verpflichtet ist. In zweitem Fall wechseln sich die beiden Eigentümer im Jahresrhythmus ab.

Wann muss geräumt werden?

Die sichere Begehbarkeit der zu räumenden Örtlichkeiten musst Du während der „üblichen Geschäftszeiten“ sicherstellen. In der Rechtsprechung hat sich für diese Zeitspanne der Zeitraum von sieben Uhr morgens bis acht Uhr abends etabliert. An Sonn- und Feiertagen genügt es auch, wenn der Gehweg um neun Uhr morgens sicher begehbar ist.

Der Beginn dieser Zeitspanne ist dabei der Zeitpunkt, ab dem der Gehweg geräumt sein muss. Du solltest also entsprechend früher beginnen, damit Du zum Beginn der Geschäftszeiten fertig bist.

Bei Schneefall im Tagesverlauf muss nach Ende des Schneefalls geräumt werden. Sollte es stundenlang schneien, so kann es auch notwendig sein, während des Schneefalls in regelmäßigen Abständen von ein bis zwei Stunden zu räumen. Bei Eisregen müssen sofort Gegenmaßnahmen ergriffen werden, da dieses Wetterereignis besonders gefährlich ist.

Wie muss geräumt werden?

Zu Beginn des Schneeräumens muss der lockere Schnee mit Schneeschaufeln entfernt werden. An Gehwegen muss die Mitte des Gehwegs freigeräumt werden, an Bushaltestellen bis zum Bürgersteig. Der anfallende Schnee wird am besten auf dem Grundstück oder am Rand des Gehwegs aufgehäuft.

Der geräumte Bereich wird nun gestreut. Hierzu müssen abstumpfende Materialien wie Sand, Granulat oder Splitt angewendet werden. Streusalz darfst Du in den meisten Gemeinden nur bei Eisregen einsetzen, denn es ist schlecht für die Umwelt und Haustiere. Ist der Schnee geschmolzen, so musst Du das Streugut zeitnah aufkehren.

Müssen Mieter Schnee räumen?

Schneeräumen ist anstrengend und zeitraubend. Hier bietet es sich für Dich an, die Räum- und Streupflicht auf eine andere Partei zu übertragen. Neben externen Dienstleistern ist es dabei möglich, das Schneeräumen auf Mieter zu übertragen. Dies bedarf jedoch einiger Vorbereitungen.

Aufteilung der Räumpflicht

Wenn in Deinem Mietshaus mehrere Parteien wohnen, so muss die Räumpflicht fair auf alle Anwohner aufgeteilt werden. Diese Fairness stellst Du her, indem Du einen Schneeräumplan ausgibst. Hier wird jeder Partei eine Kalenderwoche zugeteilt, in der sie für das Räumen und Streuen zuständig ist.

Mietparteien, die mehrere Mietwohnungen benutzen, können auch mehrfach im Schneeräumplan auftauchen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Partei eine Gewerbefläche betreibt und im gleichen Gebäude wohnt. Alte, kranke und körperlich behinderte Bewohner dürfen nicht für den Schneeräumplan herangezogen werden.

Der frühzeitig an alle Parteien ausgegebene Schneeräumplan stellt die Grundlage für eine faire Verteilung der Arbeit dar. Damit bei der richtigen Schneeräumtechnik und den notwendigen Hilfsmitteln keine Fragen offen bleiben, sollte beim Schneeräumplan auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten beiliegen.

Notwendige Hilfsmittel

Damit Deine Mieter Schneeschippen können, musst Du ihnen die dafür notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Dazu gehören Schneeschaufeln, Eiskratzer, Eimer mit Streugut und Streusalz für Eisregen sowie Besen und Schaufel. Diese Hilfsmittel müssen an einem für Deine Mieter zugänglichen Ort verwahrt werden. Du musst regelmäßig kontrollieren, ob noch eine ausreichende Menge an Streugut und Streusalz vorhanden ist, und bei Bedarf für Nachschub sorgen.

Kontrolle und Vertretung für das Schneeräumen

Wenn Du Deine Schneeräumpflicht an Deine Mieter überträgst, so bist Du damit nicht von jeder Verantwortung befreit. Stattdessen musst Du kontrollieren, ob Deine Mieter auch tatsächlich ihren Pflichten nachkommen. Dazu solltest Du zwei bis drei Mal in der Woche nach dem Schneefall Deine Grundstücke aufsuchen und überprüfen, ob geräumt wurde. Auch die korrekte Breite der geräumten Bereiche, die richtige Verwendung des Streuguts und das korrekte Verräumen der Hilfsmittel solltest Du überprüfen.

Deine Kontrollen dokumentierst Du am besten sorgfältig. Solltest Du bei der Räumung Mängel feststellen, so solltest Du die zuständigen Mieter unverzüglich abmahnen. In den meisten Fällen genügt ein höflicher Hinweis. Bei Wiederholungstätern kannst Du einen externen Winterdienst beauftragen und die Kosten für diesen dem Mieter in Rechnung stellen. Auch diese musst Du jedoch kontrollieren und Deine Kontrollen protokollieren.

Verhalten bei Abwesenheit

Ob in wärmere Gefilde oder in den Skiurlaub, jeder fährt im Winter gerne mal in den Urlaub. Damit trotzdem die Sicherheit gewährleistet ist, müssen sowohl Du als auch Deine Mieter für Vertretung sorgen. Deine Vertretung muss die Kontrolle der Schneeräumarbeiten für Dich übernehmen. Sie muss dafür über entsprechende Vollmachten verfügen und informiert sein, um im Falle des Falles in Deinem Sinne zu handeln.

Auch Deine Mieter müssen für ihre Abwesenheit eine Vertretung finden, die das Schneeschippen für die Mieter übernimmt. Dies gilt auch während des Tages, wenn Deine Mieter auf der Arbeit sind.

Wer haftet bei einem Unfall?

Wenn an Deinem Grundstück ein Fußgänger oder Radfahrer durch schlecht geräumten Schnee oder Eisglätte ausrutscht und sich verletzt, so tritt rasch das Thema der Haftung in den Vordergrund. Als Grundstückseigentümer haftest Du in erster Instanz. Nur wenn Du Deine Mieter zum Schneeräumen verpflichtet hast, haften auch diese.

Dazu musst Du nachweisen, dass die Aufteilung der Schneeräumpflichten fair ist und die Übertragung der Pflichten im Mietvertrag und in der Hausordnung festgelegt sind. Außerdem musst Du nachweisen, dass Du Deiner Kontrollpflicht nachgekommen bist. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung Deiner Mieter.

Hast Du einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt, so haftet im Regelfall dieser bei Unfällen, wenn Du Deiner Kontrollpflicht nachgekommen bist. Zusätzlich kann es sein, dass ein Fußgänger eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommt. Dies gilt etwa, wenn offensichtlich war, dass der Gehweg zum Unfallzeitpunkt nicht sicher zu begehen war.

Wenn Du Deinen Mietern die Schneeräumpflicht überträgst, so gibt es einiges zu beachten. Mit den zahlreichen Tipps und den Mietverträgen und Hausordnungsvorlagen sowie dem Schneeräumplan von Vermietet.de legst Du den Grundstein für das zuverlässige Schneeräumen durch Deine Mieter. So sorgst Du für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.