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Wie Sie Immobilien durch Versteigerungen erwerben – Tipps & Tricks

Eine Auktion für Immobilien kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Zwangsversteigerung, die durch Gericht angeordnet wird. Da Immobilien-Versteigerungen selten zu dem tatsächlichen Wert des Hauses oder des Grundstücks verkauft werden, sind hier relativ günstige Preise möglich. Tipps und Tricks gibt es von uns.

Eine Auktion für Immobilien kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Zwangsversteigerung, die durch Gericht angeordnet wird. Da Immobilien-Versteigerungen selten zu dem tatsächlichen Wert des Hauses oder des Grundstücks verkauft werden, sind hier relativ günstige Preise möglich. Tipps und Tricks gibt es von uns.

Wesentliche Gründe für eine Hausversteigerung

Immobilien-Versteigerungen werden in der Regel von einem Gericht veranlasst. Drei Gründe sind für solch eine Entscheidung maßgeblich:

1. Der Eigentümer der Immobilie ist verschuldet und kann die Raten nicht mehr bezahlen.
2. Die Immobilie wird nach der Trennung von Ehe- oder Lebenspartnern versteigert.
3. Der Erbe einer Immobilie kann nicht ausfindig gemacht werden.

Es ist zwar theoretisch möglich, dass ein Hausbesitzer seine Immobilie versteigert, in der Praxis ist dies aber eher unüblich. Wenn sich der Eigentümer in keiner Notlage befindet, möchte dieser in der Regel den Preis bei einem Verkauf selbst bestimmen und den höchstmöglichen Gewinn erwirtschaften. Stehen Immobilien zur Versteigerung an, können Sie folglich davon ausgehen, dass diese günstig angeboten werden. Nur sehr selten ist der Wert der Auktion mit dem Preis identisch, den die Immobilie im freien Verkauf erzielt hätte.

Immobilien in Versteigerungen kaufen – die Vorbereitung

Bevor Sie sich entscheiden, Immobilien durch Versteigerungen zu erwerben, ist es wichtig, dass Sie so viele Informationen wie möglich über das Objekt einholen. Oftmals liegt eine Immobilienbewertung vor, die Sie als Interessent über einen beauftragten Makler einsehen können. Das dafür notwendige Bewertungsverfahren wird in vielen Fällen im Rahmen einer Insolvenz, einer Scheidung oder einer Zahlungsunfähigkeit des Besitzers angestrebt. Aber auch in Erbangelegenheiten liegt in der Regel der Objektwert.

Sollte es keine Immobilienbewertung geben, ist es wichtig, dass Sie versuchen, den Wert auf einem anderen Weg zu ermitteln. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Online-Bewertung durchzuführen. Sie erhalten dadurch einen ersten Ansatzpunkt für den Verkehrswert der Immobilie. Ähnliche Immobilien in der Region, die zum Verkauf stehen, geben ebenfalls einen Aufschluss über den Wert des gewünschten Hauses.

Immobilienauktion
Glühbirne

Hinweis: Sie sollten den ungefähren Wert vor der Immobilienauktion kennen, um sich selbst vor zu hohen Geboten zu schützen.

Die Finanzierung vor der Hausversteigerung klären

Wenn Sie an einer Auktion für eine Immobilie teilnehmen und diese gewinnen, gehen Sie mit der Abgabe Ihres Gebots einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Dies bedeutet, dass Sie die Immobilie kaufen müssen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Finanzierung vorab klären. Können Sie nicht zahlen, begehen Sie einen Vertragsbruch, für den Sie rechtlich belangt werden können.

Nicht zu früh bieten auf Immobilien in Versteigerungen bieten

Behalten Sie während der Versteigerung immer den Verkehrswert für die Immobilie im Hinterkopf. Wir empfehlen Ihnen, nicht über diesen hinaus zu bieten. Sollten Immobilien-Versteigerungen allerdings ein begehrenswertes Objekt beinhalten, welches Sie unbedingt in Ihren Besitz bringen wollen, weil Ihnen beispielsweise die zukünftige Wertentwicklung attraktiv erscheint, kann sich der Mehrbetrag auch auszahlen.

Es ist ebenfalls empfehlenswert, wenn Sie nicht zu früh an der Auktion teilnehmen. Dies treibt den Preis schneller nach oben. Warten Sie ab, aber achten Sie auf den dritten Hammerschlag. Auch eine Zehntelsekunde bedeutet, dass Sie zu spät sind.
Haben Sie die Versteigerung gewonnen, läuft die Abwicklung wie beim klassischen Kauf eines Hauses oder eines Grundstücks. Sie schließen mit dem bisherigen Besitzer einen Notarvertrag, zahlen den Betrag der Auktion, und die Immobilie gehört Ihnen.