Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Schneeräumen durch Mieter? Mit Vermietet.de rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen

Sie möchten, dass das Schneeräumen vom Mieter übernommen wird? Wir von Vermietet.de erleichtern Ihnen die Vermietung – mit wertvollen Tipps, rechtssicheren Dokumenten und einer unkomplizierten Software für die Immobilienverwaltung. So haben Sie mehr Zeit für andere Dinge.

Sie möchten, dass das Schneeräumen vom Mieter übernommen wird? Wir von Vermietet.de erleichtern Ihnen die Vermietung – mit wertvollen Tipps, rechtssicheren Dokumenten und einer unkomplizierten Software für die Immobilienverwaltung. So haben Sie mehr Zeit für andere Dinge.

Vermietet.de – eine Software für viele Vermieter-Aufgaben

Wer muss den Schnee räumen – Mieter oder Vermieter? Eine Frage, die im Winter immer wieder zu Streitigkeiten führt. Denn wer für den Winterdienst zuständig ist, haftet auch im Schadensfall. Die Gemeinde überträgt die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Wege auf die Grundstückseigentümer. Möchten Sie als Vermieter Ihre Räumpflicht auf den Mieter übertragen, ist ein rechtssicherer Mietvertrag und korrekter Umgang mit Ihren übrigen Pflichten wichtig.

Wir von Vermietet.de bieten Ihnen eine clevere Software, über die Sie nicht nur einen rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen und verwalten, sondern sich auch zahlreiche weitere Vermieter-Aufgaben erleichtern – beispielsweise die Kostenabrechnung für Streumaterialien, den Check der monatlichen Mieteingänge und die jährliche Nebenkostenabrechnung.

Schneeräumen auf Mieter übertragen: So geht’s korrekt & einfach

Das Schneeräumen korrekt an den Mieter zu übergeben, ist wichtig, um klare Verhältnisse zu schaffen – nicht nur zwischen Ihnen und dem Mieter, sondern insbesondere in Bezug auf die Haftung. Wird das Schneeschieben vom Mieter übernommen, haftet er auch für etwaige Schäden durch Schnee und Glätte auf den Gehwegen.

Korrekt übertragen Sie die Räumpflicht mit einer separaten Klausel im Mietvertrag oder mit einem Hinweis auf die Hausordnung im Mietvertrag, die das Schneeräumen durch den Mieter regelt. Die Schwierigkeit ist, sich fortlaufend über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Als Vermieter müssen Sie nicht nur die Klausel für den Winterdienst rechtssicher formulieren, sondern auch viele andere wie beispielsweise die Umlage der Nebenkosten.

Kosten für das Schneeräumen durch Mieter & Hausmeister verwalten

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Arbeitsgeräte wie Schneeschaufel und Streugut zu stellen, wenn das Schneeräumen vom Mieter übernommen wird oder der Winterdienst Aufgabe des Hausmeisters ist. Vermietet.de bietet Ihnen eine einfache Funktion für die übersichtliche Buchhaltung. Alle Ausgaben lassen sich schnell eintragen und kategorisieren, bestimmten Mietern zuordnen und übersichtlich auflisten. Unser System teilt Ihnen bei Eintragung der Kosten mit, ob diese umlagefähig sind oder nicht. Steht dann irgendwann die Nebenkostenabrechnung an, brauchen Sie dafür nur noch wenig Zeit, weil alle Kosten bereits auf Vermietet.de korrekt verbucht sind.

Über Ihren Account von Vermietet.de erwerben Sie mit wenigen Klicks einen Mietvertrag, der regelmäßig von Anwälten auf seine Aktualität geprüft und angepasst wird. In wenigen Minuten ist der Mietvertrag individualisiert. Ist er unterzeichnet, laden Sie diesen einfach mieterbezogen auf Ihrem Account hoch und können von überall und zu jeder Zeit auf ihn zugreifen. Die Hausordnung, einen Zeitplan zum Schneeräumen des Mieters und weitere Unterlagen verwalten Sie ebenfalls bequem über das Vermietet.de-Portal.

Vermietet.de erleichtert viele Aufgaben im Alltag von Vermietern – beispielsweise die Übersicht über Cashflow und Kapitalanlage, Wertsteigerung und Kredite. Unsere Software erleichtert die Mietersuche und -verwaltung, das Objektmanagement und die Dienstleistersuche. So macht die Immobilienverwaltung endlich Spaß!