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Die Spekulationssteuer beim Hausverkauf

Die Spekulationssteuer spielt beim Hausverkauf eine wichtige Rolle. Wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist Ihre Immobilie veräußern, fällt in der Regel diese Steuern an. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese allerdings umgehen. Erfahren Sie hier, wann genau die Spekulationssteuer geltend gemacht wird und wie hoch diese ausfällt.

Die Spekulationssteuer spielt beim Hausverkauf eine wichtige Rolle. Wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist Ihre Immobilie veräußern, fällt in der Regel diese Steuern an. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese allerdings umgehen. Erfahren Sie hier, wann genau die Spekulationssteuer geltend gemacht wird und wie hoch diese ausfällt.

Wann fällt für Sie die Spekulationssteuer bei einem Hausverkauf an?

Der Begriff Spekulationssteuer beinhaltet die Besteuerung von Erlös aus privaten Veräußerungsgeschäften. Eine Besteuerung erfolgt dann, wenn es sich um ein Wirtschaftsgut, in Ihrem Fall eine Immobilie, handelt.

Beim Immobilienverkauf beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Dies bedeutet, dass zwischen Anschaffung und Verkauf der Immobilie mindestens zehn Jahre liegen müssen. Ist dies nicht der Fall, zahlen Sie die Spekulationssteuer für den Hausverkauf.

Wann ist die Spekulationssteuer beim Hausverkauf nicht zu entrichten?

Sofern die Immobilie zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt wurde, oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren, wird bei Ihrem Hausverkauf keine Spekulationssteuer erhoben. Gleiches gilt, wenn der Zeitraum zwischen Ankauf und Immobilienverkauf (mehr als zehn Jahre) abgelaufen ist.

Wie hoch fällt die Spekulationssteuer beim Hausverkauf aus?

Ganz gleich, ob es sich um die Spekulationssteuer auf einen Hausverkauf oder die Spekulationssteuer für einen Wohnungsverkauf handelt – für die Berechnung der Steuer werden zunächst die Anschaffungskosten (Kaufpreis inklusiver Kaufnebenkosten) sowie der Verkaufspreis verglichen.

Beispiel

Wenn also beispielsweise der

  • Verkaufspreis der Immobilie 280.000 € beträgt,
  • die Anschaffungskosten bei 230.000 € liegen und
  • die Kosten im Rahmen des Verkaufs, etwa Reparaturen, noch einmal 10.000 € betragen,
  • ist die Summe des zu versteuernden Gewinns 40.000 €.

Der persönliche Steuersatz beträgt 40 Prozent und die zu zahlende Steuer beläuft sich demnach auf 16.000 €.

spekulationssteuer grundstück

Lohnt es sich, trotz Spekulationssteuer das Haus zu verkaufen?

Sobald Ihre Immobilie innerhalb der genannten Frist von zehn Jahren verkauft werden muss, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater ausführlich Rat zu holen. Dieser kann Sie vor unangenehmen Überraschungen bewahren und eventuelle Steuerforderungen vermindern. Gleiches gilt, wenn Sie ein Grundstück verkaufen und die Steuern hierfür berechnen lassen möchten.

Sobald Sie wissen, woch hoch die Spekulationssteuer für Ihren Hausverkauf ausfällt, sollten Sie die Ausgaben Ihren Einnahmen gegenüberstellen. Zudem ist es sinnvoll, die Dringlichkeit der Veräußerung zu erörtern. Wenn Sie nicht sofort verkaufen müssen, lohnt es sich vielleicht die Zehn-Jahresfrist einzuhalten. Wenn es doch dringend ist, sollten Sie in jedem Fall den verbleibenden Gewinn (nach der Steuer) betrachten.

Spekulationssteuer beim Hausverkauf: Vermietet.de hilft Ihnen weiter

Vermietet.de bietet Ihnen eine innovative Software, die neben Ihren Mieteinnahmen und Ausgaben zahlreiche weitere Kennzahlen analysiert. Unsere Vielzahl an hilfreichen Funktionen gewährt Ihnen einen gesamtheitlichen Überblick über Ihre Immobilien. Ganz gleich, ob es sich um die Spekulationssteuer beim Hausverkauf oder andere Ausgaben handelt. Sie haben stets alles im Blick und verwalten Ihre Immobilien einfach, schnell und rechtssicher.