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Fachwerkhaus mit Denkmalschutz: Leid oder Segen?

Fachwerkhäuser besitzen einen ganz eigenen Charme. Sowohl von außen als auch von innen sind sie etwas ganz Besonders. Ein Fachwerkhaus unter Denkmalschutz ist dabei keine Seltenheit. Doch ist eine Investition in eine solche Immobilie vorteilhaft und sinnvoll? Wir von Vermietet.de haben für Dich die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Fachwerkhäuser besitzen einen ganz eigenen Charme. Sowohl von außen als auch von innen sind sie etwas ganz Besonders. Ein Fachwerkhaus unter Denkmalschutz ist dabei keine Seltenheit. Doch ist eine Investition in eine solche Immobilie vorteilhaft und sinnvoll? Wir von Vermietet.de haben für Dich die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Fachwerkhaus unter Denkmalschutz: Darum sind diese erhaltenswert

In Deutschland reicht die Geschichte der Fachwerkhäuser bis ins 5. Jahrhundert nach Christus zurück. Bis etwa zum Jahr 1900 wurden Häuser nach der Fachwerkbauweise hierzulande errichtet.

In den beiden Weltkriegen wurden viele Fachwerkhäuser zerstört – teilweise komplett, teilweise konnte man sie wieder aufbauen. Sie sind Zeugen von Geschichte und Leben. Im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes wurden viele Fachwerkhäuser in Deutschland daher denkmalgeschützt und gelten als besonders erhaltenswert.

Fachwerkhaus unter Denkmalschutz: Was bedeutet das für den Eigentümer?

Hat die Denkmalschutzbehörde entschieden, dass der Denkmalschutz für ein Fachwerkhaus greift, ist der Eigentümer verpflichtet, das originale Erscheinungsbild des Gebäudes beziehungsweise der denkmalgeschützten Gebäudeteile zu erhalten. Es gibt den „Einzelschutz“, der sich nur auf ein Fachwerkhaus bezieht, und es gibt den sogenannten „Ensembleschutz“, der für alle Häuser innerhalb einer Straße oder eines Stadtgebietes gilt.

Erwirbt man ein Fachwerkhaus unter Denkmalschutz, muss man – aufgrund der Erhaltungspflicht – Grenzen in der persönlichen Gestaltungsfreiheit hinnehmen. Denn in Bezug auf bauliche Veränderungen haben die Vorschriften der Landes-Denkmalschutzgesetze Vorrang vor dem Eigentumsrecht nach Artikel 14 Grundgesetz (GG) – beziehungsweise müssen die Interessen im Einzelfall abgewogen werden.

Für jede, selbst noch so kleine Baumaßnahme muss der Besitzer eine Genehmigung einholen oder damit rechnen, dass sein Bauvorhaben von der Denkmalschutzbehörde abgelehnt wird.

Fachwerkhaus unter Denkmalschutz kaufen

Sowohl außen als auch innen sind Fachwerkhäuser echte Schmuckstücke und viele Menschen wünschen sich ein solches Zuhause mit historischem Flair. Wer ein denkmalgeschütztes Haus kaufen möchte, muss zwar mitunter mit hohen Sanierungskosten rechnen, profitiert dafür aber von einem oftmals günstigen Kaufpreis – und zudem von der sogenannten Denkmal-Afa.

Dabei handelt es sich um Steuervergünstigungen – eine der wenigen, die Eigentümer in Deutschland haben. Die Denkmal-Afa ermöglicht, dass der Besitzer eines Fachwerkhauses unter Denkmalschutz die Sanierungskosten zu 90 Prozent in der Steuererklärung absetzen kann. Vermietest Du das Fachwerkhaus unter Denkmalschutz, kannst Du die Sanierungskosten und auch die Herstellungskosten bis zu 100 Prozent über zwölf Jahre abschreiben.