Färben sich die Blätter rot und gelb, ist das ein hübscher Anblick. Fallen sie zu Boden, bedeutet das jede Menge Arbeit. Jetzt heißt es ran an Besen und Gartenrechen. Das Laub muss weg. Doch wohin damit? Wir verraten Dir, worauf Du beim Laub entsorgen achten musst und warum Verbrennen eine schlechte und Laub kompostieren eine gute Idee ist.
Wer muss das Laub entsorgen?
Der Grundstücksbesitzer ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die Laubentfernung zuständig und trägt auch eventuell anfallende Kosten. Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass eine Immobilie inklusive Grundstück für jeden sicher zu begehen oder zu befahren sein muss. Dazu zählt auch, dass Gehwege, Treppen, Parkplätze und Zufahrten laubfrei sind – denn nasse Blätter verwandeln jeden Weg schnell in eine Rutschbahn.
Unter Umständen ist der Immobilieneigentümer nicht nur für die Reinigung seines Grundstücks zuständig, sondern auch für den angrenzenden Bürgersteig. Das hängt ganz von den Regelungen der Stadt und Gemeinde ab. Einige Kommunen haben die unliebsame Aufgabe an Haus- und Grundstücksbesitzer übertragen.
Deshalb dürfen Laubbläser und Co laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Wohngebieten auch nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden: werktags von 9 bis 13 Uhr und dann wieder nachmittags von 15 bis 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen legen Laubsauger und Laubbläser eine Pause ein. Dann herrscht ganztags Ruhe. Abhängig von der Gemeinde können die Zeiten leicht variieren.
Achtung: Einfach die Blätter liegenlassen, ist auch keine Lösung, und das nicht nur, weil Du damit ein Bußgeld riskierst: Rutscht jemand auf dem Laub aus und verletzt sich, musst Du dafür haften.
Du darfst Laubarbeiten delegieren
Du musst nicht unbedingt persönlich den Besen schwingen, um das Laub zu entsorgen. Du kannst den Job auch auf Deinen Mieter übertragen – sofern dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Nachträglich darfst Du eine entsprechende Klausel nicht mehr einfügen. Bei Vermietet.de kannst Du super einfach einen Mietvertrag mit der entsprechenden Formulierung erstellen. Damit bist Du auf der sicheren Seiten, wenn Dein Mieter das Laub kehren oder den Winterdienst übernehmen soll.
Ist ein Hausmeister vor Ort, kann er sich um den „Herbstdienst“ kümmern und das Laub entsorgen. Aber: Der Eigentümer muss Sorge tragen, dass jeder – ob Mieter, Hausmeister oder externer Dienstleister – seinen Pflichten auch ordnungsgemäß nachkommt.
Wer einen Dienstleister mit der Entsorgung von Gartenabfällen beauftragt, muss mit Kosten zwischen etwa 100 und 500 Euro rechnen. Der Preis ist abhängig von der Laubmenge bzw. der Größe des erforderlichen Containers – und der Region. In Ballungsräumen sind solche Dienstleistungen in der Regel teurer.
Gut zu wissen: Die Kosten für einen Hausmeister oder externen Dienstleister trägt der Vermieter. Aber er kann diese über die Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten) auf den Mieter umlegen.
Laub entsorgen leicht gemacht
Die Blätter zusammenzukehren ist eine Sache, das Laub zu entsorgen eine andere. Einfach in die Mülltonne werfen ist möglich, jedoch darf das Laub ausschließlich in die Biotonne. Die Gebühren für die Biotonne decken auch die Laubentsorgung ab. Aber: Abhängig davon, wie viel Laub anfällt, kann die Mülltonne schnell voll sein. Für anderen Biomüll ist dann kein Platz mehr.
Einige Kommunen stellen Laubsäcke oder –körbe zur Verfügung, die an bestimmten Tagen abgeholt werden. Ist dies nicht der Fall, kannst Du bei der zuständigen Abfallwirtschaft nachfragen, ob Du Abfallsäcke für das Laub kaufen kannst. Diese werden dann gemeinsam mit dem Biomüll abgeholt. Alternativ kannst Du das Laub auch gegen eine geringe Gebühr auf einem Wertstoffhof entsorgen.
