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Darf die Eigentümerversammlung online stattfinden?

Im Jahr 2020 hat Eigentümer einer Eigentumswohnung vor allem eine Frage bewegt: Was passiert mit unserer Eigentümerversammlung, wenn normale Versammlungen verboten sind. Durch die Pandemie hat sich diesbezüglich einiges geändert. Ob eine Eigentümerversammlung online stattfinden kann oder ob es andere Wege gibt, um die Versammlung abzuhalten, erfährst Du exklusiv bei Vermietet.de.

Im Jahr 2020 hat Eigentümer einer Eigentumswohnung vor allem eine Frage bewegt: Was passiert mit unserer Eigentümerversammlung, wenn normale Versammlungen verboten sind. Durch die Pandemie hat sich diesbezüglich einiges geändert. Ob eine Eigentümerversammlung online stattfinden kann oder ob es andere Wege gibt, um die Versammlung abzuhalten, erfährst Du exklusiv bei Vermietet.de.

Begriffsdefinition: Die Eigentümerversammlung

Bei einer Eigentümerversammlung versammeln sich – wie der Begriff bereits vermuten lässt – die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden wichtige Dinge diskutiert und beschlossen. Als Beispiel dazu zählen unter anderem größere Sanierungsmaßnahmen sowie die Wahl bzw. die Vertragsverlängerung des Verwalters. Darüber hinaus wird bei einer Eigentümerversammlung auch die Jahresabrechnung abgesegnet, denn ohne Zustimmung in der Versammlung ist die Abrechnung noch nicht bindend.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, auch WEG genannt, entsteht immer dann, wenn ein Mehrfamilienhaus aufgeteilt wird. In einer WEG kann also jede Wohnung von einem anderen Eigentümer besessen werden. Dies ist bei einem normalen, nicht geteilten Mehrfamilienhaus nicht möglich. Entsprechend wichtig ist eine saubere und notariell beurkundete Teilung eines Mehrfamilienhauses. Die einzelnen Wohnungen erhalten Miteigentumsanteile, die den Anteil am Gesamteigentum darstellen.

Die Eigentümerversammlung muss laut WEG-Recht mindestens einmal im Jahr stattfinden. Doch während der Coronakrise wurden Versammlungen mit mehr als 2 Teilnehmern verboten. Wie konnten die Verwalter mit diesem Konflikt zwischen geltendem Recht und Corona-Maßnahmen balancieren?

Sind Eigentümerversammlungen online möglich oder verbietet das der Gesetzgeber?

Um den Spagat zwischen geltendem Recht und der Verordnung hinzubekommen, sind zahlreiche Firmen auf Online-Termine ausgewichen. Nicht nur im Immobilienbereich, sondern vor allem in der freien Wirtschaft, war dies in den Jahren 2020 und 2021 Gang und Gäbe. Doch ob eine Eigentümerversammlung online erlaubt ist, war vor allem im Jahr 2020 nicht so wirklich klar.

Mittlerweile gibt es – auch bedingt durch die neue WEG-Verordnung – eine klare und eindeutige Rechtsprechung: Eine WEG Online Versammlung ist nicht zulässig. Dennoch ist diese Option nicht ausgeschlossen, denn über ein paar Umwege kannst Du ganz einfach dafür sorgen, dass die Versammlung zukünftig zumindest in Teilen online stattfinden kann.

Dennoch muss gleichwohl immer die Option bestehen, dass die Eigentümer auch in Präsenz teilnehmen können. Gibt es diese Option nicht, so ist die Versammlung nicht rechtswirksam. Es gilt also, dass Du Dich unbedingt gut mit Deinem Verwalter und den Miteigentümern beraten solltest, um eine potenzielle Eigentümerversammlung online abzuhalten. Kannst Du einmal nicht an der Versammlung teilnehmen, solltest Du entweder einem Miteigentümer oder aber dem Verwalter eine Vollmacht ausstellen, damit er in Deinem Namen agieren kann. Eine vorherige Weisung ist dabei obligatorisch.

Du kannst Dir also merken, dass eine Eigentümerversammlung grundsätzlich online stattfinden kann, wenn die Rahmenbedingungen gesetzt sind. Eine reine Onlineveranstaltung darf die Versammlung jedoch nicht sein, denn dann ist die Eigentümerversammlung online nicht zulässig.

Achte auf potenzielle Zusatzkosten

Zwar ist eine Eigentümerversammlung, die online stattfindet, für die meisten Eigentümer einfacher, dennoch gibt es auch einige Aspekte, die negativ aufzufassen sind. Darunter fällt beispielsweise auch der Punkt, dass der Verwalter für den zusätzlichen Aufwand eine Sondervergütung verlangen kann. Unter den Aufwand fallen beispielsweise die Organisation eines geeigneten Meetingraumes sowie die Kosten der jeweiligen Software. Kläre dies unbedingt vorher mit dem Verwalter ab, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Damit Du immer vollste Kostentransparenz hinsichtlich Deiner Immobilien besitzt, solltest Du Dich auf ein geeignetes Tool zur Verwaltung verlassen. Vermietet.de kann Dich in zahlreichen Bereichen unterstützen, damit Du immer und überall den vollsten Überblick über Deine Immobilie hast.

Mit Vermietet.de fasst Du die Einnahmen und Ausgaben spielend leicht zusammen und hast entsprechend einen Überblick darüber, wie hoch Deine Gewinne oder die Verluste mit Deinen Immobilien sind. Auf der anderen Seite kannst Du ohne großen Aufwand und vollkommen rechtskonform die Nebenkostenabrechnung für Deine Mieter erstellen.

Durch die stetige Überwachung der Betriebskostenverordnung stellen wir sicher, dass immer die aktuellste Rechtsprechung in unsere Mietvertragsvorlage eingearbeitet wird. Auch hinsichtlich etwaiger Zahlungsverzüge Deiner Mieter sind wir mit Rat und Tat an Deiner Seite.

Du hast eine Sanierungsmaßnahme bei einer Deiner Immobilien geplant und möchtest Kostenvoranschläge archivieren? Auch das ist kein Problem mit Vermietet.de. Überwache die Kosten sowie den Fortschritt der Maßnahme von überall aus. Na überzeugt? Dann probiere es doch gleich heute aus und verlasse Dich auf Vermietet.de als Deinen Online-Immobilienverwalter – Du wirst es sicher nicht bereuen!