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Bedarfsausweis-Kosten – alles Wichtige auf einen Blick

Neben den Verwaltungsaufgaben rund um die Vermietung Deines Immobilienportfolios musst Du Dich als Vermieter auch um die Einhaltung gesetzlicher Pflichten kümmern. Dazu zählt die Bereitstellung eines Energieausweises. Wir von Vermietet.de erleichtern Dir die Mühe, nach den richtigen Informationen zu suchen und fassen in diesem Artikel alles Wichtige zum Bedarfsausweis und seinen Kosten zusammen.

Neben den Verwaltungsaufgaben rund um die Vermietung Deines Immobilienportfolios musst Du Dich als Vermieter auch um die Einhaltung gesetzlicher Pflichten kümmern. Dazu zählt die Bereitstellung eines Energieausweises. Wir von Vermietet.de erleichtern Dir die Mühe, nach den richtigen Informationen zu suchen und fassen in diesem Artikel alles Wichtige zum Bedarfsausweis und seinen Kosten zusammen.

Gilt der Bedarfsausweis für Dich?

Ob Verkauf, Vermietung oder Verpachtung: Der Energieausweis für ein Haus ist gesetzliche Pflicht – und zwar bereits bei der Annoncierung der Immobilie, sofern die Energiekennwerte zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Ob Du die Bedarfsausweis-Kosten tragen musst, hängt vom Gebäude ab.
Bist Du im Besitz eines unsanierten Wohnhauses mit maximal vier Wohneinheiten, das nicht den Wärmeschutzstandards von 1977 entspricht, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Ferner ist er für Neubauten obligatorisch, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen. Für alle übrigen Gebäude – insbesondere Nicht-Wohngebäude – kann der Energieverbrauchsausweis gewählt werden. Du bist hier in Deiner Wahl frei.

Achtung: Erforderlich ist ein (neuer) Bedarfsausweis beziehungsweise grundsätzlich der Energieausweis auch dann, wenn seine Gültigkeit nach zehn Jahren abgelaufen ist oder Du das Gebäude saniert oder modernisiert hast.

Der Bedarfsausweis im Überblick:

  • Theoretischer Energiebedarf für ein Gebäude, unabhängig von tatsächlichem Heizverhalten
  • Ermittelt anhand von baulichen Aspekten wie Baujahr, Wärmedämmung, Haustechnik, etc.
  • Er enthält Angaben zum Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf

Was wird ein Bedarfsausweis kosten?

Führt ein Sachverständiger eine Vor-Ort-Begehung durch, liegen die Kosten für einen Energiebedarfsausweis bei rund 300 bis 500 Euro. Die Bedarfsausweis-Kosten sind damit deutlich höher als bei einem Verbrauchsausweis. Das begründet sich vor allem darin, dass die Berechnung aufwendiger ist und somit beim Bedarfsausweis höhere Kosten verursacht.
Dadurch ist dieser jedoch auch aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, der lediglich auf den Verbrauchswerten vorheriger Bewohner beruht. Da das Heizverhalten der Bewohner in der Regel verschieden ist, liefert nur ein Bedarfsausweis eine Aussage über den künftigen Energiebedarf.

Wie lassen sich die Bedarfsausweis-Kosten reduzieren?

Für einen Bedarfsausweis variieren die Kosten mitunter stark. Das liegt daran, dass Anbieter und Auftraggeber die Kosten frei verhandeln können. Es lohnt sich daher, Angebote zu vergleichen, um bei einem bedarfsorientierten Energieausweis Kosten zu sparen.

Von kostenlosen Energiebedarfsausweisen, die man über das Internet bestellt, raten wir von Vermietet.de ab. Die Energiebedarfsausweise mit niedrigen Kosten erfüllen nicht immer die gesetzlichen Mindestanforderungen. Zudem fehlen in der Regel echte Empfehlungen und Tipps zur Sanierung und Modernisierung. Einen Energiebedarfsausweis kostenlos zu erwerben, zahlt sich daher nicht aus. Spätestens, wenn die gesetzlichen Mindestangaben nicht erfüllt sind, droht Dir ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Als Vermieter hast Du jedoch die Möglichkeit, die Bedarfsausweis-Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung in der Anlage V “Vermietung und Verpachtung” direkt abzusetzen.