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Dachrinnenreinigung am Mietshaus: Das müssen Vermieter wissen!

Wer soll die verschmutzte Regenrinne reinigen? Wer trägt dafür die Kosten? Damit Du als Vermieter auf der sicheren Seite bist, Deinen Pflichten nachkommst und die Nebenkosten korrekt abrechnest, fassen wir hier alles Wichtige zur Dachrinnenreinigung an Mietshäusern zusammen.

Wer soll die verschmutzte Regenrinne reinigen? Wer trägt dafür die Kosten? Damit Du als Vermieter auf der sicheren Seite bist, Deinen Pflichten nachkommst und die Nebenkosten korrekt abrechnest, fassen wir hier alles Wichtige zur Dachrinnenreinigung an Mietshäusern zusammen.

Dachrinnenreinigung ist Pflicht des Vermieters

Die Pflicht für Vermieter, Dachrinnen zu säubern, ergibt sich aus der sogenannten „Soll-Beschaffenheit“ (vertraglich vereinbarte Beschaffenheit einer Sache) nach § 434 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Aber: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Dachrinne regelmäßig zu kontrollieren und reinigen. Außer: Die Ortsumgebung erfordert eine regelmäßige Kontrolle und Dachrinnenreinigung (aufgrund eines hohen Baumbestandes). Dies gilt in der Regel auch für die Herbstzeit, in der erfahrungsgemäß mit viel Laub und Laubverschmutzung zu rechnen ist.

Gibt es eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag, kann der Vermieter die Kontroll- und Reinigungspflicht als Nebenpflicht auf den Mieter übertragen. Das gilt jedoch nur für die Zeit, in der nicht jahreszeitenbedingt mit einer hohen Verschmutzung zu rechnen ist.

Wer trägt die Kosten für die Dachrinnenreinigung?

Das Thema war einige Jahre umstritten, da die Betriebskostenverordnung (BetrVK) die Kosten der Dachrinnenreinigung nicht explizit nennt, die Arbeiten aber dennoch regelmäßig und vorsorglich anfallen. Und nach der Betriebskostenverordnung können eben solche (laufenden) Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies im Jahr 2004 mit einem Urteil: Erfolgt die Dachrinnenreinigung vorsorglich turnusmäßig, weil das Haus von einem hohen Baumbestand umgeben ist, können die Kosten als „sonstige Betriebskosten“ in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Ist die Dachrinne bereits verstopft, können die Kosten nicht umgelegt werden.

Welche Kosten können umgelegt werden?

Grundsätzlich sind etwa die Kosten für die Personalkosten (bei Beauftragung eines Dienstleisters), Wartungskosten für die Geräte sowie den Abtransport des Laubs in der Nebenkostenabrechnung umlegbar. Kosten für die Anschaffung der Geräte zum Laub entfernen sind nicht umlagefähig. Nimmst Du die Dachrinnenreinigung als Vermieter selbst vor, kannst Du einen angemessenen Betrag für Deine Eigenleistung (gleichwertig zum ortsüblichen Preis) ansetzen. Wenn Du anschließend Laub und Gartenabfälle entsorgen willst, empfehlen wir Dir diesen Artikel.

Voraussetzung für die Umlage der Dachrinnenreinigung

Wie für alle übrigen Betriebskosten, gilt auch für die Kosten der Dachrinnenreinigung: Umlagefähig sind die Kosten nur, wenn der Mieter im Mietvertrag zur Übernahme der Betriebskosten verpflichtet wird. Zudem müssen die Kosten der Dachrinnenreinigung als „sonstige Betriebskosten“ im Mietvertrag aufgeführt werden.