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Energieberater-Kosten – das müssen Hausbesitzer & Vermieter wissen

Sie müssen für den Verkauf oder die Vermietung einen Energieausweis beantragen? Was der Energieberater kosten wird und ob diese Kosten steuerlich absetzbar sind oder gefördert werden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Sie müssen für den Verkauf oder die Vermietung einen Energieausweis beantragen? Was der Energieberater kosten wird und ob diese Kosten steuerlich absetzbar sind oder gefördert werden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was wird ein Energieberater kosten?

Der Energieausweis ist für viele Gebäude Pflicht. Eine fachgerechte Beratung kann dahingehend sinnvoll und nützlich sein. Die Kosten für einen Energieberater variieren je nach Gebäudegröße und den Leistungen, die der Energieberater übernehmen soll. Im Durchschnitt fallen für einen Energieberater Kosten in Höhe von 500 bis 1.000 Euro an. Soll der Energieberater zusätzliche Leistungen wie beispielsweise die Thermografie durchführen, kostet die Energieberatung mehr als 1.000 Euro. Damit ist der Energieberater relativ teuer, aber die Kosten lassen sich reduzieren.

Energieberater-Kosten reduzieren – das ist möglich

Die Bundesregierung fördert die Energieberatung im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes, um insgesamt die Energieeffizienz von Immobilien zu verbessern. Der Grund: Das Einsparpotenzial von Gebäuden in Bezug auf den Energieverbrauch ist sehr hoch – unter anderem, weil es nach wie vor viele unzureichend gedämmte oder sanierte Gebäude gibt. Über diese Förderung lassen sich die Energieberater-Kosten reduzieren.

Wie viel fördert die Bundesregierung?

Die Regierung fördert bis zu 60 Prozent des Energieberater-Preises, maximal jedoch 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.000 Euro für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Wird der Energieberater beispielsweise für die Erläuterung des Energieberaterberichts im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung beauftragt, fördert die Regierung bis zu 500 Euro des Honorars.

So beantragen Sie für die Energieberater-Kosten die Fördermittel

Die Energieberater-Kosten werden Ihnen nicht direkt erstattet und ausgezahlt. Um die Fördermittel nutzen zu können, müssen Sie einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zertifizierten Energieberater beauftragen. Dieser beantragt dann die Fördermittel und hat ab der Zuteilung neun Monate Zeit, die Energieberatung durchzuführen. Die Rechnung enthält das Beraterhonorar abzüglich der Fördersumme.

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Hinweis

Wenn Sie einen Energieberatung und die Fördermittel nutzen möchten, suchen Sie am besten nach einem Energieberater, der vom BAFA zugelassen ist.

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Hinweis

Wenn Sie einen Energieberatung und die Fördermittel nutzen möchten, suchen Sie am besten nach einem Energieberater, der vom BAFA zugelassen ist.

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Gibt es weitere Optionen, die Energieberater-Kosten zu senken?

Vergünstigte Angebote für die Energieberatung finden Sie über die Verbraucherzentrale, deren Leistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz ebenfalls gefördert werden. Je nach Beratungsumfang liegen die Preise zwischen 30 und 430 Euro. Die zu zahlenden Kosten liegen jedoch deutlich darunter. Der Basis-Check ist sogar kostenlos erhältlich.

Verwechseln Sie die hier geförderte Energieberatung nicht mit der Ausstellung eines Energieausweises. Ein Energieausweis ist keine aussagekräftige Grundlage für Sanierungsentscheidungen. Einen Energieausweis beantragen Sie, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen. Dies gilt auch für einen Neubauten.