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Alles Wichtige zum Sanierungskredit im Überblick

Die Fenster sind undicht, das Dach muss neu gedämmt werden, der alte Heizkessel hat ausgedient: Mit einem Sanierungskredit können Sie die Kosten für dringend notwendige Veränderungen an der Immobilie tragen. Welche Optionen Sie haben, was Sie beachten müssen und wie die Kosten später umgelegt oder abgesetzt werden können, lesen Sie bei Vermietet.de.

Die Fenster sind undicht, das Dach muss neu gedämmt werden, der alte Heizkessel hat ausgedient: Mit einem Sanierungskredit können Sie die Kosten für dringend notwendige Veränderungen an der Immobilie tragen. Welche Optionen Sie haben, was Sie beachten müssen und wie die Kosten später umgelegt oder abgesetzt werden können, lesen Sie bei Vermietet.de.

Was ist ein Sanierungskredit?

Ein Sanierungskredit dient der Sanierung einer Immobilie. Er ist folglich zweckgebunden und wird ausschließlich an Immobilienbesitzer vergeben.

Für den Sanierungskredit müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie Besitzer der Immobilie sind. Ein Grundbucheintrag als Grundschuld ist nicht erforderlich. Hierdurch werden die Gebühren für die Eintragung der Grundschuld sowie den Notar gespart. Sanierungsdarlehen sind oftmals günstiger als Baufinanzierungen.

Renovierung, Sanierung, Modernisierung?

In der Praxis ist eine klare Abgrenzung zwischen den Begriffen Renovierung, Sanierung und Modernisierung schwierig, insbesondere weil Banken die Begriffe synonym verwenden.

In der Regel beschreibt eine Renovierung die Verschönerung von Immobilien und Räumen, beispielsweise ein neuer Anstrich oder ein neuer Fußboden.

Bei einer Sanierung werden Schäden und Mängel beseitigt und bestehende Gebäudeteile erneuert – beispielsweise Risse in der Fassade, undichte Fenster oder ein Loch im Dach. Auch den Balkon können Sie beispielsweise mit einem Sanierungskredit sanieren.

Darüber hinaus gibt es modernisierende Sanierungen, wenn zum Beispiel bei einer Heizungssanierung nicht nur ein alter Heizkessel ausgetauscht, sondern durch eine energieeffizientere Heizungsanlage ersetzt wird.

Verbessern die Sanierungen den Gebrauchswert und die Wohnqualität der Immobilie in erheblichem Maße, spricht man von einer Modernisierung. Dies kann auch der Fall sein, wenn einzelne Sanierungen in ihrer Summe eine Verbesserung herbeiführen.

Als Vermieter sollten Sie sich aus zwei Gründen im Vorfeld gründlich überlegen, welche Renovierungs-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Sie durchführen möchten:

  • Zum einen ist der Kredit zur Haussanierung an bestimmte Zwecke gebunden.
  • Zum anderen können Sie modernisierende Sanierungsarbeiten auf den Mieter umlegen und eine Mieterhöhung vornehmen. Das geht aber nur, wenn Sie die Modernisierungen zuvor korrekt ankündigen.
  • Sanierungskredit beantragen: So gehen Vermieter vor

    Oftmals verlangen Banken einen Sanierungsplan, wenn ein Kredit für die Haussanierung beantragt wird. Listen Sie daher genau auf, welche Maßnahmen Sie mit dem Sanierungskredit umsetzen möchten und lassen Sie sich hierzu Kostenvoranschläge von Handwerkern geben. Kalkulieren Sie so präzise wie möglich.

    Weitere Unterlagen für die Beantragung des Sanierungskredits sind der Grundbuchauszug als Besitznachweis, Unterlagen über Ihre Bonität sowie die Mieteinnahmen. Viele Banken informieren darüber hinaus auf ihren Internetseiten, welche Unterlagen vorzulegen sind.

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    Sanierungskredit von der KfW: staatliche Förderung für Sanierer

    Wenn die Immobilie energieeffizienter werden soll, informieren Sie sich am besten über den Sanierungskredit der KfW. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt günstige, staatlich geförderte Kredite mit niedrigen Zinsen.

    Achtung: Entscheiden Sie sich für einen solchen Sanierungskredit, gilt Folgendes zu beachten: Sanierungskosten, die durch staatliche Fördermittel gedeckt sind, müssen aus der Kostenumlage auf den Mieter herausgerechnet werden.

    Für Sie als Vermieter ist eine gründliche Vorbereitung sehr wichtig. Im besten Fall sprechen Sie die Sanierungsmaßnahmen mit einem Architekten oder den Handwerkern genau durch, um nicht nur das Vorgehen zu planen, sondern auch genau kalkulieren zu können.

    Halten Sie am besten auch Rücksprache mit einem Steuerberater und Juristen, um sich hinsichtlich der korrekten Kostenumlage auf Mieter und steuerlichen Kostenabsetzung zu informieren.

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