Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Wer zahlt den Makler?

Ein professioneller Makler kann auf der Suche nach einem geeigneten Abnehmer für die eigene Immobilie eine enorme Erleichterung für Sie darstellen. Für derartige Leistungen entstehen allerdings auch zusätzliche Kosten, die nach dem Verkauf oder der Vermietung finanziert werden müssen. Aber wer zahlt für den Makler und was sollte hierbei beachtet werden? Die Antworten finden Sie hier.

Ein professioneller Makler kann auf der Suche nach einem geeigneten Abnehmer für die eigene Immobilie eine enorme Erleichterung für Sie darstellen. Für derartige Leistungen entstehen allerdings auch zusätzliche Kosten, die nach dem Verkauf oder der Vermietung finanziert werden müssen. Aber wer zahlt für den Makler und was sollte hierbei beachtet werden? Die Antworten finden Sie hier.

Diese Vorteile bringt ein professioneller Makler

Mit einem Makler können Sie sich beim Verkauf sowie bei der Vermietung einer Immobilie darauf verlassen, dass Ihnen bei allen Fragen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Auch die Erstellung einer Anzeige sowie die Darstellung der Immobilie lässt sich direkt vom Makler durchführen, sodass Sie keinen zusätzlichen Aufwand mit der Immobilie und dessen Verkauf haben.

Glühbirne

Hinweis: Über unser Vermietet.de-Portal können Sie professionelle Maklerleistungen schnell und einfach buchen.

Sollten sich im Anschluss Interessenten melden, können diese direkt mit Ihrem Makler einen Termin zur Besichtigung vereinbaren. Bereits hierbei stellt sich die Frage, wer zahlt dem Makler die Provision?

Potenzielle Käufer und Mieter müssen von der Immobilie überzeugt werden. Umso besser der Immobilienmakler hierbei seiner Arbeit nachgeht, desto höher wird auch der finale Verkaufspreis oder Mietpreis und somit der für Sie entstehende Gewinn ausfallen.

Die Einschaltung eines Makler lohnt sich also durchaus, gerade wenn Sie keine Zeit für einen Verkauf oder eine Weitervermietung haben.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Auf die Frage „Wer zahlt den Makler?“ gibt es eindeutige Antworten. Es gibt hierbei enorme Unterschiede zwischen Vermietung und Verkauf.

  • Bei einer Vermietung muss durch das seit dem Jahr 2015 geltende Bestellerprinzip grundsätzlich der Vermieter für die Kosten des Maklers aufkommen.
  • Wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus verkaufen, werden diese Kosten in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Wer den Makler zahlt, ist daher eine Frage der Geschäftsform.

Achtung: Bei einer Vermietung dürfen Sie als Vermieter die Kosten nicht auf den Mieter abwälzen!

Bei gewerblichen Objekten, die vermietet werden, ist die Frage, wer den Makler zahlt, tatsächlich komplett frei verhandelbar. Hier ist die individuelle Vereinbarung maßgeblich. Diese sollte daher vor Abschluss des Mietvertrages getroffen werden.

Maklergebühren: Wer zahlt wieviel bei einem Verkauf

Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung, wie hoch die Maklerprovision sein darf. Dennoch gibt es innerhalb der Bundesländer verschiedene prozentuale Anteile, welche üblich sind. Je nach Region und Bundesland liegt dieser Prozentsatz zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises, zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Glühbirne

Hinweis: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: I ZR 5/15) soll sich die Höhe der Maklercourtage auch an dieser Zahl orientieren. Wenn beispielsweise für Ihren Ort eine Provision in Höhe von sieben Prozent gilt, darf der Makler keine zwölf Prozent Provision verlangen.

Die folgende Tabelle zeigt die marktüblichen Regelungen der Bundesländer. Je nach Region sind hierbei ebenso abweichende Vereinbarungen möglich.

[table id=11 /]

wer zahlt den makler