Ensembleschutz und Denkmalschutz sind im Grunde nicht sehr verschieden, jedoch eben nicht dasselbe. Sie beide kommen für eine lukrative Kapitalanlage infrage und können im Gegensatz zu anderen Gebäudetypen mit den steuerlichen Vergünstigungen glänzen. Hier erfährst Du, was Ensembles für den Denkmalschutz bedeuten.
Ensemble und Denkmalschutz
Ensembles sind im Denkmalschutz und der Architektur als eine Gruppe von Gebäuden definiert, die für das städtebauliche Erscheinungsbild besonders wichtig ist. Bei Ensembles für den Denkmalschutz denken die meisten an uralte Gebäude, die schon fast auseinanderfallen. Das ist jedoch so nicht richtig, da nach der Definition ein Ensemble im Denkmalschutz auch von verschiedenen bedeutenden modernen Künstlern erbaut worden sein kann, was dann für die städtebauliche Qualität essentiell ist.
Jedes Ensemble als Teil des Denkmalschutzes kann eine unterschiedliche Funktion oder Aussehen innerhalb eines Ortes haben, weshalb mehrere Ensembles beim Denkmalschutz nicht einheitlich im Städtebau sein müssen.
Ensembles sind klar von anderen Gebäuden abgegrenzt und haben meist mehrere Eingänge. Für ein Ensemble ist der Denkmalschutz sehr wichtig, da es einem historisch gewachsenen Ortsteil dabei hilft, diesen einzigartigen Charme zu erhalten. Dadurch kann ebenso ein Gebäude geschützt sein, obwohl es allein nicht unter den spezifischen Denkmalschutz fallen würde.
Die deutschen Regelungen für Ensembles im Denkmalschutz
Die Bestimmungen zu Ensembles im Denkmalschutz müssen von den entsprechenden Ämtern innerhalb der Kommunen und Gemeinden in einer Satzung klar geregelt sein und zudem schriftlich begründet werden. Da die Gesetzgebung zum Denkmalschutz zum Teil Ländersache ist, ähneln die Satzungen diesen häufig bzw. regeln zusätzlich kleinere Details, die bei den Baumaßnahmen zu beachten sind. In den Satzungen für Ensembles sind in der Regel die unterschiedlichen baulichen Veränderungen festgehalten, die behördliche Genehmigungen erfordern.
Achtung: Da die getroffenen Regelungen sehr strikt sind, gibt es wenig Ausnahmen. Daher musst Du darauf achten, dass Du alle baulichen Veränderungen an Ensemblen, die unter Denkmalschutz fallen, nur und erst dann vornimmst, wenn diese auch eine Genehmigung erhalten haben.
Steuerliche Vergünstigungen für Ensembleschutz bzw. Denkmalschutz
Ensembles, die dem Denkmalschutz unterliegen haben für Dich als Kapitalanleger einige Vorteile:
- Zum einen hast Du ein attraktives Anlageobjekt, welches von historischem Wert ist.
- Zum anderen wirst Du vom Staat durch die AfA (Absetzung durch Abnutzung) gefördert.
Dadurch kann der Staat den Denkmalschutz ohne eigene Aufwendungen fördern, denn Du als Käufer erneuerst und erhältst solche Immobilien.