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Mietminderung wegen Schimmel – was du als Vermieter beachten musst

Wenn dein Mieter eine Mietminderung wegen Schimmel vornimmt, solltest du die Gründe prüfen. Wer ist für die Ursache des Schimmels verantwortlich und in welcher Höhe ist eine Mietminderung angemessen? Wir zeigen dir in diesem Artikel, wann du eine Mietminderung hinnehmen musst.

Wenn dein Mieter eine Mietminderung wegen Schimmel vornimmt, solltest du die Gründe prüfen. Wer ist für die Ursache des Schimmels verantwortlich und in welcher Höhe ist eine Mietminderung angemessen? Wir zeigen dir in diesem Artikel, wann du eine Mietminderung hinnehmen musst.

Mietminderung bei Schimmel ist möglich, wenn nicht vom Mieter verursacht

Zunächst ist es für Vermieter wichtig zu wissen, dass eine Mietminderung wegen Schimmel nur dann seitens des Mieters möglich ist, wenn der Vermieter für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Daher solltest du grundsätzlich prüfen, aus welchen Gründen sich Schimmel im Mietobjekt bildet. Liegt die Ursache beim Mieter, der beispielsweise durch falsches oder zu seltenes Lüften den Schaden verursacht hat, ist wegen Schimmel eine Mietminderung ausgeschlossen. Es kann in solchen Fällen sogar dazu kommen, dass du einen Teil der im Mietrecht verankerten Kaution am Ende des Vertragsverhältnisses einbehalten kannst, um etwaige Schäden am Mietobjekt zu reparieren.

Achtung

Achtung

Die Mietminderung wegen Schimmel ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter wissentlich eine bereits verschimmelte Wohnung angemietet hat
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Verantwortlichkeit des Vermieters bei baulich bedingten Mängeln

Als Vermieter bist du vor allem dann verantwortlich, wenn am Mietobjekt bauseits bedingte Mängel bestehen, die zur Schimmelbildung führen. Üblicherweise ist dies der Fall, wenn Wärmebrücken entstehen oder Wasser eindringt, zum Beispiel durch ein undichtes Dach oder einen Wasserrohrbruch. Eine durch den Mieter durchgeführte Mietminderung ist bei Schimmel daher nicht unüblich.

Allerdings lässt sich aus der Praxis heraus sagen, dass die Minderung in der Regel eine der letzten Maßnahmen des Mieters darstellt. Da er selber ein Interesse daran hat, ein gesundheitsförderndes Wohnklima zu haben, wird normalerweise nur eine Mietminderung angedroht, wenn du als Vermieter nicht auf die Aufforderung der Schadenbeseitigung reagierst.

Wie hoch eine angemessene Mietminderung bei Schimmel ausfällt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die Höhe kann von 10 % der Bruttomiete (zum Beispiel bei Schimmel im Bad) bis zu 80 % oder sogar 100 % bei einer nicht Nutzbarkeit einzelner Räume oder starker Gesundheitsgefährdung gehen. Ob du als Vermieter verantwortlich bist oder nicht – in jedem Fall muss dir dein Mieter die Mietminderung bei Schimmel vorher ankündigen. Denn nur dann kannst du entsprechende Maßnahmen ergreifen, den Schimmel und die Ursache zu beseitigen.

Mietminderung wegen Schimmel und Auswirkungen auf andere Wohneinheiten

Insbesondere wenn du ein Mehrfamilienhaus verwaltest, solltest du darauf achten, dass nicht bei mehreren Hausparteien eine Mietminderung wegen Schimmel droht. Das kann insbesondere dann geschehen, wenn der Grund für die Mietminderung ein Wasserschaden mit Schimmel ist, durch den gleich mehrere Wohneinheiten betroffen sind.

Um eine objektübergreifende Mietminderung wegen Schimmel an Fenstern, in Kellerräumen oder auf dem Dachboden vermeiden zu können, empfehlen wir, eine proaktive Kommunikation mit deinen Mietern zu pflegen, sodass Schäden frühzeitig erkannt werden können. Weiterhin solltest du in regelmäßigen Abständen, besonders jedoch nach heftigen Unwettern, Überflutungen oder harten Wintern, das Wohnobjekt aktiv nach Schimmelspuren oder feuchten Wänden absuchen lassen (idealerweise durch einen zertifizierten Fachmann).