Laub nicht entsorgen, sondern umweltfreundlich verwerten
Warum nicht das Laub sammeln und etwas Gutes damit tun? Für die Laubentsorgung gibt es umweltfreundliche Alternativen. Abhängig von der Menge kannst Du das ganze Laub oder einen Teil wiederverwerten:
Alte Blätter eignen sich hervorragend als organischer Dünger. Dafür kannst du das Laub kompostieren. Allerdings sollte der Laubanteil auf dem Komposthaufen nicht mehr als etwa 20 Prozent betragen. Oder Du verteilst das Laub direkt unter Hecken, Büsche und Bäume. So schützt Du die Pflanzen vor Frost, erhältst für das nächste Frühjahr einen natürlichen Dünger und schaffst auch noch Winterquartiere für Kleintiere wie Igel oder Erdkröten.
So darfst Du Laub nicht entsorgen
Warum nicht im Wald das Laub entsorgen, wo es ohnehin jede Menge davon gibt? Von diesem Gedanken solltest Du Dich gleich verabschieden. Das Ökosystem kann durch das fremde Laub beeinträchtigt werden. Das ist keine Bagatelle, es handelt sich dabei um eine illegale Müllentsorgung und kann Dich teuer zu stehen kommen: Abhängig vom Bundesland kostet Dich diese Art der Entsorgung bis zu etwa 500 Euro, in Härtefällen sind sogar bis zu 5000 Euro Strafe fällig.
Laub zu verbrennen ist in der Regel keine gute Idee, denn es ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verboten. Die feuchten Blätter erzeugen beim Verbrennen viel Rauch und Gestank, der nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitsschädlich sein kann. Trockene Blätter sind ebenfalls nicht geeignet, weil die Gefahr besteht, dass sich das Feuer ausbreitet. Wer gegen das Gesetz verstößt, begeht eine Ordnungsstrafe, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Allerdings gibt es für das Verbrennen von Laub in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen:
- Wenn es absolut keine zumutbare Alternative zum Verbrennen gibt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die meist kostenpflichtig ist.
- An Brenntagen zu festgelegten Zeiten erlauben vereinzelte Kommunen das Verbrennen von Gartenabfall. In Großstädten ist dies in der Regel nicht erlaubt.
- Bayern gestattet nach Anmeldung das Verbrennen von Laub außerhalb von geschlossenen Ortsteilen auf dem eigenen Grundstück.
Frag bei Deiner Gemeinde nach, ob und unter welchen Bedingungen Du Laub verbrennen darfst. Es versteht sich von selbst, dass Du beim Erhalt einer Ausnahmeregelung umsichtig vorgehst. Achte auf die Brandgefahr. Laubfeuer breiten sich schnell aus. Und das Feuer darf auch niemanden mit Rauch und Gestank belästigen.
Laub vom Nachbarn: Wer ist dafür verantwortlich?
Die schlechte Nachricht: Liegen auf Deinem Grundstück Blätter vom Baum des Nachbarn, bist Du dafür zuständig. Der Gesetzgeber meint, dass es Dir zumutbar ist, das nachbarliche Laub zu entsorgen. Das bestätigt auch ein Urteil des Amtsgerichts München, das besagt, dass Du Nadeln oder Laub durch Bäume auf dem Nachbargrundstück hinnehmen musst (Az.: 114 C 31117/12).
Es gibt allerdings auch eine gute Nachricht: Sollte der Laubabfall das übliche und zumutbare Maß weit übersteigen, hast Du laut dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 185/07) Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, eine sogenannte Laubrente.
Laub entsorgen – das hört sich einfacher an, als es tatsächlich ist. Es gilt einiges zu beachten, sonst kann es schnell teuer für Vermieter werden. Erkundige Dich rechtzeitig bei Deiner Gemeinde nach den örtlichen Bestimmungen zur Laubbeseitigung, um keine böse Überraschung zu erleben.